In den vergangenen Jahren - Berlin genehmigt 600 Ferienwohnungen - Zehntausende existieren illegal

Mi 22.01.25 | 13:03 Uhr
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Symbolbild: Eine Reisetasche liegt in der Wohnung einer Ferienwohnung in Berlin. (Quelle: dpa/Kalaene)
Audio: Radioeins | 21.01.2025 | Christian Find | Bild: dpa/Kalaene

Rund 40.000 illegale Ferienwohnungen soll es in Berlin geben. Eigentlich müssen Ferienwohnungen genehmigt werden und es gab seit 2016 auch knapp 5.000 entsprechende Anträge. Doch die Bezirke sind streng.

Von den knapp 5.000 Ferienwohnungen, die seit 2016 in Berlin beantragt wurden, haben die Bezirke nur rund 600 auch genehmigt. Das geht aus einer aktuellen parlamentarischen Anfrage des Abgeordneten Alexander King (BSW) und Recherchen des rbb hervor.

Demnach ist der Bezirk Mitte überproportional betroffen: Fast jeder zweite Ferienwohnungsantrag in Berlin seit 2016 wurde hier gestellt, allein im vergangenen Jahr waren es rund 1.000 Stück. Genehmigt aber wurden bislang in Summe gerade einmal 112 Anträge, weniger als fünf Prozent.

Ähnlich restriktiv gehen die Bezirksämter in Treptow-Köpenick und Spandau mit Anträgen zur Genehmigung einer Ferienwohnung um. Im bei Touristen beliebten Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wurde seit 2016 hingegen 114 Ferienwohnungen genehmigt, rund ein Viertel der Anträge. Spitzenreiter ist Lichtenberg, wo fast 40 Prozent der Anträge genehmigt wurden - allerdings wurden bislang auch nur insgesamt 34 gestellt, so wenige wie in keinem anderen Berliner Bezirk.

Angebot an Ferienwohnungen übersteigt Genehmigungen

Das Angebot auf den diversen Vermietungs-Plattformen aber zeigt, dass deutlich mehr Ferienwohnungen in Berlin angeboten werden, als die Bezirke genehmigt haben. Die Verfolgung illegaler Ferienwohnungen gestaltet sich seit Jahren schwierig: Rund 40.000 davon soll es in Berlin geben, so die offizielle Schätzung. Der Landesrechnungshof hatte vor allem den Bezirken zuletzt vorgeworfen, nicht konsequent genug dagegen vorzugehen: "Hinweisen aus der Bevölkerung wurde nicht konsequent nachgegangen und Ordnungswidrigkeiten wurden nicht konsequent verfolgt", so der Rechnungshof. Dem Senat warf die Kontrollbehörde vor, die Bezirke nicht ausreichend zu unterstützen, vor allem mit Software zur Überprüfung von Onlineportalen wie Airbnb.

Ein Sprecher der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung verweist gegenüber dem rbb auf eine europarechtliche Lösung, an der Berlin aktuell arbeite. Hintergrund ist eine neue EU-Regelung aus dem vergangenen Jahr, die es den Mitgliedsländern leichter machen soll, Wohnungsportale besser zu überwachen. Wie das umzusetzen ist, werde geprüft, so der Sprecher. Plattformbetreiber wie Airbnb und andere könnten dann verpflichtet sein, Daten an die Behörden zu melden. "Einer Suchmaschine, die automatisiert auf den Vermietungsplattformen nach möglichen Verstößen gegen das Zweckentfremdungsverbot sucht, bedarf es dann möglicherweise nicht mehr", so der Sprecher der Stadtentwicklungsverwaltung.

"Wohnraumzweckentfremdung in einer Stadt mit großem Wohnungsmangel wie Berlin ist ein gewaltiges Problem", sagte der Abgeordnete King dem rbb. Er forderte den Senat auf, die vom Rechnungshof angemahnte softwaregestützte Kontrolle der Ferienwohnungsanbieter endlich umzusetzen.

Zumindest in einem Punkt kann die Berliner Verwaltung einen Erfolg vermelden: Seit Einführung des Zweckentfremdungsverbotes im Jahr 2014 wurden Bußgelder in Höhe von 3,5 Millionen Euro eingetrieben.

Sendung: Radioeins, 21.01.2024, 21 Uhr

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72 Kommentare

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  1. 72.

    Die Schwarzvermietung kriegt man auch mit Verboten nicht in den Schritt. Da müßten mehr Kontrolleure unterwegs sein, wie z.B. ein ABV.

  2. 71.

    Also ich finde den Vorschlag gut! Ohne Angabe von Registrierungsnummer und Steuer-Ident-Nr. keine Kurzzeitvermietung und Untervermietung mit einer Dauer unter 1 Jahr. Mit Verdachtsmeldung bei Zweifeln an der Echheit des Inserenten.

  3. 70.

    Ist das nur bei Airbnb so oder auch bei den anderen Portalen wie Kleinanzeige.de etc.? Alle Anbieter von Unterkünften sollten eine gültige Registrierungsnummer und Steuernummer verpflichtend angeben müssen. Bei angebotenen Unterkünften ohne diese Angaben sollte eine automatische Verdachtsmeldung an die Behörden erfolgen.

  4. 69.

    Doch, die Kieze sollten gut durchmischt sein. Also auch mit registrierten Ferienwohnungen, Gewerbe und Privatwohnungen.

  5. 68.

