Klage von Zahnärztin abgewiesen

Landgericht Mainz: Vorteile der Corona-Impfung von AstraZeneca überwiegen

Stand

Eine Mainzer Zahnärztin wollte Schadenersatz von AstraZeneca, weil sie nach ihrer Corona-Impfung auf einem Ohr taub wurde. Das Mainzer Landgericht bewertete jedoch den Nutzen der Impfung für die Allgemeinheit höher als das Risiko eines möglichen Impfschadens.

Drei Tage, nachdem die Klägerin mit dem Impfstoff von AstraZeneca geimpft worden war, konnte die damals 40-Jährige auf dem rechten Ohr nichts mehr hören. Bis heute ist sie auf dieser Seite taub.

Mainzerin wollte von AstraZeneca 150.000 Euro Schmerzensgeld

Die Mainzerin ist überzeugt, dass die Impfung der Grund für ihre gesundheitlichen Probleme war. Sie zog deshalb vor Gericht und forderte vom Impfstoffhersteller AstraZeneca 150.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz.

Zu Beginn des Prozesses im Juni hatten Vertreter von AstraZeneca argumentiert, Hörschäden seien bislang in keiner Studie als Nebenwirkung der Impfung erwiesen.

Der Anwalt der Klägerin hielt dagegen, er habe ein Gutachten, das andere Ursachen als die Impfung ausschließe. Außerdem habe die Berufsgenossenschaft den Impfschaden anerkannt.

Vorteile der Impfung haben laut Gericht überwogen

Das Gericht wies die Klage zurück. In der Begründung heißt es: Unter Berücksichtigung der Einwände der Klägerin hätten die Vorteile des Impfstoffs für die Allgemeinheit bei der Bekämpfung des Coronavirus die Risiken der Nebenwirkungen überwogen.

Dieses positive Nutzen-Risiko-Verhältnis sei von der Europäischen Arzneimittelkommission EMA mehrfach bestätigt worden. Deswegen habe der Impfstoff die vorbehaltlose EU-weite Standardzulassung bekommen.

Nach Ansicht des Gerichts wurde die Klägerin auch nicht unzureichend informiert. Die Kammer kam nicht zu der Überzeugung, dass sich die Frau gegen die Impfung entschieden hätte, wenn sie gewusst hätte, dass es dadurch in seltenen Fällen zu einem plötzlichen Hörverlust kommen kann.

Anwalt nennt Entscheidung von Landgericht Mainz "Fehlurteil"

Der Anwalt der Klägerin sprach nach der Verkündung von einem "Fehlurteil". Er verstehe nicht, warum das Mainzer Landgericht nicht wenigstens ein weiteres Gutachten gefordert hat. Die Frau selbst sagte, das Urteil sei ein "Schlag ins Gesicht für alle Betroffenen." Sie kündigte gegenüber dem SWR an, in Berufung zu gehen. Die müsste dann vor dem Oberlandesgericht in Koblenz verhandelt werden.

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  1. Kommentar von
    Roswitha Stief
    Verfasst am

    Meinen Bruder ist das gleiche seit der Impfung wiederfahren Aber keiner will das Hören. Seit drr Astra Impfung hört er auf einem Ohr nur noch 20 % ,obwohl man keine andere Ursache finden kann. Schlecht für seinen Beruf. Vielleicht kann das der Ärztin helfen,qenn sie noch jemand anderes findet. Wir kommen aus Dortmund u da habe ich das als Krankenschwester schon von so einigen gehlrt,das der Virus viel kaputt gemacht hat.

  2. Kommentar von
    Ulfhednar
    Verfasst am

    ...es mag ja sein, daß die Nutzen-Risiken-Abwägung zu dem Ergenis führt, daß der Nutzen die Risiken wert ist - daraus aber zu konstruieren, daß nun ein nachweislich Geschädigter keinen Anspruch auf Schadensersatz hat, ist an sich schon recht abgedreht... ... völlig den Boden des Menschenverstandes verlassen hat man, wenn man als Gericht jemanden unterstellt, er hätte sich wohl auch dann impfen lassen, wenn ihm das Risiko der Taubheit bewußt gewesen wäre... das ist mehr als absurd !

  3. Kommentar von
    Finescu
    Verfasst am

    @Horst, bevor sie hier Menschen irgendwelche Dinge unterstellen, sollten sie sich vollumfänglich informieren! Leider sind sie offensichtlich nicht auf dem aktuellen Wissensstand. Dafür brauchen sie auch keine wissenschaftliche Literatur lesen, dafür langen auch allgemein zugängliche Informationsquellen.

  4. Kommentar von
    Horst
    Verfasst am

    @Finescu: 1) Viele Leute haben sich nicht impfen lassen, sprich es war möglich sich dem Drängen zu widersetzen. 2) Wir haben standardmäßig eine Versorgung von Impfschäden, sprich es wird Verantwortung übernommen. 3) Die Klage wurde trotz Vorlage eines Gutachtens abgelehnt, sprich da passt wahrscheinlich etwas nicht, was aber ohne Details wie Einsicht in das Gutachten und Urteilsbegründung nicht nachvollziehbar ist. - - - Aber wer hier einfach von einem Impfschaden ausgeht, daraus eine himmelsschreiende Ungerechtigkeit konstruiert und auch die angeblichen Gesundheitsschäden von Masken aufführt, der hat seine fragwürdige Einstellung offen gezeigt - keine Macht den Schwurblern!

  5. Kommentar von
    Kurt Klöcker
    Verfasst am

    So ist es! 👍😭

  6. Kommentar von
    Dr.med.Ulrich Lehnert FA für Allgemeinmedizin
    Verfasst am

    Hallo als Arzt will ich ein paar Infos bzw Fakten dazu sagen. Biontech und Moderne wollten aus juristischen Gründen am Anfang nur jeweils 100 tsd Impfeinheiten herstellen.Sie wollten die Wirksamkeit und die Nebenwirkungen abwarten.Denn in D, in EU und in der USA haftet der Hersteller von Medikamenten (Prudukthaftung).Da aber D,die EU und die USA nicht abwarten wollten hat man die Hersteller von der Produkthaftung befreit. Ein einmaliger Vorgang in der Humanmedizin.Die Regierungen wollten schnelle Hilfe und haben (eigentlich ohne dies groß bekannt zu geben) die Haftung übernommen.Die Impfstoffhersteller haben somit risikofrei Gewinne erziehlt. Folglich müsste die Zahnärztin gegen den Staat klagen. Die Befreiung von der Prudukthaftung muß/sollte eigentlich vom Gesundheitsminister/Parlament dokumentiert sein.Gleiches gilt für die EU. Dr.med Ulrich Lehnert

  7. Kommentar von
    Kevin Klemmer
    Verfasst am

    Das Urteil ist vollkommen nachvollziehbar! Kein Richtender würde sich wegen einer solchen Klage einem Verfahren wegen Rechtsbeugung (mit allen Konsequenzen) aussetzen wollen.

  8. Kommentar von
    Finscu
    Verfasst am

    Die Menschen wurden direkt / indirekt zur Impfung gedrängt und nun, wo sich die gesundheitlichen Schäden zeigen, die durch die Impfung, die Zwangsmaßnahmen wie Lockdowns und Maskenpflicht, verursacht wurden, da möchte niemand die Verantwortung für all das tragen. Im übrigen zeigen sich schon (typisch deutsch?) die ersten "Wendehälse". (z. B. der Deutsche PR-Rat, Welt), kaum eine Behauptung, die nicht früher oder später widerlegt wurde. Die Aufarbeitung ist zwangsläufig.