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Bundesgerichtshof stärkt die Rechte von Hauskäufern

Stand: 27.03.2009 20:55 Uhr

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Hauskäufern gestärkt: Sollten gesundheitsschädliche Stoffe verbaut worden sein, muss der Verkäufer sie darüber informieren. Tut er dies nicht, muss er später die Kosten für eine Sanierung übernehmen. Und das auch, wenn das Bau-Material früher einmal als völlig unbedenklich galt. Mit dem Urteil bekam ein Käufer Recht, der in der Außenfassade seines Hauses giftiges Asbest entdeckt hatte.

Bauschäden-Urteil
tagesschau, tagesschau, 27.03.2009 20:00 Uhr