Folgen der Niedrigzinsphase Berlin plant Lebensversicherungsreform
Die Lebensversicherung in Deutschland steht wegen der anhaltend niedrigen Zinsen vor weitreichenden Reformen. Die Bundesregierung will mit einem Maßnahmenpaket den unter Druck geratenen Anbietern entgegenkommen.
Wegen der schon seit längerer Zeit andauernden Niedrigzinsphase soll es nach Wünschen der Lebensversicherungen in Zukunft - und zwar in sehr naher Zukunft - weniger Leistungen für die Kunden nach vertraglich vorgesehenem Ablauf oder nach vorzeitiger Kündigung ihrer jeweiligen Lebensversicherung gehen. Die Große Koalition bereitet zurzeit gesetzliche Maßnahmen vor, die das ermöglichen sollen.
Worum geht es nun? Im Mittelpunkt der künftigen Leitungseinschränkung zum Nachteil von Lebensversicherungskunden steht die gesetzliche Neuregelung über die Verwendung der sogenannten Bewertungsreserven von Lebensversicherern beim Ende der Verträge, also wenn es zur Auszahlung der angesparten Kundengelder und ihrer Verzinsung kommen soll.
Diese sogenannten Bewertungsreserven der Versicherer werden zurzeit noch zur Hälfte zugunsten der Versicherten bei der Schlussabrechnung mit einbezogen. Wie die "Süddeutsche Zeitung" unter anderem berichtet, soll diese Hälfte in Zukunft den Unternehmen auch noch verbleiben und nicht mehr in die Schlussabrechnung einer fälligen Lebensversicherung einbezogen werden. Das heißt, die Unternehmen sparen Geld.
Reine Buchgewinne müssen ausgezahlt werden
Was sind nun Bewertungsreserven? Bewertungsreserven sind vereinfacht ausgedrückt Buchgewinne, die dann entstehen, wenn der aktuelle Marktwert eines Papiers, einer Anlage höher ist als der Kaufpreis, den der Versicherer für das Papier beim Erwerb damals bezahlen musste. Die Bewertungsreserve ist also die Differenz aus diesen beiden Positionen.
Mitte März des vergangenen Jahres hatten die Versicherer hier eine Gesamtsumme von circa 62 Milliarden Euro in den Büchern. Im Einzelfall können nun den Versicherten mehrere tausend Euro bei der Schlussabrechnung fehlen, wenn die Bewertungsreserven nicht mehr für die Schlussabrechnung herangezogen werden können.
Entscheidung noch in diesem Monat
Schon Mitte März soll das Kabinett entscheiden und dann mit einer Stichtagsregelung zum Kabinettsbeschluss diese Regelung über ein Gesetz gelten lassen. Die Sprecherin des Bundesfinanzministeriums Marianne Kothé zum Stand der gegenwärtigen Überlegungen in der Bundesregierung: "Es ist nichts Neues, dass wir an einem Gesetzentwurf arbeiten. Es gibe wohl unbestritten Handlungsbedarf aus unserer Sicht. In diesem Jahr können sie davon ausgehen, dass es ein Gesetzentwurf gibt."
Versicherer sehen Gerechtigkeitslücke
Die Versicherungsunternehmen sagen nun, sie brauchten dieses Geld aus den Bewertungsreserven. Bei der Änderung der Beteiligung an den Bewertungsreserven ginge es nämlich darum, für die Lebensversicherung Brücken über die Niedrigzinsphase zu bauen, erklärte der Präsident des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft Alexander Erdland. Es sei nämlich ungerecht und falsch, wenn neunzehn Kunden weniger Geld erwarten dürften, damit der Zwanzigste heute mehr bekomme. Der Versichertengemeinschaft gingen heute Mittel verloren, die fest für die Zukunft eingeplant seien. Die Regelung solle im Übrigen aber nur so lange gelten, wie die Zinsen niedrig seien. Sollten die Zinsen wieder steigen käme es automatisch wieder zu der aktuellen Regelung.