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Deutsche Regelung zur nachträglichen Sicherungsverwahrung verstößt gegen grundlegende Rechte
Stand: 17.12.2009 21:04 UhrDie deutsche Regelung zur nachträglichen Sicherungsverwahrung von Straftätern verstößt gegen grundlegende Rechte. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. Sicherungsverwahrung wird angeordnet für Straftäter, die zwar ihre Haftstrafe verbüßt haben, jedoch weiter als besonders gefährlich eingestuft werden. Geklagt hatte ein Häftling, dessen Sicherungsverwahrung rückwirkend verlängert worden war.
tagesschau, tagesschau, 17.12.2009 20:00 Uhr