Verdacht der Absprache bei Kreditversicherungen EU ermittelt gegen 16 Banken
Wegen des Verdachts auf illegale Absprachen bei Kreditausfallversicherungen hat die EU-Kommission Ermittlungsverfahren gegen die Deutsche Bank, die Commerzbank und 14 weitere Geldinstitute eingeleitet. Es soll geprüft werden, ob die Banken eine marktbeherrschende Stellung missbrauchten.
Die Deutsche Bank und die Commerzbank sind ins Visier der EU-Wettbewerbshüter geraten: Zusammen mit 14 weiteren internationalen Investmentbanken sollen sie sich bei Kreditausfallversicherungen (Credit Default Swaps/CDS) in illegaler Weise abgesprochen haben. Es seien dazu zwei Kartellverfahren eingeleitet worden, teilte die EU-Kommission mit.
Wurden Informationen zurückgehalten...
Im ersten Verfahren der Wettbewerbshüter geht es darum, ob die 16 Investmentbanken und Markit, der führende Anbieter von Finanzinformationen auf dem CDS-Markt, sich in illegaler Weise absprachen. "Uns liegen Hinweise vor, dass die Banken den Großteil aller wichtigen Tagesdaten etwa zu Preisen ausschließlich an Markit weitergeben", hieß es bei der Kommission. Ein solches Verhalten könnte gegen die Kartellvorschriften der EU verstoßen. Unter den betroffenen Kreditinstituten sind unter anderem JP Morgan, Barclays, Goldman Sachs oder die französische Société Générale. Markit wies die Vorwürfe zurück. Es gebe keine Vereinbarung zu einer exklusiven Lieferung der Daten.
... und Absprachen getroffen?
"Im zweiten Verfahren ermittelt die Kommission gegen neun dieser Banken sowie ICE Clear Europe als führende Clearing-Stelle für CDS", berichtete die Kommission. Die zur US-Börse InternationalExchange gehörende ICE Clear habe neun der 16 Banken niedrigere Gebühren eingeräumt und beteilige sie am Gewinn, was diese dazu verleite, nur diesen Abwickler zu nutzen. Damit hätten andere Clearinghäuser keine Chance, in den Markt einzutreten. Während die Commerzbank nur beim ersten Verfahren unter Verdacht steht, ist die Deutsche Bank von beiden Fällen betroffen. Die Deutsche Bank äußerte sich auf Nachfrage nicht zu den Verfahren. Branchenkenner vermuten, dass sich eine Bank beschwert hat, die vergeblich versucht hat, im Handel mit CDS zum Zuge zu kommen.
CDS funktionieren wie Versicherungen: Sie werden ausgezahlt, wenn der Schuldner nicht mehr zahlen kann. Damit können sich Gläubiger vor einem Ausfall des Kredits schützen, sie erlauben aber auch Spekulanten, auf eine Pleite zu wetten. Sie stehen daher seit Ausbruch der Finanzkrise verstärjt am Pranger: So hatte es im Zuge der Schuldenkrise in der Eurozone auch den Vorwurf gegeben, der CDS-Markt habe Spekulationen gegen finanzschwache Mitgliedsländer wie etwa Griechenland verstärkt.
Hohe Strafen möglich
Falls die Kommission in den Verfahren ihre Vorwürfe beweisen kann und eine förmliche Entscheidung trifft, drohen den beteiligten Unternehmen Bußgelder von bis zu zehn Prozent eines Jahresumsatzes. Dieser Rahmen wird aber üblicherweise nicht ausgeschöpft. Möglich sind auch EU-Auflagen für die Geschäfte. Absprachen zum Schaden von Kunden, Konkurrenten und Verbrauchern sind in der EU streng verboten.
Auch EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier befasst sich mit den Kreditausfallversicherungen: Er legte im vergangenen Herbst einen Gesetzesentwurf vor, der eine bessere Überwachung von Kreditausfallversicherungen vorsieht. Es habe aber keinen Hinweis von Barniers Dienststellen auf mögliche Verstöße gegeben, sagte die Sprecherin Almunias.