Hintergrund zur Euro-Rettung Wer haftet eigentlich für welche Kredite?
Vor der Bundestagsabstimmung über Spanien-Hilfen aus dem Euro-Rettungsschirm EFSF wird debattiert, wer für die Risiken in Milliardenhöhe haftet. Die Parlamentarier sind uneins, welche Regeln für Kredite an die EFSF gelten, wenn diese zum neuen Rettungsschirm ESM wird. Eine Übersicht der zentralen Argumente.
Haltung der Bundesregierung
In den Debatten über die Rettungsaktionen in der Euro-Zone hat die Bundesregierung stets die Haltung vertreten, dass es bei einer bestimmten Abfolge bleiben müsse: Erst versuchen sich die Banken selbst zu helfen. Wenn dies nicht gelingt, muss der nationale Staat einspringen.
Nur wenn dieser überfordert ist, kommt der Euro-Rettungsschirm zum Einsatz. Dann muss Hilfe von dem jeweiligen Land beantragt werden, das auch für die Kredite haftet. Das erste Risiko bei einem Ausfall der Kredite liegt also bei den nationalen Regierungen.
Der Fall Spanien
Dieses Prinzip soll auch für die verabredete Hilfe für die spanischen Banken gelten. Für diese sollen aus der EFSF bis zu 100 Milliarden Euro bereitgestellt werden, die in den spanischen Banken-Rettungsschirm (FROB) fließen sollen. Grundlage ist ein "Memorandum of Understanding" (MoU), also eine Vereinbarung mit der spanischen Regierung, die auch die Haftung für die Kredite übernimmt.
Sollten die Hilfskredite später vom EFSF in den ESM überführt werden, soll es nach Angaben aus der Bundesregierung bei dieser Vereinbarung bleiben. Denn Grundlage der Hilfe sei die schriftliche Vereinbarung mit der spanischen Regierung, gleich ob die Kredite vom EFSF oder dem ESM ausgezahlt werden.
Haftung bei direkter Banken-Rekapitalisierung
Die 17 Euro-Regierungen haben auf dem Gipfel Ende Juni in Brüssel auch eine mittelfristige, generelle Vereinbarung getroffen. So soll zunächst eine straffe europäische Bankenaufsicht geschaffen werden, die in nationale Banken eingreifen und diesen Vorschriften machen darf. Wenn diese besteht, soll es auch möglich sein, Finanzhilfen aus dem ESM direkt an einzelne Banken zu zahlen. Am Wochenende haben sowohl Finanzminister Wolfgang Schäuble als auch EFSF-Chef Klaus Regling für Verwirrung gesorgt, weil sie unterschiedliche Aussagen machten, wer dann die Haftung übernimmt.
Schäuble sagte, er erwarte, dass die Haftung auch künftig bei den Nationalstaaten liege, in denen die betroffenen Banken säßen.
Regling sieht dagegen den ESM und damit letztlich die Steuerzahler in den Euro-Ländern bei direkten Bankenhilfen in der Pflicht.
Bundeskanzlerin Angela Merkel wies dagegen darauf hin, dass diese Frage in Brüssel überhaupt nicht geklärt wurde. "Dazu haben wir uns überhaupt abschließend nicht geäußert", sagte sie im ZDF. Tatsächlich wird die Haftung in der offiziellen Erklärung der Euro-Regierungschefs vom 29. Juni nicht erwähnt. Festgehalten wird dort nur, dass die Hilfen an "angemessene Auflagen" geknüpft und in einem MoU niedergelegt werden sollen.
Pro und Contra einer nationalen Haftung
SPD-Chef Sigmar Gabriel, Schäuble und weitere Unions-Parlamentarier machen geltend, dass es bei der nationalen Haftung bleiben müsse, weil ansonsten etwa deutsche Steuerzahler über den ESM direkt für Bankenprobleme in anderen Euro-Staaten haften müssten. Sie interpretieren den in der Euro-Zonen-Erklärung festgehaltenen Hinweis eines nötigen MoU für die direkte Bankenhilfe so, dass auch künftig zunächst die Nationalstaaten haften sollen.
Die Befürworter einer Haftung des ESM argumentieren dagegen, dass damit ein negativer Domino-Effekt vermieden wird. So haben Ratingagenturen bereits die Bonität Spaniens herabgestuft, weil das Land die Risiken für die EFSF-Bankenhilfen übernehmen muss - die Hilfe führt also paradoxerweise dazu, dass die Risikoaufschläge für Staatsanleihen steigen.
Quelle: Reuters