Brandenburg - Crumbach: Bislang 280.000 Widersprüche gegen neue Grundsteuer

Do 16.01.25 | 15:53 Uhr
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Archivbild: Einfamilienhaus in Brandenburg. (Quelle: dpa/Schoening)
Audio: rbb24 Inforadio | 16.01.2025 | Amelie Ernst | Bild: dpa/Schoening

Bei den Brandenburger Finanzämtern sind bisher insgesamt etwa 280.000 Widersprüche gegen die neu berechnete Grundsteuer eingegangen.

Das sagte Finanzminister Robert Crumbach (BSW) am Donnerstag im Finanzausschuss des Landtags. Demnach sei knapp 177.000 Mal gegen die Grundsteuerwertermittlung vorgegangen worden und 103.000 Mal gegen den Grundsteuermessbescheid.

Prüfung der Verfassungsmäßigkeit steht noch aus

Teils zweifelten die Grundstücksbesitzer an der Verfassungsmäßigkeit der Neuberechnung, teils an der ordnungsgemäßen Anwendung des Gesetzes, so Crumbach. Er gehe jedoch davon aus, dass ein Großteil der Einsprüche zurückgewiesen werde, da das entsprechende Gesetz ordnungsgemäß umgesetzt werde und nur in Einzelfällen beispielsweise Fehler bei der Dateneingabe passiert sein könnten.

Eine Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der neuen Grundsteuerberechnung durch das Bundesverfassungsgericht steht allerdings noch aus. Das Bundesverfassungsgericht hatte selbst die Reform der Grundsteuer verlangt, weil bisher deutschlandweit mit veralteten Grundstückswerten gerechnet wurde. Seit diesem Jahr gilt die Neuberechnung.

Die Einnahmen fließen den Städten und Gemeinden zu, die auch die konkreten Hebesätze festlegen. Brandenburg hat ein Hebesatz-Register veröffentlicht, das für Orientierung sorgen soll. Die Einnahmen durch die Grundsteuer sollen insgesamt gleich bleiben.

Sendung: rbb24 Inforadio, 16.01.2025, 15:20 Uhr

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21 Kommentare

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  1. 21.

    Nit ihrer Argumentation passen Sie eigentlich in die Politik. Was stört mich mein Geschwätz von gestern. ob ich in der Vergangenheit gesspart habe oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Die Steigerung ist eine Unverschämtheit und zeigt mir persönlich wieder, dass man der Politik niemals vertrauen sollte.

  2. 20.

    Interessant, das mit der Teslaregion. Bleibt die Grundsteuer dann gleich, wenn Elon Musk Tesla aufgibt und stattdessen an gleicher Stelle ein AKW betreibt? Auch das wäre ein privilegiertes Bauvorhaben im Außenbereich mit dem Ziel energetischer Versorgungssicherheit.

  3. 19.

    Mal ein Beispiel: Das gesamte Grundstück wird plötzlich als Bauland bewertet, obwohl baurechtlich eine Bebauung nur bis 40m Tiefe zulässig ist. Hier auf dem platten Land (10km vor der polnischen Grenze, kaputtgesparte Infrastruktur) soll eine Netto-KALT-Miete von 10,09 €/qm zu erwirtschaften sein ...
    Unter Berücksichtigung dieser "Vermögenswerte" hat sich der Messbetrag mehr als verdreifacht!
    Lt. Hebesatzregister soll der Satz von 370% auf 460% angehoben werden - man muss kein Mathegenie sein, um zu erkennen, dass hier offensichtlich nichts aufkommensneutral ist!

  4. 18.

    Ein Topf der ungefähr gleichvoll wird, aber die Einnahmen sollten gerechter verteilt, also der veränderten Wertentwicklung angepasst werden. Niemand hat jemals was Anderes versprochen. Freuen Sie sich doch, daß Sie in der Vergangenheit gespart haben.

  5. 17.

    11/Die verbreitete Aussage war, „es wird keine Erhöhungen geben“. Das stellt sich nun als falsch heraus und man versucht mir nun das Ganze über den gestiegenen Wert meines EFH schmackhaft zu machen. Die Grundsteuer für ein kleines Waldgrundstück stieg von ca. 22,-€ auf über 100,—€. Sie meinen nun der Wert des Familenvermögens ist gestiegen?? Demnächst werde ich gezwungen mir eine Wärmepumpe zu zulegen weil meine Gasheizung defekt ist. Meinen Sie noch immer dass das so korrekt ist??

  6. 16.

    Die Grundsteuer in Mahlsdorf für ein nur mit einer 24qm großen Laube bebautes Grundstück ist von 84€ jährlich auf 981€ jährlich gestiegen. Für die Pächter der Laube eine Katastrophe….

  7. 15.

    Die Finanzämter haben erreichbare Miethöhen errechnet, für mein selbst gebautes Haus, aus versteuertem Einkommen, um so Höhere Werte festzustellen. D.h., dass mein Geld für Größeres und Schöneres und damit Wertigeres herangezogen wird, um darauf Grundsteuer zu zahlen. Neben der stückweisen Enteignung folgt die Bestrafung, wenn mein versteuertes Geld für eine Aufwertung ausgegeben wurde? Das kann nicht verfassungsgemäß sein.

  8. 14.

