Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs Schwedisches Alkoholmonopol bröckelt
Liebhaber alkoholischer Getränke in Schweden haben es künftig leichter: Der Europäische Gerichtshof hat das Einfuhrverbot für Alkohol gekippt. Damit können die Schweden alkoholische Produkte in Zukunft per Versandhandel in anderen EU-Staaten kaufen. Dort sind diese bis zu 17 Prozent billiger.
Das schwedische Alkoholmonopol verstößt nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Teilen gegen den Grundsatz des freien Warenverkehrs. Das höchste EU-Gericht bezog sich in seiner Entscheidung in Luxemburg auf das Verbot der Einfuhr von Alkohol durch Privatpersonen. Künftig sind Schweden nicht mehr gezwungen, Bestellungen von Alkohol über die Monopolorganisation Systembolag laufen zu lassen. Sie dürfen direkt per Versandhandel in anderen EU-Staaten einkaufen. Dadurch wird Alkohol per Direktbestellung für die Schweden um mindestens 17 Prozent billiger.
Jugendschutz als Argument abgelehnt
Das Alkoholmonopol regelt nicht nur den Einzelhandel in Schweden, sondern verbietet auch Privatpersonen die direkte Bestellung von alkoholischen Getränken im Versandhandel. Bestellungen durften bisher nur über Systembolag erfolgen. Das EU-Gericht entschied, das für Privatpersonen bestehende Einfuhrverbot sei eine Beschränkung des freien Warenverkehrs. Das Einfuhrverbot diene nicht dem Schutz der Gesundheit. Tatsächlich gehe es bei dem Monopol darum, Systembolag "als Vertriebskanal für alkoholische Getränke zu begünstigen". Auch die Behauptung, das Monopol diene dem Schutz der Jugend, verwarf das Gericht. Es gebe daher keine Rechtfertigung für das Verbot der direkten Einfuhr von Alkohol.