Eine Mitarbeiterin einer Bahnhofsbuchhandlung hält eine Ausgabe des Magazins "Compact". (Quelle: dpa/Karl-Josef Hildenbrand)

Berlin Juristen bezweifeln Verfassungsmäßigkeit des "Compact"-Verbots

Stand: 17.07.2024 16:47 Uhr

Bundesinnenministerin Faeser hat das Compact-Magazin verboten - mit dem Hinweis, es verstoße mit seinen Inhalten gegen die Verfassung. Staatsrechtler befürchten derweil, das Verbot könnte vor Gerichten keinen Bestand haben.

Nach dem Verbot des rechtsextremen "Compact"-Magazins bezweifeln Juristen, ob die Entscheidung verfassungskonform ist. Benjamin Lück, Rechtsanwalt der Gesellschaft für Freiheitsrechte, sagte der Katholischen Nachrichten-Agentur am Mittwoch, es sei "ein totaler Blick ins Ungewisse, wie die Gerichte entscheiden".

Er gehe fest davon aus, dass die Betreiber rund um den Herausgeber Jürgen Elsässer sich juristisch gegen das Verbot zur Wehr setzten. Auch wenn die Inhalte des "Compact"-Magazins Lück zufolge "unerträglich, hetzerisch und dumm" seien, fielen sie zu einem Großteil unter den Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit.

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Lück: Medien genießen besonderen Schutz

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte am Dienstag zwei Unternehmen verboten, die hinter dem Magazin stehen, die "Compact-Magazin GmbH" und die "Conspect Film GmbH". Faeser nutzte für das Verbot das Vereinsgesetz, nachdem der Staat Vereine und auch Unternehmen verbieten darf, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten.

Jurist Lück sagte dazu, das Vereinsrecht passe nicht zu hundert Prozent auf Presseunternehmen: "Medien genießen einen besonderen grundrechtlichen Schutz. In den Verbotsgrundlagen im Vereinsgesetz findet sich keine Regelung, die sagt, dass ein Verein, der Presseerzeugnisse herausgibt, nur unter besonders hohen Voraussetzungen verboten werden darf."

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Auch Journalistenverband hinterfragt Verbot

Ähnlich wie Lück äußerte sich der Oldenburger Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler. "Das Grundgesetz räumt der freien Meinungsäußerung und damit der Pressefreiheit einen überragenden Stellenwert ein", sagte Boehme-Neßler der Oldenburger "Nordwest-Zeitung". Die Meinung, Feinde der Pressefreiheit hätten keinen Anspruch auf Pressefreiheit, sei nicht vereinbar mit der Verfassung.

"Freie geistige Auseinandersetzungen sind die wirksamste Waffe gegen totalitäre Ideologien", sagte der Jurist Er gehe davon aus, dass das Verbot bei einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht keinen Bestand hätte. "Das Gericht hat immer wieder festgestellt: Ohne Pressefreiheit gibt es keine Demokratie."

Auch der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hatte sich differenziert zum Verbot geäußert. Mika Beuster, Bundesvorsitzender des DJV, ging im Gespräch mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland zwar davon aus, dass das Bundesinnenministerium sauber gearbeitet habe, und sieht bei "Compact" die Schwelle zum Extremismus überschritten. Pressesprecher Hendrik Zörner weist in einem Beitrag auf der DJV-Webseite aber darauf hin, dass es für ein Verbot mehr brauche als die Ausführungen in der Pressemitteilung des Innenministeriums.

Sendung: rbb24 Inforadio, 17.07.2024, 17 Uhr