Café-Besitzer legt Gesetz trickreich aus

Protest in Tübingen: Diese Holzkuh "verwandelt" Hafermilch in Kuhmilch

Stand

Von Autor/in Katharina Kregel

Auf einen Cappuccino zum Mitnehmen mit Kuhmilch fallen sieben Prozent Mehrwertsteuer an. Auf einen mit Hafermilch 19. Ein Café-Besitzer will mit einem Trick dagegen vorgehen.

Martin Lai, Geschäftsführer der Suedhang Rösterei und eines Cafés in der Tübinger Jacobsgasse, ärgert sich. Wenn die Kunden in seinem Café einen Cappuccino zum Mitnehmen mit Hafermilch bestellen, dann verdient er weniger als an einem Cappuccino mit Kuhmilch. Der Grund: Kuh- und Hafermilch werden bei "to go" unterschiedlich besteuert. Kuhmilch schlägt mit sieben Prozent Mehrwertsteuer zu Buche, Hafermilch mit 19 Prozent.

Café-Besitzer verdient weniger mit Hafermilch wegen Mehrwertsteuer

Ungerecht, findet Lai. "Wieso soll ich mehr bezahlen, nur weil ich mich vegan ernähren möchte?" Ungefähr die Hälfte seiner Kunden trinkt ihre Heißgetränke mit Hafermilch, so der 41-Jährige. Mehr verdient der Unternehmer aber an den Getränken mit Kuhmilch. Er macht eine Beispielrechnung mit einem Getränk für fünf Euro. Für einen Cappuccino "to go" mit Hafermilch fallen 60 Cent mehr Mehrwertsteuer an, als für einen mit Kuhmilch. Mehr Geld für ein Getränk mit Hafermilch verlangen? Für Lai keine Option. Er will, dass bei ihm beide Getränke gleich viel kosten.

Und weil Martin Lai die Sache keine Ruhe lässt, hat sich der gelernte Mathematiker etwas ausgedacht. Laut dem sogenannten Butter- und Margarinegesetz gilt für Milch folgende Definition: "Milch: das durch ein- oder mehrmaliges Melken gewonnene Erzeugnis der normalen Eutersekretion von zur Milcherzeugung gehaltenen Tierarten."

Zwei Gläser Cappuccino mit Latte Art. Martin Lai von Südhang Kaffee in Tübingen. Mit einer Holzkuh möchte er auf ungerechte, unterschiedliche Besteuerung von Kuhmilch und Hafermilch aufmerksam machen.
Zwei Gläser Cappuccino. Martin Lai von Südhang Kaffee in Tübingen möchte mit "to go" Getränken mit einer Holzkuh auf ungerechte, unterschiedliche Besteuerung von Kuhmilch und Hafermilch aufmerksam machen.

Streit um Mehrwertsteuer: Tübinger Gastronom will bis vor das Bundesverfassungsgericht

"Also, wenn das Milch ist - das kriegen wir hin", so Lai. Er baute eine zirka 30 Zentimeter hohe rosa Holzkuh. Wie jede andere Kuh hat sie Euter und Zitzen. Im Inneren der Kuh befindet sich ein Behälter. Dort kippt Lai Hafermilch hinein. Was dann unten durch die Zitzen herauskommt, ist für Lai - laut Definition - Kuhmilch. Und "to go" somit mit sieben Prozent zu besteuern und nicht mit 19. Vorausgesetzt, das Getränk enthält einen Kuhmilchanteil von mindestens 75 Prozent.

Martin Lai von Südhang Kaffee in Tübingen. Mit Plakaten und einer Holzkuh möchte er auf ungerechte, unterschiedliche besteuerung von Kuhmilch und Hafermilch aufmerksam machen.
Martin Lai mit der Definition von Milch laut Butter- und Margarinegesetz.

Streit mit dem Finanzamt ist vorprogrammiert. Um sein Anliegen durchzubringen, will Lai bis vor das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe. Glaubt er wirklich an einen juristischen Erfolg? "Das weiß ich nicht genau. Aber ich möchte Aufmerksamkeit und ich möchte, dass die Leute darüber sprechen." In Tübingen ist ihm das schon mal gelungen.

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