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Bund-Länder-Finanzen Macht gegen Milliarden

Stand: 09.12.2016 18:12 Uhr

Es geht um Geld und um Macht. Es geht darum, wer was zahlt und wer wo was zu sagen hat - beim Bau von Autobahnen, Schulen oder in der Steuerverwaltung. Zwei Jahre rangen Bund und Länder miteinander - nun steht der neue Finanzpakt. Die Einigung im Überblick.

Wenns ums Geld geht, hört die Freundschaft auf. Ähnliches gilt für Kompetenzen, also Macht. Entsprechend kompliziert und langwierig waren die Verhandlungen: Zwei Jahre rangen die Vertreter von Bund und Ländern um einen neuen Finanzausgleich, der Konfliktstoff lag oft im Kleingedruckten. Dabei saß ihnen auch die Zeit im Nacken - Ende 2019 laufen Länderfinanzausgleich und Solidarpakt II aus. Es gab also eine konkrete Deadline, bis die Geldströme zwischen dem Bund und den Ländern neu geordnet sein müssen. Nun steht der Kompromiss: Die Länder bekommen mehr Geld vom Bund, der dafür mehr Gesetzgebungskompetenz. Ein Überblick über wichtige Punkte:

Wie sieht der Finanzausgleich ab 2020 aus?

Basis der jetzigen Einigung sind die Eckpunkte, auf die sich Bund und Länder Mitte Oktober geeinigt hatten. Hauptpunkt: Der Länderfinanzausgleich in seiner jetzigen Form wird abgeschafft. Die bundesstaatliche Solidarhilfe namens Länderfinanzausgleich steht seit Jahren in der Kritik. Hinter dem sperrigen Namen steckt eine einfache Grundidee: Die Starken helfen den Schwachen. Durch die Verteilung der Steuermittel unter den Bundesländern sollen wirtschaftliche Unterschiede ausgeglichen werden. So steht es auch in Artikel 107 des Grundgesetzes. 

Doch seit Jahren gibt es eine Schieflage: immer weniger Geberländer, immer mehr Nehmerländer. Zudem fördert das System nicht gerade das Sparen: "Berlin ist pleite/det iss’n Grund zum feiern/Wir sind verrückt und unsre Schulden zahl’n die Bayern" - der einstige Gassenhauer des Kabarettisten Thomas Pigor ist in den Berliner Kneipen längst verhallt, die Zornesröte der Bayern aber stieg. Das größte Geberland klagte zusammen mit Hessen gegen den ihrer Meinung nach ungerechten Länderfinanzausgleich - alles vorbei. Abgeschafft.

Künftig erfolgt ein Ausgleich der Finanzkraft im Wesentlichen über die Umsatzsteuer. Vor allem der Bund greift "ärmeren" Ländern unter die Arme. Die ostdeutschen und finanzschwachen Länder sollen nicht schlechter gestellt werden, die bisherigen "Geberländer" wie Bayern werden aber deutlich entlastet. Insgesamt zahlt der Bund ab dem Jahr 2020 jährlich 9,524 Milliarden Euro an die Länder.

9,5 Milliarden für die Länder - was erhält der Bund im Gegenzug?

Mehr Gesetzgebungskompetenz. Bei der Verwendung der Gelder will der Bund künftig mehr mitreden - und kontrollieren. Es wurden also Voraussetzungen geschaffen "für eine Verbesserung der Erledigung der staatlichen Aufgaben in der föderalen Ordnung". Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble sowie Union und SPD im Bundestag pochten auf bessere Kontroll-, Steuerungs- und Prüfrechte für den Bund - etwa bei Fernstraßen, in der Steuerverwaltung oder bei Investitionen in Schulen. Außerdem ist eine Verzahnung der Onlineportale von Bund und Ländern geplant, um Bürgern einen einheitlichen Zugriff auf Verwaltungsangebote im Netz zu ermöglichen.

Was ist mit den Autobahnen?

Es soll eine neue Bundesgesellschaft für Autobahnen und wichtige Fernstraßen geben, die sich ab 2021 um Bau, Planung und Betrieb kümmern soll. Die Länder setzten durch, dass Autobahnen und Gesellschaft nicht privatisiert werden dürfen. Bisher steht im Grundgesetz: "Der Bund ist Eigentümer der bisherigen Reichsautobahnen und Reichsstraßen." Dabei soll es inhaltlich auch bleiben - nur soll es künftig heißen: "Der Bund ist Eigentümer der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs. Das Eigentum ist unveräußerlich." Die Autobahnen stehen also nicht zum Verkauf. Das soll auch für die Bundesgesellschaft gelten. Für die bisherigen Beschäftigten der Bundesländer in dem Bereich wurden Arbeitsplatz- und Standortgarantien vereinbart.

Gibt es weitere Bereiche mit mehr Kompetenzen für den Bund?

Ja. Der Bund möchte finanzschwachen Kommunen Investitionshilfen zur Sanierung maroder Schulen gewähren. Die Länder hatten befürchtet, dass damit das "Kooperationsverbot" im Grundgesetz gelockert wird, das die Hoheit der Länder festschreibt. Nicht ganz so weit wie von Schäuble erhofft gehen die Steuerungs- und Weisungsrechte des Bundes bei Hilfen für Investitionen der Länder. Bei Mischfinanzierungen kann der Bundesrechnungshof zusammen mit Landesrechnungshöfen prüfen, wie die Bundesmittel verwendet werden.

Extra-Hilfen für Bremen und das Saarland?

Ja, die beiden hochverschuldeten Länder bekommen zusätzliche Gelder des Bundes. Das wird im Grundgesetz verankert. Der Bund zahlt ab 2020 jährlich Sanierungshilfen von jeweils 400 Millionen Euro. Beide Länder sollen dafür "Maßnahmen zum Abbau der übermäßigen Verschuldung sowie zur Stärkung der Wirtschafts- und Finanzkraft" ergreifen. Details werden per Bundesgesetz geregelt. Die Eckpunkte sehen vor, dass die Länder jährlich ein Achtel der Hilfen tilgen - also 50 Millionen Euro. Tilgungsziel für den Fünfjahreszeitraum sei: 20 Prozent der Hilfen von dann insgesamt zwei Milliarden Euro - also 400 Millionen.

Was ist noch offen?

Die Finanzierung des erweiterten Unterhaltsvorschusses etwa - und wann dies in Kraft treten soll. Alleinerziehende Mütter oder Väter sollen von 2017 an besser abgesichert sein, wenn der andere Elternteil Unterhalt für das gemeinsame Kind verweigert. Die vom Kabinett schon verabschiedeten Gesetzespläne sehen vor, die Begrenzung der Bezugsdauer auf sechs Jahre abzuschaffen und die Altersgrenze von 12 auf 18 Jahre zu erhöhen. Offen ist, wie sich Bund und Länder die Finanzierung letztlich teilen. Ob es wie geplant bis Januar 2017 eine Lösung gibt, ist unwahrscheinlich.

Wie geht's jetzt weiter?

Das Gesetzespaket könnte nächste oder übernächste Woche vom Kabinett beschlossen werden. Endgültig verabschiedet wird es wohl im Mai. Für Grundgesetzänderungen in Bundestag und Bundesrat ist je eine Zweidrittel-Mehrheit nötig.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete die tagesschau am 09. Dezember 2016 um 17:00 Uhr.