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16.05.2012

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Warum die Sperrfrist für das Wulff-Interview verändert wurde
Einzelheiten zum Interview mit Bundespräsident Wulff

Warum die Sperrfrist verändert wurde

Nach langem Schweigen hat Bundespräsident Christian Wulff abermals zu den Vorwürfen Stellung genommen - allerdings nicht in einer öffentlichen Pressekonferenz. Vielmehr entschied Wulff, sich in einem Interview den Fragen von Ulrich Deppendorf (ARD) und Bettina Schausten (ZDF) zu stellen.

Ursprünglich war vorgesehen, dass das gesamte Gespräch um 19.00 Uhr veröffentlicht werden darf - für die ARD zunächst auf tagesschau.de. Um 20:15 sollte das Interview dann zeitgleich im Ersten und im ZDF ausgestrahlt werden.

Auf Initative des Bundespräsidialamtes wurde diese Sperrfrist im Nachhinein verändert, um andere Medienvertreter nicht zu benachteiligen: Ab 18:00 Uhr konnten Agenturjournalisten das Interview ansehen und daraus zitieren. Die Aufzeichnung wurde zu diesem Zeitpunkt auch an andere Medien gegeben, die dann bis zu drei Minuten Material aus dem Gespräch verwenden durften.

Bundespräsident Wulff auf dem Weg zum Interview (Foto: REUTERS) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Bundespräsident Wulff auf dem Weg zum Interview ]
Das Erste sendete Auszüge aus dem Interview in einer Tagesschau-Extraausgabe um 18:25 Uhr, um 19:00 folgte eine Extraausgabe der Tagesthemen bei tagesschau.de und auf EinsExtra. Um 20:15 schließlich - dem Ende der gesetzten Sperrfrist - übertrug das Erste das Gespräch in voller Länge und veröffentlichte es im Internet.

Eine inhaltliche Absprache der Fragen fand nicht statt. Für den Gesprächsgast gibt es keine Möglichkeit, das Interview nachträglich zu verändern.

Stand: 04.01.2012 18:01 Uhr
 

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