![Audio: rbb24 Inforadio | 23.07.2024 | Kerstin Reinsch / Natascha Gutschmidt | dpa/Kalaene Symbolbild: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg steht am Eingang des Gerichtsgebäudes in der Hardenbergstraße. (Quelle: dpa/Kalaene)](https://images.tagesschau.de/image/2190ae63-e42a-49e7-a3c5-9b91c60496a2/AAABkN8T2DQ/AAABjwnlXhk/original/rbb-306205379-100.jpg?overlay=fed2b0f9-111a-4432-99ab-1c3fb121cf2f&overlayModificationDate=AAABjb04dkw)
Berlin Gericht: Bundesregierung muss Luftreinhalteprogramm nachbessern
Die Bundesregierung muss ihr Luftreinhalteprogramm strenger gestalten. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Die Klage der Deutschen Umwelthilfe ist damit erneut erfolgreich.
Die Bundesregierung muss ihr Nationales Luftreinhalteprogramm in Teilen nachschärfen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) am Dienstag entschieden. Die bisher aufgelisteten Maßnahmen reichten nicht in allen Punkten aus, um die europäischen Ziele bei der Reduzierung des Ausstoßes von Luftschadstoffen zu erreichen, so die Richter.
Damit hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erneut - zumindest teilweise - erfolgreich gegen die Bundesregierung geklagt. Erst Mitte Mai hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) entschieden, dass die Bundesregierung ihr Klimaschutzprogramm nachschärfen muss.
![Audio: rbb24 Inforadio | 30.11.2023 | Florian Gaertner/photothek.de Abgase von einem Auto zeichnen sich ab vor der untergehenden Sonne in Berlin. (Foto: Florian Gaertner/photothek.de)](https://images.tagesschau.de/image/1156c444-9ff4-4892-9dad-ee03ec7adfbc/AAABkN3TmPw/AAABjwnlREM/1x1-256/rbb-abgase-100.jpg)
Deutschland hat sich ehrgeizige Klimaziele gesetzt, aber mit der Umsetzung hapert es vor allem im Verkehr und bei Gebäuden. Die Bundesregierung muss einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zufolge sofort gegensteuern.mehr
Die DUH wirft der Bundesregierung vor, nicht genug gegen den Ausstoß von etwa Ammoniak, Stickoxiden oder Feinstaub zu tun und das aktuelle Programm auf Grundlage veralteter Daten beschlossen zu haben. Die Regierung bestritt dies bislang.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließen die Richter eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu.
Die Klage der DUH ist bereits seit 2020 anhängig und bezog sich ursprünglich auf das nationale Luftreinhalteprogramm 2019. Dieses ist zwar inzwischen aktualisiert, aus Sicht der Umwelthilfe reicht das aber nicht aus. Das aktuelle Programm basiert auf Emissionsprognosen von 2021. Die DUH kritisiert, dass Maßnahmen mit eingerechnet worden seien, die dann abgesagt oder abgeschwächt wurden.
Sendung: rbb24 Inforadio, 23.07.2024, 7:00 Uhr