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Bundesverwaltungsgericht stärkt Rechte der Radfahrer

Stand: 18.11.2010 20:41 Uhr

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Rechte der Radfahrer gestärkt. Die Leipziger Richter stellten fest, dass Fahrräder grundsätzlich auf der Straße fahren dürfen. Ein Radweg darf nur dann als benutzungspflichtig beschildert werden, wenn das Fahren auf der Straße besonders gefährlich wäre. Das ist in der Straßenverkehrsordnung schon seit 1997 so geregelt. Viele Stadtverwaltungen zwingen Radfahrer aber immer noch, auch an unproblematischen Straßen Radwege zu benutzen. Dort werden sie oft von abbiegenden Autofahrern übersehen.

Sendungsbild der tagesschau
tagesschau, tagesschau, 18.11.2010 20:00 Uhr