Fünf Vorschläge zur Spätabtreibung Initiativen zur Spätabtreibung
Frauen, die aufgrund einer möglichen Kindesbehinderung nach dem dritten Schwangerschaftsmonat vor der Frage einer Abtreibung stehen, sollen besser beraten werden. Dazu berät der Bundestag über fünf Vorschläge zur Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes.
Die Pränataldiagnostik, also die Untersuchung des Kindes im Mutterleib, ist heute nahezu fester Bestandteil der Schwangerenvorsorge. Einerseits nimmt die Erkenntnis einer gesunden Entwicklung des Embryos vielen werdenden Müttern Sorgen und Ängste. Andererseits bergen die verbesserten Diagnosemethoden auch ethische Risiken. Wird bei einem Fötus eine Erkrankung festgestellt, stellt sich den Betroffenen häufig die Frage nach einer Spätabtreibung. Allen Entwürfen gemein ist eine Kritik an mangelnder Beratung über mögliche Risíken. Allerdings gibt es Unterschiede darin, ob und wie diese gesetzlich vorgeschrieben werden soll beziehungsweise wie gegen Verstöße vorgegangen werden kann.
1. fraktionsübergreifender Entwurf
Ärzte, die eine Pränataldiagnostik vornehmen, sollen künftig zur Beratung über die medizinischen und psychosozialen Aspekte verpflichtet werden, die sich aus einer negativen Diagnose ergeben könnten. Zusätzlich sollen Kontakte zu Selbsthilfegruppen und psychosozialen Beratungsstellen vermittelt werden. Außerdem soll es eine gesetzlich vorgeschriebene dreitägige Bedenkzeit geben, die zwischen ärztlicher Beratung und schriftlicher Festlegung der weiteren Behandlung liegt. Von dieser Frist kann nur in Ausnahmefällen abgesehen werden – wenn Gefahr für Leib oder Leben der Schwangeren besteht. Außerdem soll die Bundesstatistik über Schwangerschaftsabbrüche ausgebaut werden. Verstöße gegen die Beratungs- und Dokumentationspflicht des Arztes, gegen die Einhaltung der Frist sowie gegen die Pflicht zur Auskunftserteilung für die Bundesstatistik sollen als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
2. fraktionsübergreifender Entwurf
Ein ähnlicher fraktionsübergreifender Entwurf sieht ebenfalls einen Rechtsanspruch auf psychosoziale Betreuung vor. Allerdings soll diese Beratung auch schon stärker vor der Pränataldiagnostik stattfinden. Eltern sollen ausführlich darüber informiert werden, was sich für mögliche Folgen bei der Diagnose einer Behinderung ergeben können. Die Beratung soll im Gegensatz zu dem ersten Entwurf, ohne detaillierte statistische Erfassung über die weitere medizinische Behandlung der Betroffenen stattfinden.
3. fraktionsübergreifender Antrag
Nach diesem Antrag soll das Schwangerschaftskonfliktgesetz nicht extra geändert werden. Vielmehr sollen die Mutterschaftsrichtlinien variiert werden. Zudem soll neben dem Ausbau der Beratung auch die Teilhabe für Menschen mit Behinderung verbessert und ausgebaut werden, wie etwa Fördermöglichkeiten für behinderte Kinder.
4. Entwurf von Abgeordneten der FDP
Auch dieser Entwurf spricht sich für die gesetzlich vorgeschriebene dreitätige Bedenkzeit und einen Ausbau der Beratung aus. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verpflichtet, in ihren Materialien zur Pränataldiagnostik Betroffene und Ärzte stärker als bisher über das Leben mit einem behinderten Kind zu informieren. Der Entwurf beinhaltet auch den Verweis darauf, dass vor der Pränataldiagnostik über die möglichen schwerwiegenden Folgen aufgeklärt werden soll. Nur so könne es auch ein "Recht auf Nicht-Wissen" geben, also die Möglichkeit, eine pränatale Untersuchung abzulehnen. Die Dokumentationsplicht wird liberaler ausgelegt.
5. Antrag von Abgeordneten der Linksfraktion
Kern dieses Antrages ist, das Selbstbestimmungsrecht schwangerer Frauen, vor allem ihr Recht auf Information, zu stärken. Entscheide sich die Schwangere zu einem späten Schwangerschaftsabbruch, müsse sie einen Rechtsanspruch auf umfassende medizinische und psychosoziale Beratung vor und nach dem Abbruch haben.