Zielen mit einem Jagdgewehr (Symbolbild) - Ein Sohn soll bei einem Jagdausflug auf seinen Vater geschossen haben.

Baden-Württemberg Vater bei Jagdausflug erschossen: Urteil gegen Mann aus Ludwigsburg

Stand: 29.11.2024 14:23 Uhr

Im Mai hat er seinen Vater bei einem Jagdausflug in Mittelfranken erschossen. Ein 19-Jähriger aus Ludwigsburg wird laut Urteil weiter in einer Psychiatrie untergebracht.

Vor dem bayerischen Landgericht Nürnberg-Fürth wurde am Freitag der Prozess gegen den mittlerweile 19 Jahre alten Mann aus Ludwigsburg nach nur einem Verhandlungstag entschieden. Wegen Totschlags soll er dauerhaft in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden. Denn es besteht laut Urteil auch eine Gefahr für die Allgemeinheit aufgrund der psychischen Erkrankung des 19-Jährigen.

Er hatte am 1. Mai während eines gemeinsamen Jagdausflugs bei Burgbernheim in Mittelfranken seinen Vater gezielt von hinten erschossen. Spaziergänger fanden die Leiche des 54-jährigen Familienvaters in der Nähe eines Teichs. Der Sohn gestand die Tat seiner Mutter am Telefon. Zunächst hatte der Bayerische Rundfunk über den Fall berichtet.

Sohn gesteht Tat am Telefon: Bei Jagdausflug auf Vater geschossen

Nach dem Anruf von ihrem Sohn hatte sich die Mutter fast zeitgleich mit den Spaziergängern, die die Leiche entdeckt hatten, bei der Polizei gemeldet. Der damals 18-jährige Tatverdächtige stellte sich später der Polizei in Denkendorf (Kreis Esslingen). In seinem Auto fanden die Beamten ein Gewehr und stellten es sicher. 

Der Sohn teilte den Beamten weiter mit, dass er ein weiteres Gewehr ins Wasser geworfen habe. Taucher der Polizei fanden die Waffe danach im Rückertsweiher bei Burgbernheim (Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim). Der Vater war in den Jahren zuvor immer wieder nach Mittelfranken gefahren, um dort zu jagen.

Urteil: Sohn muss weiter in Psychiatrie untergebracht werden

Der 19-Jährige war schon bis zu seiner Gerichtsverhandlung in einer Psychiatrie untergebracht gewesen. In einer solchen muss er nun auch bleiben, auch wenn er bei der Tat aufgrund seiner psychischen Erkrankung als schuldunfähig gilt. Die nun angeordnete Unterbringung ist per Gesetz ohne zeitliche Befristung, wird aber regelmäßig überprüft. Das Urteil ist rechtskräftig

Der Prozess fand ohne die Öffentlichkeit statt. Die Jugendkammer am Landgericht begründete das mit dem Alter des Beschuldigten zum Tatzeitpunkt. Er war damals 18 Jahre alt und somit rechtlich gesehen noch ein Heranwachsender.

Um den Waffenbesitz von Jägern wird derweil immer wieder diskutiert. Der SWR berichtete dazu am 28.1.2024, weil die Grünen die Zahl der Waffen begrenzen möchten:

Sendung am Fr., 29.11.2024 6:00 Uhr, SWR4 BW am Morgen, SWR4 Baden-Württemberg

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