Berliner Regierungsviertel - Pflasterstein-Attacke gegen Paul-Löbe-Haus - 48-Jähriger in U-Haft

So 19.01.25 | 18:41 Uhr
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Das Paul-Löbe-Haus am 17.01.2025.(Quelle:picture alliance/J.Eckel)
Video: rbb24 Abendschau | 19.01.2025 | Bild: picture alliance/J.Eckel

Ein Mann, der einen Pflasterstein auf die Glaseingangstür eines Gebäudes im Regierungsviertel geschleudert haben soll, befindet sich in Untersuchungshaft. Ein Bereitschaftsgericht habe Haftbefehl gegen den 48-Jährigen erlassen, teilte die Polizei am Sonntagnachmittag mit.

Laut Polizei handelt es sich um das zum Deutschen Bundestag gehörende Paul-Löbe-Haus. Darin befinden sich unter anderem Büros von Abgeordneten.

Vorwurf weiterer ähnlicher Taten

Die Tür wurde bei dem Vorfall am Samstagmittag beschädigt. Einsatzkräfte der Polizei nahmen den Mann in Gewahrsam und stellten den Pflasterstein sicher. Der 48-Jährige soll politische Motive für den Steinwurf gehabt haben.

Den Ermittlungen der Polizei zufolge beschädigte er bereits am 10. Januar das Gebäude des Bundesinnenministeriums durch einen Pflastersteinwurf. Für den Mann galt außerdem bereits ein polizeilich erteilter Platzverweis für den Bereich des Regierungsviertels. Der Staatsschutz hatte die Ermittlungen übernommen.

Sendung: rbb24 Abendschau, 19.01.2025, 19:35 Uhr

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11 Kommentare

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  1. 11.

    "In den Knast für einen Steinwurf auf Fassaden?" Ja warum denn nicht? Nach vier derartigen Straftaten innerhalb weniger Tage hat er die Wiederholungsgefahr doch wohl hinreichend bewiesen. Muss man erst warten, bis er jemanden am Kopf trifft?

  2. 10.

    Selbstverständlich ist das verhältnismäßig. Die Maßnahme entspricht einem legitimen Zweck, ist geeignet um ihn von weiteren Attacken abzuhalten, ist erforderlich, weil kein milderes Mittel mehr zur Verfügung steht und ist angemessen, da die öffentliche Ordnung höher wiegt als die allgemeine Handlungsfreiheit eines Einzelnen.

  3. 9.

    Verhältnismäßig scheint das nicht; in Anbetracht der Tatsache aber, dass dieser Mensch bereits Platzverbot im Regierungsviertel hat, verändert sich die Perspektive und eine Untersuchungshaft kommt in Frage. Die weiteren Aspekte, welche zur U-Haft führen können: kein fester Wohnsitz in Deutschland. Wer Weiß; wer jedenfalls einen Stein auf Gebäude des Bundestages wirft, gehört eingewiesen und behandelt.

  4. 8.

    Der in einem anderen Bundesland erlassenen,schon seit längerem bestehenden Haftbefehl ,wie zuvor berichtet, kommt ja wohl jetzt auch noch zum Tragen.

  5. 7.

    In den Knast für einen Steinwurf auf Fassaden? Von Verhältnismäßigkeit keine Spur. Das ist nur Sachbeschädigung. Dafür verdient niemand härtesten Freiheitsentzug.

  6. 6.

    Erschreckend, wenn man sich vorstellt auf wen oder was er demnächst Steine oder anderes wirft.
    Der Täter von Magdeburg hat auch oft genug, auf sich aufmerksam machen wollen.
    Keiner reagiert, nicht passiert. Wie mögen sich Richter und Verantwortliche Beamte später einmal fühlen, wenn
    schlimmeres passieren sollte?
    Die verhängte Geldstrafe in Höhe von 2.400€ ist doch auch der Witz schlechthin. Greif einem nackten Mann doch mal in die Tasche. In das Urteil wickelt er seinen nächsten Pflasterstein ein. Und der Platzverweis bring ja auch echt was.
    Was muss alles passieren, dass die Verantwortlichen endlich einmal wach werden?
    Was zählt der Schutz der Bevölkerung?
    Und in einem solchen Artikel, welcher über einen hinlänglich bekannten Fall berichtet, nicht endlich einmal Ross und Reiter benennen? Nein geht doch nicht "Ein Mann" muss da reichen.
    Muss man alles nicht mehr verstehen.

  7. 5.

    Er ist bestimmt psychisch krank, ein hinlänglich bekannte Wortregelung, die auch gerne bei Stichvorfälle angewandt wird. Wir also Verständnis für den/die haben.
    Solange der noch mit Fäkalien beschmierte Steine wirft, fährt er kein SUV.

  8. 4.

    Er wollte doch aber den Bundeskanzler sprechen und nicht den Haftrichter. Vierter Versuch, wieder gescheitert. Fortsetzung folgt?

  9. 3.

    Am Montag warf Sakr einen Stein, am Dienstag fuhr er dann schon ein (natürlich nur kurz). Dank „beschleunigtem Verfahren“. Weil der Stein ein Fenster des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe traf (geht gar nicht!), und namentlicher Syrer zuvor Chef Olafs Kanzleramt mit Exkrementen beschmierte. Vielleicht hilft eine Reise in die syrische Heimat, um den Kerl zur Besinnung zu bringen? Da passt es sehr gut, dass unsere Mädels in Führungspositionen, Annalena und Nancy, genau ein solches Heimatreisen-Programm auf den Weg bringen wollen. Syrer (echte und falsche?) sollen sich „ein Bild machen, ob Häuser noch stehen“, und dann überlegen, ob es nicht zuhause doch am schönsten ist.

  10. 2.

    So wie die Schmierfinken vom Brandeburger Tor freigesprochen wurden, wird auch ihm nichts passieren. Irgendein Richter wird sich schon finden.

  11. 1.

    Wie viele wurden eigentlich nach der Silvesternacht in Berlin einem Bereitschaftsgericht zum Erlass eines Haftbefehls vorgeführt?