Stundenlanges Martyrium

Haftstrafen für vier Männer wegen Folter in einer Gartenhütte in Stuttgart

Stand

Von Autor/in Anna Knake

In Stuttgart-Kaltental haben vier Angeklagte zwei Männer geschlagen und einen von ihnen misshandelt. Das Landgericht Stuttgart verurteilte sie nun zu mehrjährigen Freiheitsstrafen.

Am Landgericht Stuttgart ist am Dienstag das Urteil gegen vier Männer gefallen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten im Januar vergangenen Jahres zwei Männer ausgeraubt und geschlagen hatten. Einen der beiden haben die vier dann im Anschluss in einer Gartenhütte nahe des Stuttgarter Stadtteils Kaltental gefoltert. Drei der Männer erhielten dafür nun Haftstrafen zwischen zwei Jahren und zehn Monaten sowie drei Jahren und neun Monaten. Für den jüngsten Angeklagten entschied das Gericht auf eine Strafe von zwei Jahren auf Bewährung.

Folter in Gartenhütte in Stuttgart-Kaltental

Nach Überzeugung des Landgerichts hatten sich die Männer zwischen 21 und 27 Jahren am Dreikönigstag im vergangenen Jahr mit den beiden Opfern auf einem Parkplatz verabredet. Dort schlugen sie zunächst mit Holzlatten zu. Einem der beiden Männer nahmen die vier Täter zudem das Mobiltelefon und Schmuck ab. Anschließend brachten sie einen der beiden in eine verwilderte Gartenhütte. Dort quälten sie den Gefangenen, bis dieser sich in einem unbeobachteten Moment befreien konnte und flüchtete.

Motiv für die Tat war wohl Rache: Die Männer gingen offenbar davon aus, dass beide Opfer ihnen Drogen im Wert von 50.000 bis 60.000 Euro gestohlen hatten. Dem Gericht zufolge wollten die Täter zudem das Marihuana durch die Aktion zurückbekommen.

Mutmaßliche Täter sollen betrunken gewesen sein

Die Angeklagten haben die Vorwürfe weitgehend eingeräumt. Sie gaben an, in der Nacht der Tat betrunken gewesen zu sein. Wie die Stuttgarter Zeitung berichtete, haben die Angeklagten ein Entschuldigungsschreiben an das Opfer verfasst und mit dem Anwalt des Opfers Schmerzensgeld in Höhe von 8.500 Euro vereinbart. Der Verteidiger der Angeklagten fordert wegen verminderter Schuldfähigkeit im Vollrausch einen geringeren Strafrahmen. Die Staatsanwaltschaft plädiert auf eine mehrjährige Haftstrafe.

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