Baden-Württemberg BGH bestätigt Freispruch nach tödlichem Polizeieinsatz auf Mannheimer Marktplatz

Stand: 07.08.2024 12:50 Uhr

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nach einem tödlichen Polizeieinsatz am Mannheimer Marktplatz 2022 das Urteil des Mannheimer Landgerichts gegen einen der beteiligten Beamten bestätigt.

Im Mai 2022 war ein Psychiatrie-Patient des Zentralinstituts für Seelische Gesundheit in Mannheim (ZI) bei einem Polizeieinsatz auf dem Mannheimer Marktplatz ums Leben gekommen. Jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Freispruch des Mannheimer Landgerichts gegen einen der beteiligten Beamten wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen bestätigt. Über die Revision der Nebenklage in Bezug auf den zweiten beteiligten Polizisten hat der BGH noch nicht entschieden. Das Landgericht Mannheim hatte ihn zu einer Geldstrafe verurteilt.

Mannheimer Landgericht: "Vorgehen im Wesentlichen gerechtfertigt"

Das Mannheimer Landgericht hatte im März dieses Jahres das Urteil gegen die zwei Polizisten des Polizeipräsidiums Mannheim gesprochen, die einen Mann zurück in das Zentralinstitut für Seelische Gesundheit in Mannheim bringen sollten. Der 47 Jahre alte Mann war nach dem Polizeieinsatz auf dem Mannheimer Marktplatz am 2. Mai 2022 gestorben. Die Richter hatten befunden, dass das Vorgehen der beiden Beamten im Wesentlichen gerechtfertigt war.

Mann hatte sich in psychischem Ausnahmezustand befunden

Der Psychiatrie-Patient des Zentralinstituts für Seelische Gesundheit in Mannheim (ZI) hatte sich am 2. Mai 2022 in einem psychischen Ausnahmezustand befunden. Sein Arzt hatte die Polizei gerufen, weil er befürchtete, dass sich der Patient selbst gefährdet. Der Vorsitzende Richter am Mannheimer Landgericht hatte bei der Urteilssprechung gesagt, dass der Mann zwar ohne den gewaltsamen Einsatz der beiden Polizisten nicht gestorben wäre. Der Mann habe sich aber in einem psychischen Ausnahmezustand befunden und es habe polizeirechtlich gesehen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bestanden. Die Polizisten hätten sich auch gegen den Mann verteidigen dürfen.

Körperverletzung im Amt: Zweiter Polizist zu Geldstrafe verurteilt

Der zu einer Geldstrafe verurteilte Polizist hatte dem Mann bei dem Einsatz Pfefferspray ins Gesicht gesprüht und ihn vier Mal mit der Faust geschlagen. Diese vier Faustschläge gegen den Kopf des Mannes seien nicht gerechtfertigt gewesen, sagte der Vorsitzende Richter am Mannheimer Landgericht im März bei der Urteilsbegründung. Die Kammer verurteilte den Beamten zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 50 Euro wegen Körperverletzung im Amt. Über die Revision der Nebenklägerinnen gegen dieses Urteil - die Mutter und Schwester des Toten - hat der Bundesgerichtshof noch nicht befunden.

Nebenklägerinnen hatten Urteil massiv kritisiert

Die Nebenklägerinnen hatten das Urteil damals massiv kritisiert. Der Anwalt der Nebenklage hatte gesagt, das Urteil sei eine "Diskriminierung von psychisch kranken Menschen". Der Tod des Mannes im Mai 2022 hatte zudem eine Debatte ausgelöst, ob Mannheimer Polizisten und Polizistinnen generell gut genug auf den Umgang mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen vorbereitet sind. Auch die damals gegründete Initiative "2. Mai Mannheim", die Demonstrationen und Mahnwachen gegen Polizeigewalt organisierte, hatte das Urteil als "verstörend" bezeichnet.

Sendung am Mi., 7.8.2024 10:00 Uhr, SWR4 am Vormittag, SWR4

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