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Bundesgerichtshof erlaubt Flashmobs im Arbeitskampf

Stand: 23.09.2009 21:04 Uhr

Geplante, aber scheinbar spontane Streik-Aktionen sind nicht grundsätzlich verboten. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden und damit Urteile der unteren Instanzen bestätigt. Dabei ging es um eine so genannte "Flashmob"-Aktion der Gewerkschaft ver.di im Einzelhandel. Per SMS waren etwa 40 Personen in einen Supermarkt gerufen worden, um massenhaft Kleinstartikel zu kaufen und damit die Filiale lahmzulegen. Die Richter sahen das durch die Freiheit der Gewerkschaften gedeckt.

Urteil zu Flashmob
tagesschau, tagesschau, 23.09.2009 20:00 Uhr