Parteien beschließen Neuregelung Fragen und Antworten zum Thema Organspende

Stand: 02.03.2012 14:25 Uhr

Nach jahrelangem Streit haben alle Fraktionen im Bundestag eine Einigung beim Thema Organspende erreicht. Ziel ist es, noch mehr Menschen zu überzeugen, dass sie nach ihrem Tod Organe spenden. tagesschau.de gibt einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema.

Nach jahrelangem Streit haben alle Fraktionen im Bundestag eine Einigung beim Thema Organspende erreicht. Ziel ist es, noch mehr Menschen zu überzeugen, dass sie nach ihrem Tod Organe spenden. tagesschau.de gibt einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema.

Was soll sich bei der Organspende ändern?

Der Bundestag möchte alle gesetzlichen und privaten Krankenkassen verpflichten, ihre Mitglieder anzuschreiben und zu fragen, ob diese für den Fall ihres Todes zu einer Organspende bereit wären. Das soll bis Mitte 2013 geschehen. Später sollen die Kassen dann alle zwei Jahre erneut nachfragen. Diese direkte Ansprache, kombiniert mit Informationsmaterial, soll dazu führen, dass die Menschen mit Angehörigen und Freunden über eine mögliche Organspende reden - und insgesamt die Bereitschaft zu einer Spende wächst.

Muss ich erklären, wie ich zur Organspende stehe?

Nein, Sie können das Anschreiben der Krankenkasse auch einfach ignorieren.

Allerdings kann es dann passieren, dass im Falle Ihres Todes Ihre Angehörigen über eine mögliche Spende entscheiden, wenn Sie keine Erklärung dazu abgegeben haben.

Werden Organspender zentral registriert?

In Deutschland gibt es kein Organspenderegister. Es genügt, einen Organspendeausweis auf Papier auszufüllen und diesen stets bei sich zu tragen.

Geplant ist, künftig die Entscheidung für oder gegen eine Organspende auch auf der elektronischen Gesundheitskarte eines Krankenkassenmitglieds zu speichern. Dies ist aber technisch derzeit noch nicht möglich. Die Informationen zur Spende sollen die Versicherten dann selbst an Terminals - etwa beim Arzt - eingeben können. Sie können dies aber auch den Arzt oder die Krankenkasse machen lassen.

Welche Angaben werden im Organspendeausweis gemacht?

Die Versicherten können erlauben, dass nach Ihrem Tod Organe und Gewebe aus ihrem Körper entnommen werden können, um anderen Menschen zu helfen. Sie können dies auch auf bestimmte Organe beschränken oder nur für bestimmte Organe erlauben. Auch wenn Sie auf gar keinen Fall Organe spenden möchten, können Sie dies im Ausweis vermerken.

Außerdem haben Sie die Möglichkeit, einer Vertrauensperson für den Fall Ihres Todes diese Entscheidung zu übertragen.

Woher bekommt man einen Organspendeausweis?

Auf der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung oder beim Infotelefon Organspende unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 / 90 40 400.

Muss man den Spenderausweis ständig bei sich tragen?

Das ist sinnvoll, am besten beim Personalausweis. Wer das nicht möchte, sollte auf jeden Fall einer Person seines Vertrauens über seine Entscheidung informieren und sagen, wo der Ausweis liegt.

Wie groß ist der Bedarf an Organspenden?

Auf den Wartelisten für ein Spenderorgan stehen zurzeit rund 12.000 Patienten. Ein einzelner Organspender kann bis zu sieben schwer kranken Menschen helfen. 2011 wurden 1200 Menschen nach ihrem Tod 3917 Organe entnommen - das waren 7,4 Prozent Spender weniger als im Vorjahr. In Deutschland kommen auf eine Million Einwohner 14,9 Spender. International liegt die Bundesrepublik damit im unteren Drittel.

Gibt es eine Altersgrenze für Organspender?

Nein, es gibt keine feste Altersgrenze. Entscheidend ist das biologische und nicht das kalendarische Alter. Auch die funktionstüchtige Niere eines 65-jährigen Verstorbenen kann einem Dialysepatienten wieder ein fast normales Leben schenken. Ob gespendete Organe oder Gewebe für eine Transplantation geeignet sind, kann erst im Fall einer tatsächlichen Spende medizinisch geprüft werden.

Muss man sich untersuchen lassen, bevor man den Ausweis ausfüllt?

Nein, eine Untersuchung ist nicht notwendig und wäre zu diesem Zeitpunkt nicht sinnvoll, da sich der gesundheitliche Zustand eines Menschen fortwährend ändern kann.

Welche Erkrankungen schließen eine Spende generell aus?

Eine Organentnahme ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn bei dem Verstorbenen eine akute Krebserkrankung oder ein positiver HIV-Befund vorliegt. Bei allen anderen Erkrankungen entscheiden die Ärzte nach den erhobenen Befunden, ob eine Organspende in Frage kommt.

Können Menschen unter 18 Jahren einen Organe spenden?

Ja, laut Transplantationsgesetz können Minderjährige ihre Bereitschaft zur Organspende ab dem 16. Lebensjahr und ihren Widerspruch ab dem 14. Lebensjahr erklären. Eine Einwilligung der Eltern ist nicht notwendig.

Was passiert, wenn man seine Meinung ändert?

Die geänderte Entscheidung kann in einem neuen Spenderausweis dokumentiert, der alte Ausweis zerrissen werden.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Spende eines Toten erfüllt sein?

Dies ist im Transplantationsgesetz streng geregelt. Erstens muss der Hirntod des möglichen Spenders entsprechend den Richtlinien der Bundesärztekammern von zwei Ärzten festgestellt worden sein. Zweitens muss die Einwilligung des Verstorbenen in eine Organspende bekannt sein oder die Angehörigen müssen nach seinem mutmaßlichen Willen einer Organentnahme zustimmen.

Wann kommt eine Lebendspende in Frage?

Auch dies ist durch das Transplantationsgesetz geregelt. Es erlaubt die Spende von Organen, nur unter Verwandten ersten oder zweiten Grades, zum Beispiel Eltern und Geschwistern, unter Ehepartnern, Verlobten oder unter Menschen, die sich persönlich sehr nahe stehen. Eine Gutachterkommission prüft im Vorfeld, ob die Spende freiwillig erfolgt und keine finanziellen Interessen bestehen.

Weiß der Empfänger des Organs, wer es gespendet hat?

Nein, die Spende ist anonym. Auch die Angehörigen des Spenders erfahren nicht, wer der Empfänger des Organs ist. Auf Wunsch wird ihnen aber mitgeteilt, ob die Transplantation erfolgreich verlaufen ist.

(Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, dpa)