Abstimmung im EU-Parlament Billiger nach Hause telefonieren
Die teure Telefonrechnung nach dem Urlaub irgendwo in Europa ist ab Mitte 2017 Geschichte. Das EU-Parlament hat der Abschaffung der Roaming-Gebühren zugestimmt. Abgestimmt wurde auch über neue Regeln für die Netzneutralität.
Handy-Benutzer sollen ab 15. Juni 2017 in der gesamten EU grundsätzlich ohne zusätzliche Roaming-Gebühren telefonieren, SMS senden oder im Internet surfen können. Das hat das Europaparlament in Straßburg beschlossen.
Die Abgeordneten billigten damit einen Kompromiss mit den EU-Mitgliedsländern, die sich für eine längere Übergangsfrist ausgesprochen hatten. Ursprünglich wollte die EU-Kommission ein Verbot der Roaming-Gebühren bereits Ende 2015, war damit aber am Widerstand mehrerer EU-Länder gescheitert. Ab dem 30. April 2016 werden die Roaming-Gebühren zunächst gesenkt: So soll der Aufschlag dann höchstens fünf Cent pro Minute für Anrufe, zwei Cent für SMS und fünf Cent je Megabyte Datenvolumen betragen.
Bundesjustizminister Heiko Maas sprach von einer "guten Nachricht". "Kosten für die Nutzer müssen sich stärker an den wirklichen Kosten der Unternehmen orientieren", teilte er mit.
Regeln zur Netzneutralität
Das Parlament hat auch neue Regeln zur Steuerung des zunehmenden Datenverkehrs im Internet beschlossen. Erstmals in der EU soll die sogenannte Netzneutralität gesetzlich verankert werden - also die Gleichbehandlung von Datentransfers durch die Anbieter von Internetzugangsdiensten. Niemand soll sich seine Vorfahrt im Internet erkaufen dürfen, legt die Verordnung fest. Kritiker fürchten aber eine Einschränkung der Netzneutralität durch schwammige Formulierungen.
"Dass Internetprovider jetzt die Möglichkeit bekommen, bestimmten Datenverkehr auf ihren Leitungen zu drosseln und anderen zu bevorzugen, schafft nicht nur ein Zwei-Klassen-Internet, sondern nimmt auch die Anreize, Leitungskapazitäten weiter auszubauen", beklagte die Piraten-Europaabgeordnete Julia Reda. Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen forderte, bei der Umsetzung der Verordnung in nationales Recht die vagen Formulierungen im Sinne der Netzneutralität zu konkretisieren. "Ein robuster diskriminierungsfreier Internetzugangsdienst ist die Basis für inhaltliche Vielfalt und Meinungsfreiheit im Netz", erklärte Medienstaatssekretär Marc Jan Eumann.
Der EU-Rat muss als Vertretung der Mitgliedsländer noch formal zustimmen.