    Das können sich die wenigsten Eigentümer leisten, weil u.a. Hausgeld, Grundsteuer und ggf. Finanzierung weiterhin bezahlt werden müssen. Das ist also nur eine Nebelkerze, die hier eine Registrierungs- und Meldepflicht zu verhindern versucht. Eine bessere Vernetzung der Wohnungsplattformen mit Finanzamt und Bundesländern ist überfällig. Gern auch ein im Internet frei abrufbar Transparenzregister. Ist übrigens auch wichtig für die bei Übernachtungen anfallenden Abgaben. Sonst wird der Wettbewerb im Bereich der Übernachtungen verzerrt.

  6. 67.

    Ich arbeite in einem Beruf der es möglich macht eine Übersicht zu bekommen wie viele Ferienwohnungen es wirklich gibt. 40 000 sind viel zu wenig geschätzt. Eine Wohnung darf keine Ferienwohnung werden. Hotels usw. hat Berlin mehr als genug.

  7. 66.

    Antwort auf "Amanda" vom Mittwoch, 22.01.2025 | 17:02 Uhr
    "Und plötzlich hätte man ca. 40.000 Wohnungen mehr in Berlin." Das setzt voraus, dass die Wohnungen auf dem Wohnungsmarkt landen; dazu kann man ja keinen Eigentümer zwingen. Dann hätte man ca. 40.000 leerstehende, möblierte Wohnungen....

  8. 65.

    Der RBB ist nicht vollständig informiert. Airbnb zwingt jede Wohnung, eine Registrierungsnummer oder GmbH-Daten zu enthalten, die alle mit einer Steuernummer verknüpft sind. Es gibt mehr Angebote, da es auch Zimmervermietungen, Gewerbeimmobilien und Wohnungen umfasst, die zur Langzeitvermietung angeboten werden. Alle rechtlichen Hinweise. Wie viele Jahre kann sich die Regierung noch über Airbnb beschweren und nichts bauen? Politische Ablenkung.

  9. 64.

    Wer sich staatlich fördern lässt und glaubt er kann nur für sich profitieren ist auf dem Holzweg.
    Tatsächlich ist der Bau von Hotels etwas anderes. Dann schafft Euch doch keine Wohnung an, wenn Ihr sie nicht braucht.

  10. 63.

    Das wäre dann Steuerhinterziehung, ist eine Straftat. Wenn Sie sich sicher sind, können Sie ihren Nachbarn, der eine Ferienwohnung vermietet, auch beim Finanzamt melden.

  11. 62.

    Das wäre Steuerhinterziehung und das ist eine Straftat. Man ist gut beraten, seine Einnahmen korrekt zu erklären.

  12. 61.

    Nee, Hinweise der Nachbarn gehen auch. Also achtet auf eure Nachbarschaft!

  13. 60.

    Das ist doch prima. Die Plattformen haben also bereits geliefert.

  14. 59.

    Ich glaube nicht, dass viele solche Vermietungen nicht versteuert werden. Der eine oder andere Kunde setzt den Aufenthalt ja bei der Steuer ab. Da wären die Vermieter schnell in Teufels Küche.

  15. 58.

    Meiner Meinung nach sollen die Wohnungseigentümer (und nicht die Mieter!)mit ihrer Wohnung machen, was sie möchten; schließlich ist es ihr Eigentum. Ich möchte doch auch nicht, dass mir die staatlichen Stellen vorschreiben, wer mit meinem Fahrrad fahren darf. Einmischung durch den Staat bzw. den staatl. Stellen ist nie gut. Das Problem ist, dass einfach zu wenig gebaut wird. Der Mietendeckel und die Mietpreisbremse bringen/brachten - wie es sich rausgestellt hat - noch weniger Mietwohnungen und trotzdem wird von staatlicher Seite daran festgehalten. Und nun wird versucht, den Eigentümern vorzuschreiben, wie sie ihre Wohnung zu handhaben sollen … unglaublich! Wir haben eine Marktwirtschaft und der Staat mischt sich immer mehr ein. Darum funktionieren in der Marktwirtschaft viele Dinge nicht mehr … in diesem Fall müsste nur gebaut werden. Aber wie soll das funktionieren, wenn weniger Baugenehmigungen erteilt werden?








  16. 57.

    Airbnb verlangt aber so ne Nummer von der Stadt. Wir wollten vor ca 2 Jahren helfen aufgrund der vielen Flüchtlinge aus der Ukraine und ich wollte über Airbnb ein kostenloses Zimmer einstellen (als kurzfristige Hilfe, da gab'sauch extra so ne Art "Ukraine Reiter") aber Airbnb hat das schlussendlich nicht zugelassen weil ich keine Genehmigung hatte von den Behörden. Hatte dann aber auch keinen Nerv das alles zu beantragen also hab ich es dann sein gelassen.

  17. 56.

    *52.
    "Man kann hier Meldungen online abgeben: https://ssl.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/zweckentfremdung_wohnraum/formular/adresswahl.shtml"

    Kann der Vermieter machen, tut er aber nicht. 39.400 Mal nicht...

  18. 55.

    "Und über die Bußgelder könnte man die Investitionen für die Plattform zur Meldung sicherlich sehr schnell wieder herein bekommen."
    Man muss es aber eben wollen... :-)

  19. 54.

    Und über die Bußgelder könnte man die Investitionen für die Plattform zur Meldung sicherlich sehr schnell wieder herein bekommen.

  20. 53.

    Warum so umständlich. Grundsätzlich kein Inserat ohne gültige Registrierung und Steuer-Ident-Nr. Dann hätte man auch gleich noch steuerlich wie bei Kapitaleinkünften die Kontrolle über die Einnahmen des Steuerpflichtigen. Das ist einfacher als mit Probebuchungen und manueller Überprüfung.