Baden-Württemberg Vogelgrippe im Kreis Schwäbisch Hall: 50.000 Tiere getötet
Im Kreis Schwäbisch Hall ist die Vogelgrippe in einem Mastbetrieb ausgebrochen. Erst ist der Betrieb nach dem Verdacht geschlossen worden, jetzt wurden die Tiere getötet.
Der Verdacht der hoch ansteckenden Vogelgrippe (Influenzavirus vom Subtyp H5N1) hat sich in einem Putenmastbetrieb im Kreis Schwäbisch Hall bestätigt. Der Betrieb mit rund 50.000 Tieren musste zunächst nach dem Verdacht auf die Grippe gesperrt werden, jetzt wurde das Virus im Labor nachgewiesen, teilte das baden-württembergische Landwirtschaftsministerium mit. Um eine weitere Ausbreitung des Virus zu vermeiden, wurden alle Tiere getötet. Das schreibt die Geflügelpest-Verordnung vor.
Vogelgrippe trotz Stallhaltung
Die zuständigen Tiergesundheitsbehörden vor Ort sind momentan damit beschäftigt eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Jetzt gelte es "mehr denn je, die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten", sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk (CDU).
Der betroffene Betrieb hatte seine Tiere laut Ministerium nur in Stallhaltung untergebracht. Das Landratsamt Schwäbisch Hall versucht deshalb, die Ursache für die Infektion mit dem Virus zu finden. Um den Ausbruchsbetrieb gilt eine Schutzzone von drei Kilometern und eine Überwachungszone mit zehn Kilometern. In diesen Zonen muss Geflügel in festen Ställen untergebracht sein. Betroffen sind die Gemeinden Gerabronn, Ilshofen, Kirchberg/Jagst und Wolpertshausen, heißt es in der Allgemeinverfügung des Landratsamtes. Dort muss das Veterinäramt in den nächsten Tagen alle 89 Geflügelbestände untersuchen. In einer größeren Überwachungszone werden zumindest Stichproben gemacht.
Vorsicht vor Vogelgrippe für private Tierhalter
Da auch private Geflügelhalter Überträger der Vogelpest sein können, gelten auch für sie strenge Vorgaben. Da die Geflügelpest in Europa im vergangenen Jahr ganzjährig und nicht nur saisonal festgestellt wurde, ruft das BW-Landwirtschaftsministerium dazu auf, die Sicherheitsmaßnahmen fortlaufend konsequent einzuhalten. Der direkte Kontakt zwischen Geflügel und sonstiger gehaltener Vögel mit Wildvögeln muss unbedingt verhindert werden, so Hauk. Diese Regeln gelten insbesondere auch für Hobby- und Freizeithaltungen, die sich vor einem Seucheneintrag schützen müssen.
Die Vogelgrippe war im Kreis Schwäbisch Hall zuletzt im April 2023 in einem Betrieb festgestellt worden. Damals wurden fast 9.000 Tiere gekeult. Für den Menschen ist die Vogelgrippe in der Regel ungefährlich.
Sendung am Di., 14.1.2025 14:00 Uhr, SWR4 am Nachmittag, SWR4