Hintergrund

Urteile des Bundesverfassungsgerichts Und immer wieder ein Veto aus Karlsruhe

Stand: 25.07.2012 15:05 Uhr

Hartz-IV-Sätze, Pendlerpauschale oder Euro-Hilfen: Das Bundesverfassungsgericht durchkreuzt immer wieder die Pläne der Bundesregierung und verwirft verfassungswidrige Gesetze. Mehrfach musste die Politik in Berlin nach den Urteilen aus Karlsruhe nachbessern. Ein Überblick.

Juli 2012: Das Gericht erklärt die seit 1993 unveränderten Leistungen für Asylbewerber für verfassungswidrig. Sie verstoßen gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Flüchtlinge und andere Menschen ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht müssen demnach in etwa so viel Geld bekommen wie Empfänger von Hartz-IV oder Sozialhilfe.

Juni 2012: Bei den Verhandlungen über den Euro-Rettungsschirm ESM 2011 informierte die Regierung das Parlament nicht ausreichend, wie die Richter feststellen. Das gelte auch für den "Euro-Plus-Pakt" zur Koordinierung der Wirtschaftspolitik. Nach dem Grundgesetz müssen Bundestag und Bundesrat in EU-Angelegenheiten "umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt" unterrichtet werden. Das gelte schon, bevor die Regierung nach außen wirksame Erklärungen abgebe.

Februar 2012: Das Sondergremium des Bundestags für dringende Entscheidungen über Hilfsmaßnahmen des Euro-Rettungsschirms EFSF ist im Wesentlichen verfassungswidrig. Die Übertragung von Kompetenzen auf eine Runde aus neun Mitgliedern des Haushaltsausschusses verletze die Rechte der anderen Abgeordneten, entscheiden die Bundesrichter.

Februar 2010: Die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsene müssen neu berechnet werden. Das Verfassungsgericht entscheidet, dass die bisherige Berechnungsmethode gegen das Grundgesetz verstößt.

Dezember 2008: Die Richter erklären die gekürzte Pendlerpauschale für verfassungswidrig. Seit 2007 konnten Fahrten zur Arbeit nicht mehr ab dem ersten, sondern erst ab dem 21. Kilometer von der Steuer abgesetzt werden. Jetzt gilt wieder die alte Regelung.

Februar 2006: Das Luftsicherheitsgesetz scheitert in Karlsruhe. Gekaperte Passagierflugzeuge dürfen zur Abwehr eines Terroranschlages nicht abgeschossen werden. Dies sei weder mit dem Grundrecht auf Leben, noch mit der Garantie der Menschenwürde vereinbar, urteilen die Richter.

März 2004: Das Gesetz zum Großen Lauschangriff ist zu großen Teilen verfassungswidrig. Die Richter mahnen einen stärkeren Schutz der Privatsphäre beim Abhören von Wohnungen an.

Quelle: dpa