Bevölkerung gefragt

Nichtraucherschutzgesetz in BW: Was soll sich ändern?

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Wie soll sich das Nichtraucherschutzgesetz in BW verändern? Ab sofort können Interessierte dazu ihre Meinung abgeben. Das Gesetz gilt seit 17 Jahren, jetzt wird es aktualisiert.

Seit 2007 gibt es das Landesnichtraucherschutzgesetz in Baden-Württemberg. Es verbietet unter anderem das Rauchen in Gaststätten, Schulen und Krankenhäusern. Nun soll es überarbeitet werden. Dabei können sich die Bürgerinnen und Bürger auch selbst mit einbringen, indem sie ihre Meinung auf einem Beteiligungsplattform im Internet abgeben.

Dabei geht es auch um die Themen Werbung, Aufklärung oder Schutz vulnerabler Gruppen. Besonders im Fokus stehen Orte wie Parks, Bahnsteige oder die Außengastronomie. Die große Frage dabei: Muss hier mehr getan werden, um Menschen, die nicht rauchen, vor Zigarettenqualm zu schützen?

Bürgerforum gibt Empfehlungen an BW-Landesregierung

Die Online-Beteiligung ist bis Mitte August möglich. Dann soll ein Bürgerforum gebildet werden, das mit den Themen aus der Online-Beteiligung weiterarbeitet. Dafür werden rund 50 Bürgerinnen und Bürger zufällig ausgewählt und eingeladen. Dieses Bürgerforum empfiehlt der Landesregierung dann, wie es mit dem Nichtraucherschutz weitergehen soll.

Auch wenn das nicht bindend ist, kann es Wirkung zeigen. Das letzte von der Landesregierung einberufene Bürgerforum zur Bildungspolitik empfahl eine rasche Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium. Diese Forderung setzt die Landesregierung jetzt schrittweise um.

Tübingen

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