Symbolbild: Ein festgenommener Mann. (Quelle: dpa/Monika Skolimowska)

Nach Sitzblockade Knapp zwei Jahre Haft für Klimaaktivisten

Stand: 27.08.2024 19:59 Uhr

Mit Straßenblockaden und Klebeaktionen hat die "Letzte Generation" auf sich aufmerksam gemacht. Immer wieder gibt es dazu Prozesse - und in einem Fall nun ein deutliches Urteil.

Ein Mitglied der "Letzten Generation" ist zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Diese habe das Amtsgericht Berlin-Tiergarten am Dienstag gegen den 65-Jährigen verhängt, teilte die "Letzte Generation" mit. Eine Sprecherin des Amtsgerichts bestätigte das Urteil am Dienstag auf Anfrage dem rbb.
 
Verurteilt wurde der 65-Jährige demnach wegen der Teilnahme an mehreren Protesten für mehr Klimaschutz in den Jahren 2022 und 2023. Der Schuldspruch laute auf Nötigung beziehungsweise versuchte Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, sagte die Gerichtssprecherin.
 
Insgesamt wurden laut Gericht 40 Fälle abgeurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte die Verhängung einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten beantragt. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert.

Zwei Beamte der Bundespolizei und ein Sicherheitsmitarbeiter stehen am 8.12.2022 mit einem sichergestellten Bolzenschneider an einem Zaun am BER-Flughafen. Aktivisten der Klimagruppe Letzte Generation hatten versucht auf das Rollfeld zu gelangen (Quelle: dpa / Paul Zinken)..
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"Letzte Generation": Verurteilter wird gegen das Urteil vorgehen

Es handle sich um die bisher längste Haftstrafe für die Teilnahme an einer Sitzblockade der Gruppe, teilte diese am Dienstag mit. Die Gerichtsssprecherin sagte, diese Aussage könne sie nicht bestätigen. "Es gibt keine Statistiken, schon gar keine, die sämtliche Strafen von allen deutschen Gerichten erfasst", teilte sie dem rbb mit.
 
Der Verurteilte werde gegen das Urteil vorgehen, hieß es von der "Letzten Generation". Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, als Nächstes wird das Gericht die Entscheidung wie üblich schriftlich begründen. Das kann laut der Gerichtssprecherin Wochen oder Monate dauern.

Sendung: Fritz, 27.08.2024, 18 Uhr