Ein Bus, eine Stadtbahn und Autos fahren in Stuttgart. Beim Mobilitätsgesetz geht es auch um die Finanzierung des Nahverkehrs.

Baden-Württemberg Verkehr: Das ändert sich mit dem neuen Mobilitätsgesetz in BW

Stand: 12.03.2025 19:12 Uhr

Eine neue Abgabe für den Ausbau des ÖPNV oder Scan-Fahrzeuge gegen Falschparker: Diese Neuerungen sind mit dem neuen Mobilitätsgesetz in Baden-Württemberg möglich.

Lange hat Grün-Schwarz über das Vorhaben gestritten, nun hat das Mobilitätsgesetz im Landtag die letzte Hürde genommen. Das Parlament stimmte dem Gesetzentwurf mit den Stimmen von Grünen und CDU zu. SPD, FDP und AfD votierten dagegen. "Ich bin mir sicher, dass wir mit diesem Gesetz Mobilität und Klimaschutz zusammenführen", sagte Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) im Plenum.

Player: audioLandes-Mobilitätsgesetz beschlossen

Kommunen können Autofahrer zur Kasse bitten

Nach koalitionsinternem Streit ist die ursprünglich verpflichtend geplante Nahverkehrsabgabe nur noch eine Option: Das Gesetz schafft die Grundlage für die Einführung einer Abgabe, mit der Kommunen den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs finanzieren sollen. Städte und Landkreise können damit künftig Einwohner oder Fahrzeughalter zur Kasse bitten.

Im Gegenzug für die Abgabe müssen die Bürgerinnen und Bürger ein Guthaben für die Nutzung des ÖPNV vor Ort erhalten. Das könnten sie für den Kauf von Zeitkarten einlösen. Es muss allerdings bereits ein ausreichendes ÖPNV-Angebot vorhanden sein.

Auf Druck der CDU war das Gesetz allerdings abgespeckt worden. In einem ersten Entwurf des Gesetzes war als eine Möglichkeit für Kommunen auch eine City-Maut und eine Abgabe für Arbeitgeber vorgesehen.  

Streit um Radkoordinatoren

Zudem sieht das Gesetz vor, dass künftig Stadt- und Landkreise sogenannte Koordinatoren für durchgängige und sichere Radnetze berufen sollen. Diese sollen etwa die Gemeinden bei der Planung, beim Bau und beim Erhalt von Radwegen unterstützen. Nach Gegenwehr der Kommunen können diese nun aber auch auf die vom Land bezahlten Koordinatoren verzichten. Städte und Gemeinden können außerdem künftig mit Hilfe von Scan-Fahrzeugen Parkbereiche kontrollieren und Falschparker erfassen.

Sendung am Mi., 12.3.2025 19:00 Uhr, SWR1 BW Nachrichten

Mehr zu Verkehr und Mobilität in BW