Diskussion um Schweigepflicht "Neue Regeln sind überflüssig"
Für mehr Sicherheit will Bundesinnenminister de Maizière - heute stellt er seine Pläne vor - unter anderem die ärztliche Schweigepflicht aufweichen. Das könnte Patienten abschrecken, sagt der Präsident der Psychotherapeutenkammer, Munz, im Gespräch mit tagesschau.de. Schon jetzt müssten Therapeuten vor Gewalttaten warnen.
tagesschau.de: Bundesinnenminister Thomas de Maizière will Medienberichten zufolge aus Sicherheitsgründen die ärztliche Schweigepflicht einschränken. Wie bewerten Sie den Vorschlag?
Dietrich Munz: Ich halte das für überflüssig. Die derzeit gültige Regelung ist vollkommen ausreichend, denn Ärzte und Psychotherapeuten sind bereits heute verpflichtet, bei akuten Hinweisen auf Anschläge, Attentate oder Amokläufe die Schweigepflicht zu durchbrechen. Wenn sie das nicht tun, machen sie sich strafbar.
tagesschau.de: Welche Konsequenzen muss ein Arzt oder ein Therapeut fürchten, wenn er die Sicherheitsbehörden nicht warnt?
Munz: Wenn Ärzte oder Psychotherapeuten sich in einem solchen Fall nicht offenbaren, dann droht ihnen eine Geldstrafe oder Gefängnis von bis zu fünf Jahren. Wir müssen die Schweigepflicht also durchbrechen, wenn es klare Hinweise auf eine schwere Straftat gibt. Wichtig ist: es muss sich um einen konkreten Hinweis handeln, wann und wo eine Tat geplant ist. Das gilt auch bei Anschlägen.
tagesschau.de: Das heißt, ein grundsätzlicher Verdacht, dass ein Patient gewalttätig werden könnte, reicht nicht aus, um die Sicherheitsbehörden zu verständigen?
Munz: Das ist richtig. Die Gefahr muss konkret sein. Das hat auch die deutsche Rechtsprechung bestätigt. Wenn zum Beispiel ein Patient seinem Psychotherapeuten davon berichtet, dass er plant, am nächsten Tag einen Anschlag am Hauptbahnhof zu verüben, dann muss der Psychotherapeut dies den Behörden mitteilen.
tagesschau.de: Welche Möglichkeiten haben Ärzte und Therapeuten, wenn sie befürchten, ein Patient könnte eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen, aber von keinen konkreten Plänen wissen?
Munz: Ärzte und Psychotherapeuten müssen alles tun, was in ihrer Macht steht, um einen möglichen Täter von seinen Gewaltimpulsen abzubringen. Wenn ein Patient zum Beispiel Fantasien darüber äußert, andere umbringen zu wollen, ist es Aufgabe von Psychotherapeuten, einzuschätzen, ob mit dem Patienten klare Vereinbarungen und Absprachen darüber getroffen werden können, diese Fantasie nicht in die Tat umzusetzen. Erst wenn das nicht gelingt, dürfen wir die Sicherheitsbehörden informieren – dann steht die Sicherheit von anderen über der Schweigepflicht.
Trotzdem dürfen Ärzte in Ausnahmefällen Auskunft geben, wenn die zum "Schutze eines höherwertigen Rechtsgutes erforderlich ist", so Ärztekammerpräsident Ulrich Montgomery. Dies ist laut gültiger Rechtsprechung etwa der Fall, wenn etwa "besonders schwere Verbrechen" verhindert werden sollen oder eine Gefahr für Leib und Leben besteht.
Wann dies genau der Fall sei, könne jedoch nur im Einzelfall entschieden werden, so Montgomery weiter. "Um Straftaten gegen Rechtsgüter, wie die Freiheit und die körperliche Unversehrtheit, zu verhindern, dürfen Ärztinnen und Ärzte im Wege des rechtfertigenden Notstandes nach Paragraf 34 Strafgesetzbuch von der Schweigepflicht abweichen", so Montgomery weiter.
tagesschau.de: Wie gut können Therapeuten einschätzen, ob die Gewaltfantasie eines Patienten nur eine Fantasie ist oder ob sie zu konkreter Gewalt führen kann?
Munz: Dies zu beurteilen ist ein wichtiger Teil unserer Ausbildung. Wir müssen immer wieder abschätzen, ob eine Gewaltfantasie zu realen Taten gegen den Patienten selbst oder andere Personen führen könnte.
tagesschau.de: Wie häufig kommt es vor, dass Patienten konkrete Pläne für Gewalttaten offenbaren?
Munz: Es kommt sehr selten vor. Jährlich suchen zwei bis drei Millionen Patienten ärztliche oder psychotherapeutische Hilfe wegen psychischer Probleme. Konkrete Gewalttaten gegen sich selbst oder andere planen hingegen nur sehr wenige Menschen.
tagesschau.de: Ärzte und Therapeuten müssen die Sicherheitsbehörden informieren, um besonders schwere Verbrechen zu verhindern – etwa Mord, Totschlag oder Eingriffe in den Flugverkehr. Reicht das aus oder muss dieser Katalog erweitert werden?
Munz: Ich halte diesen Katalog für völlig ausreichend. Der wichtigste Punkt ist, dass Gewalt verhindert wird. Deshalb müssen wir schon heute die Schweigepflicht durchbrechen, wenn Leib und Leben von Menschen in Gefahr ist – auch das des eigenen Patienten. Ich sehe keinen Anlass dafür, die Schweigepflicht im Fall weniger schwerer Verbrechen aufzuweichen.
tagesschau.de: Welche Auswirkungen hätte eine Einschränkung der Schweigepflicht auf das Verhältnis zwischen Patient und Arzt?
Munz: Sollte die Schweigepflicht weiter gelockert werden, sehen wir die Gefahr, dass sich Patienten seltener an Psychotherapeuten wenden, um Hilfe zu finden oder in der Therapie Gedanken oder Fantasien über Gewalttätigkeit nicht mehr äußern. Für sie würde ja immer die Angst mitschwingen, dass der Psychotherapeut sich Sicherheitsbehörden offenbaren muss.
Das würde die Möglichkeiten der Psychotherapie natürlich deutlich einschränken, denn sie beruht auf dem vollkommenen Vertrauen des Patienten gegenüber dem Psychotherapeuten. Dazu gehört auch das Recht des Patienten zu bestimmen, mit wem der Psychotherapeut die Informationen teilt, die ihm mitgeteilt wurden. Nur der Patient kann heute von der Schweigepflicht entbinden. Das sollte so bleiben.