Baden-Württemberg Gemeinderat Baden-Baden: Bürgerbegehren gegen geplanten Zentralklinikum-Standort unzulässig
Das Bürgerbegehren gegen den geplanten Standort des neuen Zentralklinikums in Rastatt ist unzulässig. Das hat der Gemeinderat Baden-Baden entschieden.
Das geplante Bürgerbegehren zum Standort des neuen Zentralklinikums Mittelbaden in Baden-Baden statt in Rastatt ist nicht zulässig. Der Gemeinderat Baden-Baden hat am Montagabend die Unzulässigkeit festgestellt. 27 Räte stimmten dafür, 8 dagegen. Es gab eine Enthaltung. Zuvor äußerten sich noch einmal alle Fraktionen und Vertreter der Bürgerinitiative in einer emotionalen Debatte.
Gemeinderatsbeschluss verhindert Bürgerbegehren
Das Gremium folgte der Argumentation der Stadt Baden-Baden. Demnach verhindert ein zuvor getroffener Beschluss des Gemeinderats zum Klinikum-Standort das Begehren.
Grund für die Unzulässigkeit sei nach rechtlicher Prüfung nicht die Zahl der von einer Bürgerinitiative gesammelten Unterschriften. Ein Gemeinderatsbeschluss vom 25. November sorge dafür, dass das Bürgerbegehren unzulässig ist. In dem Grundsatzbeschluss hat sich der Gemeinderat bereits auf den geplanten Standort des neuen Klinikums am Rastatter Münchfeldsee festgelegt. Das verhindere die Durchführung des eingereichten Bürgerbegehrens. Man hätte den Antrag auf das Begehren anders formulieren müssen.
Der Gemeinderat Baden-Baden hat das Bürgerbegehren zum Zentralklinikum-Standort für unzulässig erklärt.
Außerdem fehle ein Vorschlag zur Deckung der Kosten, so die Stadt in ihrer Begründung weiter. Auf diesen Kostendeckungsvorschlag der Initiative könne auch aufgrund drohender Mehrkosten nicht verzichtet werden.
Der Gemeinderat hat die mit dem Bürgerbegehren angestrebte Frage bereits entschieden. Tobias Krammerbauer, Rechtsbürgermeister der Stadt Baden-Baden
Bürgerinitiative appellierte an Gemeinderäte
Vertreter der Bürgerinitiative appellierten an den Gemeinderat, der Vorlage nicht zuzustimmen. "Geben sie dem Bürgerbegehren eine Chance." Sie hatte 4.516 gültige Unterschriften für das Bürgerbegehren "Für Baden-Baden als Standort für das zukünftige Zentralklinikum" gesammelt. Das sind deutlich mehr als die erforderlichen 2.933 Unterschriften.
Neuer Anlauf für Bürgerbegehren angekündigt
Die Bürgerinitiative hat bereits angekündigt einen zweiten Anlauf für ein Bürgerbegehren zu starten. Dann mit der Frage, die einen direkten Bezug zum Gemeinderatsbeschluss für den Standort am Münchfeldsee in Rastatt hat. Zudem soll die Feststellung der Unzulässigkeit rechtlich geprüft werden.
Wir werden ein neues Bürgerbegehren angehen, das die Anforderungen, die die Stadt jetzt definiert hat, dann auch erfüllt. Karl-Georg Degenhardt, Vertrauensperson des Bürgerbegehrens
Kreistag Rastatt und Gemeinderat Baden-Baden für Standort am Münchfeldsee
Nach dem Baden-Badener Gemeinderat hatte auch der Kreistag Rastatt Ende November mehrheitlich für den Standort des Klinikums am Münchfeldsee in Rastatt gestimmt. Die Beschlüsse seien die Grundlage, weitere Schritte anzugehen, so der Rastatter Landrat Christian Dusch (CDU). Derzeit wird von Kosten in Höhe von rund 676 Millionen Euro für das geplante Zentralklinikum ausgegangen. Es soll die bisherigen Krankenhäuser in Baden-Baden, Rastatt und Bühl ersetzen.
Sendung am Di., 17.12.2024 6:30 Uhr, SWR4 BW Studio Karlsruhe