Bundesverfassungsgericht AfD klagt gegen Merkels Flüchtlingspolitik
Im September 2015 hielt Kanzlerin Merkel die Grenze zu Österreich für Flüchtlinge offen - ohne den Bundestag zu fragen. Die AfD-Fraktion nennt die damalige Entscheidung "Herrschaft des Unrechts" - und klagt deswegen in Karlsruhe.
Die AfD-Bundestagsfraktion zieht wie angekündigt gegen die Flüchtlingspolitik von Bundeskanzlerin Angela Merkel vor das Bundesverfassungsgericht. Die Fraktion habe am 14. April eine Organklage in Karlsruhe eingereicht, sagte ihr Justiziar Stephan Brandner.
Der AfD gehe es darum, die "Herrschaft des Unrechts" feststellen zu lassen, so Brandner. Die Bundesregierung habe bei ihrer Einwanderungspolitik die Mitwirkungsrechte des Bundestags verletzt, heißt es in der Klage.
Überprüft werden soll nach dem Willen der AfD Merkels Entscheidung von Anfang September 2015, die Grenze von Österreich nach Deutschland für Flüchtlinge offenzuhalten und die Menschen nicht abzuweisen. Brandner sagte: "Diese Klage kann die Welt verändern. Und sie wird die Welt verändern, wenn sie erfolgreich ist." Merkel müsse dann in "Nullkommanichts" weg. Ob es zur Verhandlung kommt, ist noch offen.
AfD spricht von "Herrschaft der Willkür und des Unrechts"
Der zweite parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Jürgen Braun, sagte, es gebe keine diktatorische Kanzlerin, auch sie habe sich an Recht und Gesetz zu halten. Wesentliche Entscheidungen, die das Gemeinwesen berührten, müssten im Parlament entschieden werden. Braun sprach mit Bezug auf die Politik der Grenzöffnung von einer "Herrschaft der Willkür und des Unrechts", die nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei.
Auch CSU-Chef Horst Seehofer hatte Merkels Entscheidung als "Herrschaft des Unrechts" bezeichnet. "Wir setzen um, was Seehofer angekündigt, aber nicht umgesetzt hat", sagte Brandner. Seit Jahren herrsche ein Ausnahmezustand, es gehe um einen massiven Eingriff in die Rechte des Bundestags.