Neue BVG-Regeln ab 1. Mai - Mutwilliges Aufhalten von Bus- und Bahn-Türen kann jetzt zu Geldstrafe führen

Neue Regel in Fahrzeugen der BVG ab Mai: Das mutwillige Aufhalten von schließenden Tram-, Bus- oder U-Bahn-Türen kann nun teuer werden. Geldstrafen von 50 Euro sind möglich.
Wer die Türen von Bussen, U-Bahnen und Straßenbahnen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) mutwillig offen hält, riskiert ab sofort eine Geldstrafe.
Wie die BVG ankündigte, wird die Nutzungsordnung zum 1. Mai entsprechend ergänzt. Damit kann eine Strafe von 50 Euro verhängt werden, wenn jemand den Schließprozess blockiert und damit die Abfahrt verhindert.
200 Türstörungen pro Monat in U-Bahnen
Jedes Offenhalten der Türen verzögere das Ein- und Aussteigen und habe Auswirkungen auf den gesamten Linienbetrieb, erklärte die BVG. Als weitere Gründe wurden Verletzungsrisiken und mögliche Türschäden genannt. Den Angaben zufolge kommt es allein im U-Bahn-Betrieb zu 200 Türstörungen im Monat - häufig durch mutwilliges Offenhalten.
Kontrolliert werden soll die neue Regelung durch das Betriebs- und Sicherheitspersonal der BVG in U-Bahnen, Trams und Bussen, wie es hieß.
Neben der Einführung des Strafgelds fürs Türenblockieren untersagt die BVG ab dem 1. Mai zudem den Zutritt für Fahrgäste mit Waffen, die unter das Waffengesetz fallen. "Im Zuge der aktuellen Debatte zu Messer- und Waffenverbotszonen im gesamten Bereich des öffentlichen Berliner Nahverkehrs wird es hier zukünftig weitere Anpassungen geben", hieß es.
Sendung: rbb24 Inforadio, 25.04.2025, 14 Uhr
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