Ökologische Haltung von Hühnern Wann ist ein Ei "Bio"?
Bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder bis zu 30.000 Euro Geldbuße - diese Strafen drohen Betrieben, die Eier fälschlicherweise als "Bio" ausgeben. Doch was unterscheidet ein Bio-Ei von einem normalen Ei? Welche Regeln gelten für ökologischen Landbau und wer ist für die Kontrolle zuständig?
Was ist ein Bio-Ei?
Die Bezeichnungen "Bio" und "Öko" sind geschützt und werden synonym verwendet. Bioprodukte sind gekennzeichnet mit Begriffen wie biologisch oder ökologisch, kontrolliert biologisch bzw. ökologisch, biologischer bzw. ökologischer Anbau. Vorsicht ist angesagt bei einer Kennzeichnung mit Worten wie "integrierter Landbau", "aus kontrolliertem Vertragsanbau", "umweltschonend", "extensiv", "naturnah", "unbehandelt" oder "kontrolliert". Diese Begriffe weisen nicht auf eine Produktion oder Verarbeitung im Sinne des ökologischen Landbaus hin.
Für Produkte aus ökologischer Erzeugung gibt es in Deutschland das staatliche vergebene Bio-Siegel. Es wurde 2001 eingeführt. Mit dem Siegel können Produkte und Lebensmittel gekennzeichnet werden, die nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau produziert und kontrolliert wurden. In Deutschland ist das Öko-Kennzeichnungsgesetz Rechtsgrundlage für das Bio-Siegel, das wiederum Bezug auf die Anforderungen der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau nimmt. Gestaltung und Verwendung des Bio-Siegels sind zudem in der Öko-Kennzeichenverordnung geregelt.
Was sagt die Kennzeichnung auf den Eiern aus?
Eier werden außerdem nach vier verschiedenen Kategorien gekennzeichnet. Diese sind ersichtlich aus dem Erzeugercode auf dem Ei, der seit 2004 EU-weit einheitlich geregelt ist.
Eine Null am Beginn des Stempels auf der Schale steht dabei für ökologische Erzeugung. Entscheidend für die Herkunft der Eier ist dieser Stempel auf dem Ei. Der Betrieb hingegen, der auf der Verpackung angegeben ist, gibt nur die Packstelle an, die in einem anderen Land sein kann als das tatsächliche Herkunftsland. Zusätzlich ist auf der Verpackung die zuständige Ökokontrollstelle entsprechend der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau angegeben.
Die Angabe "Güteklasse A" stellt hingegen kein besonderes Qualitätsmerkmal dar. Es steht nur für die Mindestanforderungen für frisch gehandelte Eier. Diese dürfen zum Beispiel nicht gewaschen sein, weil dabei die Schale beschädigt werden könnte.
Welche Kriterien gelten für Eier aus ökologischer Haltung?
Entscheidend für die Bewertung von Bio-Eiern ist, ob den Legehennen ein natürliches Verhalten ermöglicht wird. Jedes Huhn in ökologischer Haltung muss Raum zum Ruhen, Laufen, Picken, Scharren, Staub- und Sandbaden haben, weshalb Sitzstangen und Sandbäder Vorschrift sind. Die Legehennen müssen mindestens während eines Drittels ihrer Lebenszeit Zugang zu freiem Gelände haben, wobei Bäume oder Sträucher Schutz vor Sonne und Wind bieten sollen.
Die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau erlauben sechs Legehennen pro Quadratmeter und 3000 pro Stall. In den Ställen müssen die Tiere ständig Frischluft und Tageslicht sowie eine achtstündige Nachtruhe ohne Kunstlicht bekommen.
Ein zweites Kriterium ist das Futter. Es muss überwiegend aus ökologischem Landbau stammen und weitestgehend auf betriebseigenen Flächen angebaut werden. Hochleistungsfutter mit synthetisch gewonnenen Zusatzstoffen sowie der Einsatz von Gentechnik im Futter sind bei Bio-Eiern verboten. Ökologische Anbauverbände halten noch strengere Regeln ein.
Wie leben Hühner in Freilandhaltung?
Für Hühner in Freilandhaltung gelten weniger strenge Kriterien. Auf diese Art produzierte Eier sind mit einer 1 auf dem Stempel gekennzeichnet.
Legehennen in Freilandhaltung müssen tagsüber Auslauf im Freien haben, wobei für jedes Huhn mindestens vier Quadratmeter Auslauffläche bereit stehen sollen.
