
Verwaltungsgericht Stuttgart Beobachtung von AfD in Baden-Württemberg erlaubt
Seit 2022 beobachtet der Verfassungsschutz die baden-württembergische AfD. Dagegen hat die Partei erneut geklagt - und erneut verloren. Es ist allerdings noch Berufung möglich.
Der Verfassungsschutz darf die baden-württembergische AfD weiterhin als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies am Donnerstagvormittag eine entsprechende Klage der AfD zurück. Zuvor hatte das Gericht bereits in einem Eilverfahren so entschieden. Sobald das schriftliche Urteil vorliegt, hat die AfD die Möglichkeit, dagegen in Berufung zu gehen.
Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) begrüßte die Entscheidung des Gerichts. "Seit Jahren will die AfD den Anschein der Bürgerlichkeit wahren", sagte Strobl. Das Verwaltungsgericht Stuttgart habe nun aber bestätigt, dass es gute Gründe für eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz gebe.
Die AfD hat Verbindungen in den Extremismus. Thomas Strobl, baden-württembergischer Innenminister
Gleichzeitig verteidigte Strobl die Arbeit des Verfassungsschutzes. Die Behörde sei kein politisches Kampfinstrument, sondern habe den Auftrag, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu schützen. "Dabei entscheidet der Verfassungsschutz auf rechtlicher Grundlage", so Strobl.
Für den SPD-Verfassungsschutzexperten Boris Weihrauch zeigt die Entscheidung, dass der Rechtsstaat wehrhaft gegen Verfassungsfeinde ist. Die AfD sei eine Gefahr für die verfassungsmäßige Ordnung und müsse daher auf das Radar der Sicherheitsbehörden, so der SPD-Rechtsexperte weiter.
Die AfD äußerte sich bislang noch nicht konkret zu der Gerichtsentscheidung, verwies aber darauf, dass diese noch nicht rechtskräftig sei. Sobald ihnen das Urteil vorliege, werde man es umgehend prüfen und auswerten, sagte der AfD-Co-Landesvorsitzende Markus Frohnmaier. Außerdem erneuerte er den Vorwurf, dass es sich beim Verfassungsschutz aus Sicht der AfD um eine "weisungsgebundene Behörde handelt, die parteipolitisch instrumentalisiert wird".
Verfassungsschutz beobachtet AfD seit 2022
Seit 2022 betrachtet der Verfassungsschutz den AfD-Landesverband als Verdachtsfall und beobachtet die Partei. Die Einstufung bedeutet, dass die Geheimdienstler die AfD genauer unter die Lupe nehmen dürfen, unter strengen Voraussetzungen Mitglieder observieren, Telefone überwachen und Informanten anwerben dürfen.
Mehrmals hat der AfD-Landesverband bereits gegen die Beobachtung durch das Landesamt sowie deren öffentliche Bekanntgabe geklagt. Dadurch werde die Chancengleichheit verletzt, weil fast jede Veröffentlichung mit dem Zusatz erscheine, dass die Partei vom Verfassungsschutz beobachtet werde, sagte der AfD-Landesvorsitzende Emil Sänze vor Gericht. Mehrmals musste die BW-AfD eine Niederlage vor Gericht hinnehmen.
AfD aus BW erlitt Niederlage an Mannheimer Verfassungsgerichtshof
Auch vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim erlitt der Landesverband in dem Eilverfahren eine Niederlage. Weil Mitglieder der AfD für "einen ethnischen Volksbegriff" einträten, gebe es tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen, hatte der VGH im November 2024 erklärt.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart bezog sich auf Äußerungen von AfD-Mitgliedern, die Hinweise auf extremistische Bestrebungen liefern würden. So wurde vor Gericht etwa ein Facebook-Post eines Landtagsabgeordneten zitiert. Darin habe er behauptet, dass die "weiße Rasse" als Folge der Migration verschwinden solle. Eine AfD-Politikerin aus Baden-Württemberg habe zudem eine "arabisch-muslimische Landnahme" kritisiert.