    Hier geht es doch garnicht um einen eventuellen Wertzuwachs, wenn die Leute selbst in ihren Eigentum wohnen und sich das Wohnen im eigenen Haus nicht mehr leisten können. Ausserdem hat die Berechnungstabelle der Finanzämter teilweise. Überhaupt nichts mit den tatsächlichen Werten der Grundstücke zu tun. Hier wird in großen Stil einfach pauschaliert und viel zu hoch berechnet.Beweispflichtig soll jetzt der Grundstückseigentümer sein und teure Gutachten vorfinanzieren um das Gegenteil zu beweisen. Da wundert es nicht, wenn man das Vertrauen in die Politik verliert.

  9. 13.

    Und bei Bedarf verkauft man dann Quadratmeterweise, um an Geld zu kommen?
    Und ob eine Industrieansiedlung wertsteigernd wirkt, wage ich zu bezweifeln. Ich kenne die Belastungen eines benachbarten Industriegebietes mit Baustoffreceycling und einer - besonders nachts lärmenden- Bahnstrecke.

  10. 12.

    Also ich habe bisher noch Keinen getroffe der weniger zahlt.
    Für unser Wohngrundstück beträgt der Steigerungsfaktor x 2,7 für unser Gartengrundstück sogar x 42
    Das bestätigt wieder mal die Erkenntnis, Bürokratie hat in Deutschland nichts mit (gesunden) Menschenverstand zu tun.

  11. 11.

    Wenn Sie irgendjemandem geglaubt haben, dass sich nichts verändert ist das eindeutig Ihr Fehler und keine Lüge von irgendjemandem.
    War eigentlich relativ frühzeitig absehbar, dass Häuslebesitzer insbesondere in Top Lage Grundstücken mehr bezahlen werden und große Vermieter für abgewirtschaftete Mietskasernen in schlechter Lage tendenziell weniger.
    Nehmen Sie mal diejenigen die ohne eigenes Zutun vom extremen Wertzuwachs z.B. in der Teslaregion profitiert haben auch wenn sie nicht verkaufen, so ist doch der Wert ihrer Immobilie (also das Familienvermögen) extrem gestiegen ohne auch nur einen Finger dafür krumm zu machen.

  12. 10.

    Aus FF haben wir bislang noch keinen Bescheid für 2025 bekommen. Der Messbescheid war ja wenig aussagekräftig.
    Für ein bissel Acker in Thüringen haben wir nun heute das erste Mal den Bescheid von der dortigen Gemeinde erhalten.
    Ob das korrekt und gerecht ist, keine Ahnung da dies ja vorher der Pächter zahlen durfte.
    Die Zahlen im Artikel sind also sicher nur eine Zwischenbilanz.

  13. 9.

    Bei uns in der Gemeinde wurde der Hebesatz massiv gesenkt. Quasi fast auf die Empfehlung des Finanzministerium.

    Wir können nicht meckern. Die Grundsteuer bleibt identisch.

  14. 8.

    Brandenburg hat es noch nicht mal geschafft, alle Grundstücksteuerbescheide zu berechnen und somit an die Eigentümer zu verschicken. Der Bürger ( bestimmt nicht alle ) hat die digitale Arbeit für die Behörden gemacht und wird in vielen Fällen dafür bestraft. Geiles Deutsche Land!!

  15. 7.

    Wie verteilen sich denn Senkungen und Erhöhungen zwischen Eigenheimbesitzern und solchen Großvermietern wie den kommunalen Vermietern auf?

  16. 6.

    Interessant wäre es zu wissen, wieviele Bescheide insgesamt überhaupt versendet wurden. Ansonsten kann man die Zahl der Widersprüche doch gar nicht einordnen.

  17. 5.

    Also wir Mieter einer großen kommunalen Wohnungsgesellschaft können nicht meckern. Nach eigenen Angaben unserer Wohnungsverwaltung sekt sich mit der neuen Grundsteuer diese von bisher 480.000 auf 380.000 EUR. Damit werden die Nebenkosten für uns Mieter auch etwas geringer was den Anteil der Grundsteuer pro Block umgelegt auf die qm je Wohnung betrifft. Zumal der Anteil Grundsteuer für meine Wohnung gerade mal 157 EUR im Jahr bisher ausmachte.
    Für uns Mieter ist alles gut mit der neuen Grundsteuer. Dafür verbrauchen wir ja auch weniger Grundfläche pro Bewohner als dies bei einem Eigenheim mit gleicher Wohnfläche aber nur vielleicht 4 Leute drin auf einer 500qm Fläche üblich ist.

  18. 4.

    Man kann es offenbar nicht oft genug sagen:
    Die Grundsteuerreform sollte aufkommens(!)neutral umgesetzt werden. Das heißt, das Grundsteueraufkommen, also die Grundsteuereinnahmen der Kommunen sollten sich durch die Reform nicht erhöhen. Dass es durch die Neubewertung bei den einzelnen Grundstücken zu keinen Steuererhöhungen (und keine -minderungen) geben wird, wurde nie versprochen.

  19. 2.

    Bei der neuen Grundsteuerberechnung werden wir so richtig über den Tisch gezogen. Die Politik hatte versprochen, dass sich nichts ändern wird, keiner soll mehr bezahlen. Nun stellt sich heraus, dass das gelogen war.