Zwei Männer leihen E-Tretroller der Marke Tier aus.

Bereits ab dem Wochenende Gelsenkirchen verbannt Leih-E-Scooter

Stand: 18.04.2024 18:25 Uhr

Bis Samstag müssen in Gelsenkirchen alle E-Scooter zum Ausleihen aus der Stadt verschwinden. Das entschied das Verwaltungsgericht. Hintergrund ist ein Streit über die Identifizierung der Nutzer. Mit den Rollern gibt es oft Unfälle.

E-Scooter zum Ausleihen sind umstritten - in Gelsenkirchen müssen sie nun schon bis zu diesem Wochenende aus der Stadt verschwinden. In einem Streit zwischen der Ruhrgebietsstadt und den beiden Verleihern Bolt und Tier entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in einem Eilverfahren, die zwei Unternehmen müssten die städtische Verfügung befolgen, "die E-Scooter bis zum 20. April 2024 aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen". Roller in Privatbesitz sind von dem Urteil nicht betroffen.

Aus für Leih-E-Roller in Gelsenkirchen

Ingrid Bertram, WDR, tagesschau, 18.04.2024 20:00 Uhr

Bereits Ende März war die Sondernutzungserlaubnis der beiden Anbieter Bolt und Tier ausgelaufen. Die erneute Erteilung knüpfte die Stadt an Bedingungen: Sie will, dass E-Roller-Nutzende vor der Fahrt ihre Identität bestätigen - beispielsweise indem sie einen Führerschein oder einen Ausweis in die App laden. Damit wollte die Stadt auch Unfällen und Missbrauch der Roller vorbeugen.

Die Anbieter wollten sich auf die neuen Regeln nicht einlassen und stellten einen entsprechenden Antrag vor Gericht, mit dem sie nun scheiterten. Es sei rechtens, dass die Verwaltung die Straßensondernutzung an bestimmte Voraussetzungen knüpft. "Darüber hinaus drohen den Unternehmen auch keine unzumutbaren, nicht mehr rückgängig zu machenden Nachteile", erklärte das Verwaltungsgericht. 

Es wurden auch Fantasienamen hinterlegt

"Die E-Roller werden leider hauptsächlich missbräuchlich genutzt, auch in Fußgängerzonen, auf Gehwegen und es hat viele schwere Unfälle gegeben", sagte Stadt-Sprecher Martin Schulmann. Die Nutzer seien aber bislang nicht zu ermitteln.  

Bisher reicht die Angabe des Namens, um sich bei den beiden Verleihern einen E-Scooter auszuleihen, schilderte Schulmann. Damit könnten aber auch Fantasienamen in der Verleih-App hinterlegt werden, die tatsächlichen Kundinnen und Kunden seien nicht zu identifizieren.

Ein Sprecher der Firma Bolt betonte, es handele sich nicht um eine endgültige Entscheidung. Lediglich die Eilanträge der beiden Unternehmen seien abgelehnt worden. Die Plattform Shared Mobility (PSM) warf der Stadtverwaltung in einer - mit dem Anbieter Tier gemeinsam erarbeiteten - Stellungnahme ein "unverhältnismäßiges und diskriminierendes Vorgehen" gegen E-Scooter vor. E-Scooter seien mit 20 Kilometern pro Stunde langsamer als ein Pedelec und das kleinste Fahrzeug auf der Straße.

Unfälle - auch mit Todesfolge

E-Scooter sind gerade bei jungen Menschen beliebt, gelten in vielen Städten aber als Ärgernis und Sicherheitsrisiko, weil sie - achtlos abgestellt oder auf den Boden geworfen - zum Hindernis werden und durch mitunter rücksichtslose Nutzung Unfälle verursacht werden.

In Gelsenkirchen kam es Schulmann zufolge schon zu gravierenden Unfällen. So sei ein zweijähriges Mädchen umgefahren worden und habe schwere Kopfverletzungen erlitten, die E-Scooter-Fahrerin habe sich aus dem Staub gemacht. Ein E-Biker habe sich tödlich verletzt, als er in der Dunkelheit gegen einen E-Scooter gefahren sei, der mitten auf dem Weg gelegen habe.