Was bedeutet Boden- und Käfighaltung?
Für Eier aus Boden- oder Käfighaltung gibt es die Kennzeichnung 2 bzw. 3 am Anfang des Stempels auf der Eierschale. Hühner in Bodenhaltung leben ausschließlich im Stall, wobei neun Hennen mit einem Quadratmeter auskommen müssen.
Konventionelle Haltung in Batterie-Käfigen ist seit Beginn des Jahres 2012 EU-weit verboten. In einigen EU-Ländern erfolgte die Umsetzung nach Angaben der Organisation Foodwatch jedoch nicht fristgemäß. In der EU würden weiterhin 50 bis 100 Millionen Legehennen illegal in alten Käfigen gehalten. Die EU hat deshalb gegen 13 Länder Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. In Deutschland hingegen gilt das Verbot bereits seit dem Jahr 2010.
Erlaubt ist weiterhin Kleingruppenhaltung in Käfigen. In diesen Käfigen leben bis zu 60 Tiere. Die Tiere leben weiter auf Gitterböden, können nicht flattern und scharren, wie es ihrem natürlichen Verhalten entspricht. Es muss Sitzstangen und Vorrichtungen für die Eiablage sowie Platz zum Scharren geben.
Wer kontrolliert die Einhaltung der Regeln in Deutschland?
Bio-Produkte unterliegen wie konventionelle Produkte den allgemeinen Vorschriften des Lebensmittel- und Futtermittelrechts. Zuständig für die Überwachung sind die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter in den Städten und Landkreisen.
Zusätzlich unterliegen Hersteller von Bio-Produkten einem Kontrollsystem entsprechend den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau. In Deutschland wird die Kontrolle der Betriebe von privaten Kontrollstellen durchgeführt, die von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zugelassen werden. Ende März 2012 wurde eine bundesweit gültige neue Verordnung über die Zulassung der privaten Kontrollstellen verabschiedet. Sie enthält konkretere Mindestanforderungen an die Kompetenz der Unternehmen.
Überwacht werden die derzeit 20 am Markt tätigen und zugelassenen Kontrollstellen wiederum von den Überwachungsbehörden der Bundesländer. Verstöße gegen die Vorschriften müssen die zuständigen Behörden der Bundesländer ahnden.
Wie erfolgt die Kontrolle?
Betriebe mit ökologischer Erzeugung verpflichten sich auf die Einhaltung der EU-Öko-Verordnung und stimmen einem Standardkontrollprogramm zu. Sie schließen dazu einen Vertrag mit der privaten Kontrollstelle, die zur Kontrolle der Normen berechtigt wurde.
Die Kontrollstellen überprüfen die landwirtschaftlichen Betriebe sowie Verarbeitungs- und Importunternehmen mindestens einmal jährlich. Die Kosten der Kontrolle müssen die überprüften Unternehmen tragen.
Bei der Kontrolle wird der Produktionsablauf an kritischen Stellen geprüft. Stichprobeweise werden auch Boden- und Pflanzenproben genommen sowie Rückstandsanalysen durchgeführt.
Erzeuger und Verarbeiter müssen genau angeben, auf welchen Flächen, in welchen Gebäuden und mit welchen Einrichtungen produziert wird. Die Betriebe sind verpflichtet, alle Betriebsmittel und Erzeugnisse, die in die Betriebe hineingehen, auf allen Verarbeitungsstufen genau zu erfassen und zu protokollieren. Alles, was vom Hof oder Betrieb verkauft wird, muss in Büchern belegt werden: was, wie viel, an wen. So soll die Rückverfolgung der Öko-Produkte bis zum Erzeuger sichergestellt werden.
Zuständig für die Überwachung bei der Einfuhr von Eiern aus Drittländern ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
Welche Strafen gibt es bei Verstößen?
Die EU-Mitgliedstaaten legen die Regeln für Sanktionen bei Verstößen gegen die Bestimmungen der EU-Verordnungen selbst fest. In Deutschland sind Straf- und Bußgeldvorschriften im Öko-Landbaugesetz geregelt.
Ein Verstoß gegen EU-Vorschriften für den ökologischen Landbau wird mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder bis zu 30.000 Euro Geldbuße geahndet. Dies gilt besonders, wenn Erzeugnisse als Bio-Produkte gekennzeichnet und beworben werden, obwohl ihre Erzeugung nicht den Standards des ökologischen Standards entspricht.