Zwei Mexikanerinnen arbeiten an orangenen Girlanden.

Sitzmöglichkeit am Arbeitsplatz Mexiko bekommt ein "Stuhl-Gesetz"

Stand: 20.12.2024 08:54 Uhr

Stundenlanges Stehen - in einigen Berufen in Mexiko ist das bislang nicht ungewöhnlich. Doch das soll sich ändern. Mexiko bekommt ein "Stuhl-Gesetz". Beschäftigte haben dann Anspruch auf einen Stuhl am Arbeitsplatz.

Durch eine Reform des Arbeitsgesetzes erhalten Berufstätige in Mexiko in Zukunft das Recht auf einen Stuhl am Arbeitsplatz. Bisher müssen in dem Land Beschäftigte in einigen Branchen, etwa Kassiererinnen oder Kassierer an einer Supermarktkasse, oft stundenlang stehen.

Das soll sich mit dem beschlossenen "Stuhl-Gesetz" ändern. Die Regelung legt fest, dass es in Zukunft "für alle Arbeitnehmer im Dienstleistungssektor, im Handel und an ähnlichen Arbeitsplätzen" genügend Sitzmöglichkeiten geben muss, um "regelmäßige Ruhepausen" einlegen zu können. Das Gesetz legt auch fest, dass Arbeitgeber für ihre Angestellten Stühle mit Rückenlehne zur Verfügung stellen müssen.

Die mexikanische Abgeordnete Patricia Mercado sieht in der Reform eine Stärkung des Rechts auf akzeptable Arbeitsbedingungen. "Das Wichtigste ist: Niemand darf zur Bedingung für eine Anstellung machen, dass man den ganzen Arbeitstag über stehen muss", schrieb sie beim Kurznachrichtendienst X. So ist im Gesetz ausdrücklich festgeschrieben, dass Arbeitgeber ihre Angestellten nicht zwingen dürfen, den ganzen Tag zu stehen oder ihnen zu verbieten, sich regelmäßig hinzusetzen.

Arbeitgeber müssen Reform bis Mitte Juni umsetzen

Neben dem Anspruch auf einen Stuhl werden mit dem neuen Gesetz auch andere Punkte des Arbeitsrechts reformiert. So ist es Arbeitgebern mit dem neuen Gesetz unter anderem verboten, Kontrolle über Gewerkschaften auszuüben. Arbeitnehmern wird das Recht zugesprochen, dass ihre Position gehört wird, sollten ihnen Disziplinarmaßnahmen drohen, beispielsweise eine Suspendierung. Die darf laut Gesetz in Zukunft maximal acht Tage umfassen.

Die entsprechende Reform des Arbeitsgesetzes wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Arbeitgeber haben nun sechs Monate Zeit, um ihre internen Regelungen und Räumlichkeiten an die neuen Vorschriften anzupassen - also bis Mitte Juni des kommenden Jahres.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk Nova am 20. Dezember 2024 um 08:51 Uhr.