Fragen und Antworten zu Atomkraftwerken Wer hat sie? Wer kontrolliert sie? Wer will sie?

Stand: 06.07.2009 19:39 Uhr

17 Atomkraftwerke mit Betriebserlaubnis gibt es in Deutschland. Wem gehören sie? Wie lange dürfen sie noch laufen? Wer ist dafür zuständig, sie zu kontrollieren? Und was muss laut Gesetz passieren, wenn es Störfälle gibt? tagesschau.de beantwortet diese und andere Fragen.

Wie viele Atomkraftwerke gibt es in Deutschland?

Derzeit haben 17 Atomreaktoren eine Betriebserlaubnis: vier in Baden-Württemberg, fünf in Bayern, zwei in Hessen, drei in Niedersachsen und drei in Schleswig-Holstein. Der älteste Meiler ist Biblis A in Hessen, der seit 1975 und damit seit 34 Jahren am Netz ist.

Wem gehören die Atomkraftwerke?

Haupteigentümer ist jeweils einer der vier großen deutschen Stromkonzerne: E.ON, RWE, EnBW oder Vattenfall. Einige AKW - wie etwa Gundremmingen - werden auch von zwei Konzernen gemeinsam betrieben.

Wie lange dürfen die Kraftwerke noch laufen?

Im Atomkonsens zwischen rot-grüner Bundesregierung und Kraftwerksbetreibern vom Jahr 2000 wurde der Ausstieg aus der Kernenergie vereinbart. Für die damals 19 in Betrieb befindlichen AKW sowie das bereits 1988 abgeschaltete Mülheim-Kärlich wurden so genannte Reststrommengen beschlossen, die rechnerisch einer durchschnittlichen Betriebsdauer von 32 Jahren entsprechen. Das letzte AKW müsste damit 2021 stillgelegt werden. Wegen längerer Pausen aufgrund von Wartungsarbeiten oder Pannen dürfte dieser Zeitplan inzwischen überholt sein. Zeitangaben für die einzelnen Reaktoren sind daher nur grob möglich.

Wer dominiert den Energiemarkt in Deutschland?

E.ON, RWE, EnBW und Vattenfall bestimmen den Markt. Sie erzeugen zusammen mehr als 80 Prozent des deutschen Stroms. Die vier "Platzhirsche" haben den den Markt regional aufgeteilt: Die deutsche Tochter des schwedischen Vattenfall-Konzerns beherrscht die ostdeutschen Bundesländer und Hamburg, EnBW Baden-Württemberg, E.ON weite Teile im Norden und in der Mitte Deutschlands sowie den Großteil Bayerns, RWE den Westen und einige Regionen in Bayern.

Welchen Anteil hat der Atomstrom in Deutschland?

Im vergangenen Jahr stammten laut Bundesumweltministerium 11,5 Prozent der in Deutschland verbrauchten Primärenergie aus Atomstrom. Im Vergleich dazu stammten 34,6 Prozent aus Mineralöl, 24,3 Prozent aus Kohle, 22,8 Prozent aus Erdgas und 7,3 Prozent aus erneuerbaren Energien.

2007 hatte der Anteil aus Atomstrom 11,1 Prozent betragen, nachdem er die zehn vorherigen Jahre mit Werten zwischen zwölf und 13 Prozent deutlich höher gewesen war. Der Primärenergieanteil aus erneuerbaren Energien stieg seit 1996 von 1,9 Prozent an.

Der Anteil von Atomstrom an der Grundlastversorgung wird vom Wirtschaftsministerium mit "nahezu 50 Prozent" angegeben. Die Grundlastversorgung beschreibt die Strommenge, die in Deutschland ständig zur Verfügung stehen muss. Aus Kostengründen wird in der Regel durch AKW, Braunkohle- und Wasserkraftwerke abgedeckt.

Wie ist die Atomaufsicht derzeit geregelt?

Das Atomrecht ist Bundessache, die Aufsicht über die Erzeugung von Energie und den Umgang mit Kernbrennstoffen liegt aber bei den Ländern. Deren Umweltministerien und nachgeordnete Behörden müssen darauf achten, dass die Sicherheitsbestimmungen des Atomgesetzes eingehalten werden. Dabei überwachen sie den laufenden Betrieb und sollen bei Gefahrensituationen oder Abweichungen von genehmigten Standards eingreifen.

Um die Sicherheit zu gewährleisten, werden die Anlagen immer wieder überprüft. Auch wenn die Kraftwerke etwa jährlich abgeschaltet und von Grund auf inspiziert werden, erscheinen Kontrolleure. In der Regel handelt es sich dabei um Experten der regional zuständigen Technischen Überwachungsvereine (TÜV). Die Landesbehörden handeln "in Auftragsverwaltung" des Bundes. Der Bundesumweltminister kann den "zuständigen obersten Landesbehörden", also seinen Länderkollegen, bundesaufsichtliche Weisungen erteilen.

Welche Störungen im Atomkraftwerken müssen wann und wem gemeldet werden?

Betriebsstörungen in Atomkraftwerken müssen den zuständigen Landesbehörden gemeldet werden. Diese geben die Informationen an die Störfallmeldestelle des Bundesamtes für Strahlenschutz weiter. Damit die Behörde die Situation besser einschätzen kann, ordnet der Anlagenbetreiber den Zwischenfall einer von vier Kategorien zu. Bei einem schweren Störfall der Kategorie S ist der Betreiber zu einer unverzüglichen Sofortmeldung verpflichtet. Kategorie E sieht eine Eilmeldung innerhalb von 24 Stunden vor. Die mit weitem Abstand am häufigsten gemeldete Kategorie N verlangt eine Normalmeldung innerhalb von fünf Tagen. Kategorie V gilt für Vorkommnisse während des Baus eines Atomkraftwerkes, hier ist der Betreiber zu einer Meldung innerhalb von zehn Tagen verpflichtet. Zwischenfälle werden oft nach genauerer Untersuchung herauf- oder heruntergestuft. Das Bundesumweltministerium meldet Vorfälle an die Europäische Union und die Internationale Atomenergiebehörde (IAEO).

Wie stellen sich die Parteien die Zukunft der Atomenergie vor?

Neue Atomkraftwerke will keine Partei bauen. CDU und CSU wollen allerdings die Laufzeiten so genannter sicherer Atommeiler verlängern, bis es genügend Strom aus alternativen Quellen gibt. Auch die Liberalen befürworten die Atomenergie als Übergangstechnologie. Die SPD hält dagegen an dem bis 2021 geplanten Atomausstieg fest. Bis 2050 soll die Stromversorgung nach Vorstellung der SPD vollständig aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Die Grünen wollen die alten Atommeiler so schnell wie möglich abschalten und schon 2040 nur noch Strom aus erneuerbaren Energien gewinnen. Die Linkspartei will die AKW sofort abschalten und dafür den Anteil erneuerbarer Energien, der Kraft-Wärme-Kopplung und die Effizienz drastisch steigern.