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16.05.2012

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Inland
Opposition scheitert mit Vorstoß für doppelte Staatsbürgerschaft
Opposition scheitert mit Vorstoß

Schwarz-Gelb wehrt Doppelpass ab

Die Opposition im Bundestag ist mit ihren Plänen gescheitert, das Staatsangehörigkeitsrecht in Deutschland zu reformieren. Die Parlamentarier in Berlin lehnten einen Gesetzentwurf der SPD ab, nach dem in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern auf Dauer ein Doppelpass gewährt werden sollte. Auch Vorstöße von Grünen und Linken für leichtere Einbürgerungen in Deutschland fanden keine Mehrheit.

Korrekturen am eigenen Modell

Frank-Walter Steinmeier (Foto: dapd) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Das Optionsmodell funktioniere nicht mehr, sagte SPD-Fraktionschef Steinmeier. ]
Die SPD räumte ein, dass das von ihr gemeinsam mit den Grünen eingeführte Optionsmodell nicht mehr funktioniere. Es gilt seit Anfang 2009 und schreibt vor, dass sich in Deutschland aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern bis zum 23. Lebensjahr für eine Staatsangehörigkeit entscheiden müssen. SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier sagte, jetzt müsse nachgeholt werden, "was wir in der Vergangenheit schuldig geblieben sind." Wer Integration ernst nehme, müsse über die Staatsangehörigkeit reden. "Wer es zulässt, dass in diesem Lande zu viele Menschen zu wenige Chancen und nicht gleiche Rechte haben, der setzt den inneren Zusammenhalt der Gesellschaft aufs Spiel."

Die Integrationsbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Aydan Özoguz, sagte, das Optionsmodell passe nicht mehr in die Zeit und in die Lebensumstände der Menschen. Es gebe bereits viele Abweichungen vom Ein-Pass-Prinzip. So sei im vergangenen Jahr bei der Mehrzahl der Einbürgerungen Mehrstaatlichkeit hingenommen worden.

Auch der Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele nannte die Regelung einen Fehler. Aber nur mit diesem Fehler habe das reformierte deutsche Staatsangehörigkeitsrecht durch den damals von der Union dominierten Bundesrat gebracht werden können.

Staatsbürgerschaftsrecht in Deutschland:

In Deutschland gilt das sogenannte Optionsmodell. Das Gesetz regelt, dass ein hierzulande geborenes Kind ausländischer Eltern automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit neben der Staatsangehörigkeit der Eltern erhält, wenn sich ein Elternteil seit mindestens acht Jahren in Deutschland aufhält. Das Kind muss sich jedoch mit Eintritt der Volljährigkeit zwischen beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden. Fällt die Entscheidung nicht bis zum 23. Lebensjahr, geht die deutsche Staatsangehörigkeit verloren.

Theoretisch gilt die Optionsregel auch für EU-Bürger. Faktisch können EU-Bürger aber bereits eine doppelte Staatsbürgerschaft haben.
 

Grünen-Fraktionschefin Renate Künast verwies unter anderem auf den Fachkräftemangel in Deutschland und plädierte auch deshalb für leichte Einbürgerungen. Linkspartei-Chefin Gesine Lötzsch sagte, ihre Partei wolle Ausgrenzungen beenden und Einbürgerungen umfassend erleichtern.

"Debatte zur Unzeit"

Innen-Staatssekretär Ole Schröder (CDU) mahnte hingegen, vor einer möglichen Reform die Erfahrungen mit dem Optionsmodell abzuwarten. Erste Ergebnisse seien für die erste Hälfte 2012 zu erwarten. Er bekräftigte, Mehrstaatlichkeit könne zu "erheblichen Rechtsunsicherheiten" führen. Ähnlich äußerte sich der FDP-Innenpolitiker Hartfrid Wolff: "Wer weder ganz hier noch ganz dort bleiben will, ist nirgendwo als gleichberechtigter Mitbürger akzeptiert."

Audio: Keine Mehrheit für doppelte Staatsbürgerschaft

AudioFrank Aischmann (MDR), ARD Berlin 10.11.2011 14:06 | 3'21
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Der CSU-Abgeordnete Stephan Mayer sprach von einer "Debatte zur Unzeit". Erst 2008 hätten die ersten Kinder mit Migrationshintergrund das Alter für die Option erreicht. Sie hätten mit der Entscheidung noch Zeit bis 2013. Mayer plädierte dafür, die 3000 bis 5000 Betroffenen pro Jahr zu befragen und vor einer Gesetzesänderung die Evaluierung abzuwarten.

Stand: 10.11.2011 14:45 Uhr
 

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