Streit um Emissionsabgabe für Fluglinien USA weisen Urteil des Europäischen Gerichtshofs zurück
Die US-Regierung hat empört auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Emissionsabgabe reagiert. Man lehne es ab, sich von anderen Ländern deren Politik aufnötigen zu lassen, sagte ein Sprecher des Weißen Hauses. Der EuGH hatte bestätigt, dass ausländische Fluglinien in der EU eine Emissionsabgabe zahlen müssen.
Nach dem Urteil zum Emissionshandel in der Luftfahrt hat die US-Regierung der Europäischen Union mit Konsequenzen gedroht. Die USA lehnten das Vorhaben der EU, anderen Länder ihre Politik aufzunötigen, rechtlich und politisch mit Nachdruck ab, erklärte das Verkehrsministerium in Washington. Den USA stünden als Reaktion darauf etliche Möglichkeiten zur Verfügung.
US-Außenministerin Hillary Clinton hatte die EU bereits Mitte Dezember aufgefordert, auf die Zwangsabgabe zu verzichten oder sie zumindest zu vertagen. Ansonsten seien die USA gezwungen, angemessene Maßnahmen zu ergreifen. Auch Russland, China, Brasilien und Indien kündigten Widerstand an.
EuGH: Einbeziehung ausländischer Fluglinien ist rechtens
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg war zuvor zu dem Ergebnis gekommen, dass die Einbeziehung ausländischer Fluglinien in den europäischen Emissionshandel keinen Verstoß gegen internationales Recht. Auch das Abkommen über freie Lufträume wird nach Ansicht der Richter nicht mit der EU-Gesetzgebung verletzt. Das Abkommen soll die gegenseitige Benachteiligung amerikanischer und europäischer Fluggesellschaften verhindern. Der EU-Emissionshandel sei nicht diskriminierend, weil alle Unternehmen betroffen seien.
Der EuGH folgte mit seiner Entscheidung der Empfehlung von Generalanwältin Juliane Kokott von Anfang Oktober. Sie hatte argumentiert, dass sich die Regelung nur auf Starts und Landungen innerhalb der EU beziehe. Die Richtlinie enthalte somit keine "extraterritoriale Regelung" und verletze auch nicht die Souveränitätsrechte von Drittstaaten.
Klage aus den USA
Alle Fluggesellschaften müssen ab Januar 2012 im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems Zertifikate für den Ausstoß von Kohlendioxid besitzen, den sie durch Flüge verursachen. Grundsätzlich werden allen Unternehmen bestimmte Mengen an CO2-Ausstoß gewährt. Die restlichen Zertifikate müssen die Betreiber am Markt zukaufen, um ihre Emissionen vollständig abzudecken. Zunächst sind 85 Prozent der bisherigen Emissionen kostenlos. 2013 sinkt die Anzahl der kostenlosen Zertifikate dann auf 82 Prozent. Gegen die Teilnahme hatten unter anderem die amerikanische Luftfahrt-Organisation sowie die Fluggesellschaften American Airlines und United Continental vor dem London High Court of Justice geklagt. Dieser hatte den Fall nach Luxemburg überwiesen.
Nach Ansicht der Kläger handelt es sich bei den Emissionszertifikaten unter anderem um eine nach internationalem Recht unzulässige Gebühr auf Treibstoff. Der EuGH wies das ebenfalls zurück. Es sei denkbar, dass eine Airline mit geringem Treibstoffverbrauch aus dem Verkauf ihrer überzähligen Zertifikate sogar einen Gewinn erzielen könne.
EU-Kommission fühlt sich bestärkt
Die EU-Kommission will nun an ihren Plänen festhalten. Angesichts des Richterspruches erwarte sie, "dass die Fluglinien europäisches Recht respektieren", erklärte EU-Klimakommissarin Connie Hedegaard. Die Kommission sei aber während der Umsetzung der Gesetzgebung weiterhin zu einem "konstruktiven Dialog mit jedermann" bereit.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland begrüßte die Luxemburger Entscheidung als "Sieg der Vernunft" und einen Schritt zu mehr Wettbewerbsgerechtigkeit im Verkehr. Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft plädierte unterdessen für eine globale Lösung und fürchtet, dass das Urteil noch längst nicht das Ende des Streites ist.
Aktenzeichen: C-366/10