Kompromiss für Anfangsphase Koalition einigt sich bei Familiennachzug
Mit seinem ersten Gesetzentwurf zum Familiennachzug stieß Innenminister Seehofer bei der SPD auf Widerstand. Jetzt gibt es eine Kompromissformel für die ersten fünf Monate - um Anlaufschwierigkeiten auszubügeln.
Union und SPD haben im Streit um Details zum Familiennachzug von Flüchtlingen mit nur eingeschränktem Schutz eine Kompromissformel gefunden. Nach Angaben von SPD-Fraktionsvize Eva Högl sollen ab August wie geplant 1000 Flüchtlinge pro Monat zu Familienangehörigen mit subsidiärem Schutz nachziehen dürfen.
"Administrative Kniffe" will SPD nicht akzeptieren
Allerdings sehe ein Kompromiss vor, dass in der Anfangsphase ein nicht ausgeschöpftes Kontingent von einem Monat auf den folgenden übertragen werden könne. Regierungskreise bestätigten entsprechende Pläne. Die Regelung gelte für die ersten fünf Monate und solle Anlaufschwierigkeiten ausbügeln. Nächste Woche soll das Kabinett über den Gesetzentwurf beraten.
"Administrative Kniffe", um die Zahl der bearbeiteten Anträge künstlich niedrig zu halten, werde die SPD nicht akzeptieren, stellte Högl klar. Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius betonte, auch nach den fünf Monaten werde die SPD auf eine Übertragbarkeit dringen, wenn die Verfahren nicht rund liefen.
Ein Anfang April bekanntgewordener erster Gesetzentwurf zum Familiennachzug von Bundesinnenminister Horst Seehofer hatte eine heftige Debatte ausgelöst. Die SPD hatte zu strenge Kriterien beklagt. Sie forderte zudem, ein nicht ausgeschöpftes Kontingent von einem Monat auf den anderen zu übertragen, was die Union aber strikt ablehnte.
Wer entscheidet?
Der nun gefundene Kompromiss sieht den Angaben zufolge außerdem vor, dass die Entscheidung darüber, welche Flüchtlinge zuerst ihre Angehörigen zu sich holen dürfen, in Deutschland beim Bundesverwaltungsamt liegen soll. Die Visa erteilt aber nach wie vor das Auswärtige Amt. Die SPD hatte ursprünglich vorgeschlagen, die Entscheidungsstelle beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) anzusiedeln. Die Union sah eher das Auswärtige Amt in der Pflicht.
In den Koalitionsverhandlungen gehörte der Familiennachzug zu den größten Streitthemen.
Wie im Koalitionsvertrag festgelegt, sollen von August an monatlich 1000 Ehepartner, minderjährige Kinder und Eltern von Minderjährigen aus humanitären Gründen zu den Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus nachziehen dürfen. Damit würde der im Frühjahr 2015 gestoppte Familiennachzug für diese Flüchtlinge wieder möglich. Hinzu kommt eine bereits bestehende Härtefallregelung. Die SPD hatte eigentlich einen generellen Nachzug erlauben wollen, die Union für subsidiär geschützte Personen überhaupt keinen.
FDP-Chef Christian Lindner reagierte mit Kritik auf die Einigung. "Es stellt sich unverändert die Frage, warum Menschen ohne Bleibeperspektive überhaupt Familienangehörige nachholen sollten", sagte er. "Statt jetzt noch ein Kontingent aufzufüllen, sollte es eine exakte Härtefallprüfung ohne Ober- und Untergrenzen geben."