Prävention in Deutschland Notfallplan für Grippe-Pandemie
Die Weltgesundheitsorganisation hat bereits 1999 alle Staaten aufgefordert, sogenannte Pandemiepläne zu entwickeln, um für eine weltweite Grippe-Epidemie (Pandemie) gerüstet zu sein. Seit Anfang 2005 gibt es in Deutschland einen so genannten Pandemieplan. Der Notfallplan, entwickelt vom Robert-Koch-Institut, sieht zahlreiche Schutzmaßnahmen vor - von der Entwicklung von Impfstoffen über die Bevorratung von Medikamenten bis hin zu Reiseverboten.
Immer wieder haben Grippe-Wellen, ausgelöst durch bis dahin unbekannte Viren, zahlreiche Menschen getötet - auch in Deutschland. Die Weltgesundheitsorganisation WHO forderte daher bereits 1999 alle Staaten auf, sogenannte Pandemiepläne zu entwickeln, um für eine weltweite Epidemie gerüstet zu sein. In der EU schaffte das mehr als die Hälfte aller Mitgliedsstaaten bereits ein Jahr später - in Deutschland dauerte es bis Anfang 2005.
Der Plan, den das Robert-Koch-Institut (RKI) im Auftrag des Gesundheitsministeriums erarbeitete, geht davon aus, dass im Fall einer Pandemie, also einer weltweiten Epidemie, ohne Vorsorgemaßnahmen allein in Deutschland zwischen 48.000 und 160.000 Menschen sterben würden. Die Hauptziele aller Maßnahmen müssten daher sein, die Erkrankungs- und Sterberaten zu senken und die Gesundheitsversorgung und die öffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten.
Reiseverbot und ärztliche Meldepflicht
Das RKI unterscheidet zwischen verschiedenen Phasen einer Pandemie. In der sogenannten Interpandemischen Periode, in der in Deutschland noch kein Fall eines neuen Grippe-Virus' bei Menschen festgestellt wurde, sollen zunächst die Mitglieder einer "Nationale Pandemiekommission" berufen werden, die das Vorgehen von Bund und Ländern koordiniert. Der Bund soll in dieser Phase unter anderem die rechtlichen Grundlagen für ein eventuell erforderliches Reiseverbot und für eine ärztliche Meldepflicht schaffen. Bund und Länder sollen sich auf ein umfassendes Überwachungs- und Meldesystem verständigen und versuchen, das Risikopotenzial eines neuen Virus' durch Studien näher einzugrenzen.
Parallel dazu soll die Entwicklung eines Impfstoffs unterstützt und gefördert werden. Die Entwicklung eines Impfstoffs nach dem ersten Auftreten eines neuen Virustyps wird, so schätzt das RKI, etwa drei bis sechs Monate dauern. Da ein Impfstoff zunächst knapp wäre, müssen Bund und Länder sich darauf einigen, welche Bevölkerungsgruppen zuerst geimpft werden sollen.
Regionale und lokale Pandemiepläne
Gleichzeitig soll in dieser Phase auch eine Bevorratung von antiviralen Arzneimitteln - also den klassischen "Grippemitteln" - vorbereitet werden. Auch hier muss bei einer eventuellen Knappheit entschieden werden, mit welcher Priorität die Medikamente an wen ausgegeben werden. Länder und Gemeinden sollen regionale und lokale Pandemiepläne erstellen und diese in Notfallübungen überprüfen. Bestandteil dieser Pläne soll auch die Auswahl geeigneter Krankenhäuser sein, die im Ernstfall die Patienten behandeln könnten; auch die ambulante und stationäre Versorgung soll geprobt werden.
Die zweite Phase des Notfallplans nennen die Wissenschaftler des Instituts "Pandemische Warnperiode", in der es nach und nach zunächst zur erstmaligen Feststellung eines neuen Virustyps bei einem Menschen, dann zu "stark lokalisierten Infektionen bei wenigen Menschen" und schließlich zu "lokalisierter Mensch-zu-Mensch-Übertragung" kommt. In dieser Phase soll es - neben der Behandlung der Betroffenen - vor allem zu einer Überprüfung der bis dahin getroffenen Schutz- und Vorsorgemaßnahmen kommen. Die Krisenstäbe bei Bund, Ländern und Gemeinden werden informiert, der Reiseverkehr "kontrolliert".
Bund stellt "pandemische Situation" fest
In der anschließenden "Pandemie-Phase" geht das RKI von einer "zunehmenden und fortdauernden Übertragung in der Allgemeinbevölkerung" aus. So lange die Situation in Deutschland noch nicht akut ist, bereiten alle Beteiligten den dann vermutlich unmittelbar bevorstehenden Notfall vor, zusätzliches Personal auf allen Ebenen wird angefordert. Die Produktion von Medikamenten und Hilfsmitteln wird gesteigert, die "Nationale Pandemiekommission" tritt zusammen. Falls bereits ein Impfstoff vorhanden ist, werden die ersten Bevölkerungsteile geimpft.
Sobald Deutschland selbst oder ein Land betroffen ist, mit dem "enge Handels- oder Reisebeziehungen" unterhalten werden, stellt der Bund die "pandemische Situation fest" und beruft die Krisenstäbe ein. Nun sollen die bisher erarbeiteten Pläne "bundesweit koordiniert umgesetzt" werden, inklusive Massenimpfungen und der Abgabe von Medikamenten (je nach Verfügbarkeit). In dem Fall sieht der Pandemieplan auch "ordnungsrechtliche Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit" vor - in welchem Umfang, ist situationsabhängig.