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Bundesverwaltungsgericht stärkt Rechte der Radfahrer
Stand: 18.11.2010 20:41 UhrDas Bundesverwaltungsgericht hat die Rechte der Radfahrer gestärkt. Die Leipziger Richter stellten fest, dass Fahrräder grundsätzlich auf der Straße fahren dürfen. Ein Radweg darf nur dann als benutzungspflichtig beschildert werden, wenn das Fahren auf der Straße besonders gefährlich wäre. Das ist in der Straßenverkehrsordnung schon seit 1997 so geregelt. Viele Stadtverwaltungen zwingen Radfahrer aber immer noch, auch an unproblematischen Straßen Radwege zu benutzen. Dort werden sie oft von abbiegenden Autofahrern übersehen.
tagesschau, tagesschau, 18.11.2010 20:00 Uhr