Nach jahrelangem Hin und Her zwischen den Behörden ist ein Straftäter am Dienstag nun in den Irak abgeschoben worden. Der Mann wurde unter anderem bereits 2020 von einem Gericht zu einer Haftstrafe wegen Vergewaltigung verurteilt.
Der Fall einer Gruppenvergewaltigung in Freiburg sorgte 2018 bundesweit für Entsetzen und hitzige Diskussionen. Eine 18-Jährige wurde wenige Meter von einem Club entfernt im Hans-Bunte-Areal von mehreren Männern vergewaltigt. Unter den zehn verurteilten Tätern waren ein Deutscher und neun Flüchtlinge aus Syrien, Algerien und dem Irak.
Ein Straftäter aus dem Irak nun abgeschoben
Der in Freiburg verurteilte Vergewaltiger wurde nun am Dienstag - sieben Jahre nach der Tat - in den Irak zurückgeführt. Das teilte das in Baden-Württemberg für Abschiebungen zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe mit. Die Abschiebung wurde zuvor durch den Verwaltungsgerichtshof bestätigt.
Tat im Hans-Bunte-Areal in Freiburg Nach Gruppenvergewaltigung 2018: Warum ein Täter erst jetzt in den Irak abgeschoben werden soll
Nachdem mehrere Flüchtlinge 2018 in Freiburg eine junge Frau vergewaltigten, wurde hartes Durchgreifen angekündigt. Ein längst freigelassener Täter ist aber noch in Deutschland.
Grund der Abschiebung: Keine Einsicht und "signifikante Wiederholungsgefahr"
Der Iraker hatte sich mit einem Schutzgesuch gegen seine Abschiebung gewehrt. Am Dienstag lehnte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) den Antrag des Irakers ab und bestätigte damit die geplante Abschiebung.
Der Mann zeige keine Einsicht in seine Taten, begründete der VGH in Mannheim seine Entscheidung. Es bestehe eine "signifikante Wiederholungsgefahr". So habe der Iraker das Unrecht und die Tragweite der Verletzungen des Opfers der Tat in Freiburg weder eingesehen noch begriffen, so die Richter.

Seit Februar saß der Iraker in Abschiebehaft
Zudem verwies das Gericht auf ein weiteres Urteil vom Juni 2024, in dem der Mann wegen versuchten Raubes erneut zu einer Haftstrafe von eineinhalb Jahren ohne Bewährung verurteilt wurde. Seit Februar saß er nun in Abschiebehaft in Pforzheim. Davor hatte er mit seiner deutschen Tochter und seiner Lebensgefährtin zusammen gelebt.
In seinem Schutzgesuch hatte sich der Mann auf seine Vaterrolle gestützt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) lehnte seinen Antrag am 14. März allerdings als unzulässig ab. Der VGH betonte: Familiäre Bindungen rechtfertigten keinen Aufschub.