Das Landgericht Hechingen hat am Mittwoch drei Männer wegen Vergewaltigung zu Haftstrafen zwischen drei Jahren und 10 Monaten und viereinhalb Jahren verurteilt. Noch ist das Urteil allerdings nicht rechtskräftig. Die Männer können noch in Revision gehen.
Laut dem Richter ist das Opfer, eine 23-jährige Frau, auf einem Parkplatz in Albstadt im Zollernalbkreis vergangenen Sommer zunächst freiwillig zu den Männern ins Auto gestiegen. Sie habe sich jedoch unwohl gefühlt und das einem guten Freund über das Handy geschrieben.
Unglaubwürdige Aussagen
Auf einem Parkplatz in Albstadt (Zollernalbkreis) ist es dann zu Sex zwischen der jungen Frau und den Männern gekommen. Laut Gericht nicht einvernehmlich. Davon hat die Frau sowohl Richter als auch Staatsanwaltschaft überzeugt.
Nicht überzeugt dagegen hatten die Aussagen der Angeklagten. Der Richter sprach in der Urteilsbegründung von "einstudierten Einlassungen". Die Staatsanwältin hatte in ihrem Plädoyer ebenfalls Haftstrafen für die drei Angeklagten gefordert.
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Tat nicht sofort angezeigt
Die junge Frau hatte die Tat laut Gericht nicht sofort angezeigt. Sie habe zunächst ihrer Mutter und einer Freundin erzählt, was auf dem Parkplatz in Albstadt passiert war. Erst als diese sie darin bestärkt hätten, dass es sich dabei tatsächlich um eine Vergewaltigung handele, habe sich die damals 22-Jährige bei der Polizei gemeldet.
Laut Richter ist dieses Verhalten nicht ungewöhnlich. Es gebe bestimmte Vergewaltigungsmythen und Vorstellungen vom Ablauf solcher Taten. Etwa die, dass die Täter Fremde seien, Waffen hätten und nachts zuschlagen. Dass Opfer am Erlebten zweifeln, sei nicht ungewöhnlich.