
Baden-Württemberg Nach Gruppenvergewaltigung in Freiburg 2018: Straftäter in den Irak abgeschoben
Vor sieben Jahren war er an einer Gruppenvergewaltigung im Hans-Bunte-Areal beteiligt. Am Dienstag wurde der Mann nun mit einem Charterflug in den Irak zurückgeführt.
Nach jahrelangem Hin und Her zwischen den Behörden ist ein Straftäter am Dienstag nun in den Irak abgeschoben worden. Der Mann wurde unter anderem bereits 2020 von einem Gericht zu einer Haftstrafe wegen Vergewaltigung verurteilt.
Der Fall einer Gruppenvergewaltigung in Freiburg sorgte 2018 bundesweit für Entsetzen und hitzige Diskussionen. Eine 18-Jährige wurde wenige Meter von einem Club entfernt im Hans-Bunte-Areal von mehreren Männern vergewaltigt. Unter den zehn verurteilten Tätern waren ein Deutscher und neun Flüchtlinge aus Syrien, Algerien und dem Irak.
Ein Straftäter aus dem Irak nun abgeschoben
Der in Freiburg verurteilte Vergewaltiger wurde nun am Dienstag - sieben Jahre nach der Tat - in den Irak zurückgeführt. Das teilte das in Baden-Württemberg für Abschiebungen zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe mit. Die Abschiebung wurde zuvor durch den Verwaltungsgerichtshof bestätigt.
Grund der Abschiebung: Keine Einsicht und "signifikante Wiederholungsgefahr"
Der Iraker hatte sich mit einem Schutzgesuch gegen seine Abschiebung gewehrt. Am Dienstag lehnte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) den Antrag des Irakers ab und bestätigte damit die geplante Abschiebung.
Der Mann zeige keine Einsicht in seine Taten, begründete der VGH in Mannheim seine Entscheidung. Es bestehe eine "signifikante Wiederholungsgefahr". So habe der Iraker das Unrecht und die Tragweite der Verletzungen des Opfers der Tat in Freiburg weder eingesehen noch begriffen, so die Richter.

Fünf Angeklagte stehen hinter Tischen in dem zum Gerichtssaal umfunktionierten Paulussaal. Wegen der Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen in Freiburg Mitte Oktober 2018 sind die meisten der elf Angeklagten zu Haftstrafen verurteilt worden.
Seit Februar saß der Iraker in Abschiebehaft
Zudem verwies das Gericht auf ein weiteres Urteil vom Juni 2024, in dem der Mann wegen versuchten Raubes erneut zu einer Haftstrafe von eineinhalb Jahren ohne Bewährung verurteilt wurde. Seit Februar saß er nun in Abschiebehaft in Pforzheim. Davor hatte er mit seiner deutschen Tochter und seiner Lebensgefährtin zusammen gelebt.
In seinem Schutzgesuch hatte sich der Mann auf seine Vaterrolle gestützt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) lehnte seinen Antrag am 14. März allerdings als unzulässig ab. Der VGH betonte: Familiäre Bindungen rechtfertigten keinen Aufschub.
Sendung am Di., 18.3.2025 14:30 Uhr, SWR4 BW Studio Südbaden - Die Regionalnachrichten aus dem Studio Freiburg