Dahme-Spreewald - Dauerparker am Flughafen BER könnte rund 200.000 Euro Park-Schulden haben

Di 28.01.25 | 15:36 Uhr
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Dauerparkendes Auto am Flughafen BER (Bild: dpa/ Anja Sokolow)
Video: rbb24 Brandenburg Aktuell | 28.01.2025 | Jaqueline Piwon | Bild: dpa/ Anja Sokolow

Wer einen Kurzzeitparkplatz länger als einige Minuten nutzt, für den kann es richtig teuer werden. Auf einer solchen Parkbucht am Flughafen BER soll seit vielen Monaten das gleiche Auto gestanden haben - Tagesgebühr: 552 Euro.

In Berlin macht ein Auto Schlagzeilen, für das mittlerweile Zehntausende Euro Parkgebühren aufgelaufen sein sollen. Seit über einem Jahr habe der Wagen auf dem Kurzzeitparkplatz des Flughafen BER gestanden, berichtete die "Berliner Zeitung". Die Gebühr pro Tag: 552 Euro. Denn pro Stunde werden auf dem Kurzzeitparkplatz 23 Euro fällig. Nur die ersten zehn Minuten sind kostenfrei.

Inzwischen sei der Wagen laut Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg (FBB) abgeschleppt worden. Wie FBB-Sprecherin Sabine Deckwerth dem rbb am Dienstag sagte, wurde das Fahrzeug in Absprache zwischen Apcoa, dem Betreiber des Parkplatzes, und der Flughafengesellschaft zu einem anderen Stellplatz gebracht. Dort bleibe es, bis die Halterfrage geklärt sei.

Ein Sprecher der Apcoa Deutschland GmbH mit Sitz in Stuttgart sagte der Deutschen Presse-Agentur, dass das Auto schon länger am Flughafen stand. Dass es sich um ein Jahr handele, könne er allerdings nicht bestätigen. Apcoa stehe im engen Austausch mit dem Flughafen als Eigentümer des Parkhauses und den zuständigen Behörden.

Wagen laut Polizei nicht gestohlen

Wie die Polizei dem rbb mitteilte, gilt das Auto nicht als gestohlen. Gleiches gilt für das Kennzeichen. Das Auto mit Hannoveraner Kennzeichen sei nicht in eine Straftat verwickelt, hieß es von der zuständigen Polizeidirektion Süd in Cottbus.

Das Auto sei bereits abgemeldet worden. "Das Kennzeichen wurde neu vergeben", so der Sprecher. Daher gebe es die Situation, dass dieses Fahrzeug und Kennzeichen nicht mehr "zusammenpassen". Wie es zur Abmeldung kam, obwohl das dauerparkende Auto noch Kennzeichen montiert hatte, konnte die Polizei nicht beantworten. Zur Parkdauer und Zeitpunkt des Abmeldens konnte der Polizeisprecher auch keine Angaben machen.

Weiter sagte die Polizei dem rbb, dass sie für eine Halterabfrage nicht zuständig sei, da das Auto weder im öffentlichen Verkehrsraum stehe, noch Verkehr blockiere. Das Auto stehe auf einem privaten Parkplatz. Die gleiche Begründung gab das Ordnungsamt in Schönefeld auf Anfrage des rbb: Das Ordnungsamt sei nur für Autos zuständig, die auf öffentlichem Grund stünden - das sei bei dem Dauerparker nicht der Fall.

Halter noch nicht ermittelt

Zuvor hieß es noch von Apcoa, dass der Prozess der Ermittlung des Halters noch nicht abgeschlossen sei. Ein Fahrzeug in dieser Situation abzuschleppen, sei rechtlich komplex und nicht kurzfristig umsetzbar, hieß es zunächst.

Auf die Frage, ob Apcoa die ausstehenden Parkgebühren einzutreiben gedenkt, hatte der Sprecher der "Berliner Zeitung" gesagt: "Ob geschuldete Parkgebühren in diesem Zusammenhang eingetrieben werden können, hängt davon ab, ob der Schuldner ermittelt werden kann und über die notwendigen finanziellen Mittel verfügt."

Der DPA teilte der Sprecher mit: Sobald der Halter ermittelt wurde, werde "in Rücksprache mit ihm" geprüft, inwieweit die ausstehende Forderung beglichen werden kann.

 

Sendung: rbb24 Brandenburg Aktuell, 28.01.2025, 19:30 Uhr

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53 Kommentare

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  1. 53.

    Dann müssten Sie vielleicht noch ne Schranke obendrauf bezahlen. Oder meinen Sie das glaubt jemand, wenn nach einem Jahr die Anzeige gestellt wird?

  2. 52.

    Wie wurde festgestellt, daß von dem Kfz keine Gefahr ausgeht bzw.ausgegangen ist? Bei jedem noch so kleinen Behältnis auf Bahnhöfen & gerade auf Flughäfen wird Alarm gemacht, wenn es keinen Besitzer dazu gibt. Aber ein Kfz im Eingangsbereich eines Flughafens ist ein Jahr keine Gefahr? Genau mein Humor. Und es ist Schlampigkeit aller Beteiligten. Aber jut, ist ja auch kein Kampf gegen Irgendwas. Da kann es schon mal dauern……

  3. 51.

    Offenbar verstehen Sie es nicht. Klar kann er das Fahrzeug stehen lassen. Darf dann natürlich nicht die Kosten geltend machen. Schadensminderungspflicht???
    Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Nö, hab keine Probleme

  4. 50.

    Das also ist Deutschland in 2025. Erstickt so langsam an seinem eigenen völlig behämmerten Regeln. Zum Glück war es nicht wieder ein Kind, das wegen der Unfähigkeit dieses einst so großartigen Landes das Leben verliert. Einfach nur krank.

  5. 49.

    "Hier wurde wohl geschlampt"

    Wieso wurde da geschlampt?
    Wenn es dem Betreiber schlichtweg egal ist, weil von dort keine Gefahr ausgeht?

    Und da hier auch die Platzfrage auf dem Parkplatz angesprochen wurde: Auf den teuren Kurzzeitparkplätzen ist immer ausreichend Platz vorhanden. Da nimmt niemand jemanden eine Platz weg.

    Was ich mich frage: Warum wird sogar bei einem solchen banalen, unwesentlichen Thema den Behörden gleich Unfähigkeit, Arbeitsverweigerung, Desorganisation, Bürokratie und sonstwas unterstellt? Wer im Ernst sich an einem solchen Thema abarbeitet, hat weiß Gott keine anderen Probleme.!

  6. 48.

    Der Eigentümer ist vielleicht verstorben, verunglückt, schwer erkrankt? Vielleicht schaut auch mal die Polizei in den Wagen. Vielleicht gibt's da Hinweise? Das niemand dort sein Auto so lange abstellt, weil er eine Weltreise macht, dürfte doch klar sein. Das war sicher ein Oneway Flight .

  7. 47.

    Betriebsuntersagung, etc) schon "etwas" dauern. Nahezu jedes Bundesland kocht sein eigenes Süppchen, auch das ist bekannt. Im Falle einer Veräußerung _sollte_ die Zulassungsstelle davon Kts. erhalten. Auch das ist seitens der Verkäufer/Erwerber nicht immer der Fall. Allenfalls bei Erst- /Zweitbesitz kann man sich sicher sein, das dies klappt. Sonst ist es nicht selten, das dies "vergessen" wird. Die Kisten gehen von Hand zu Hand und auf jedem Automarkt ein neuer Preis. Da kommt keine Zulassungsstelle mehr mit. Da steht eben ein Auto auf'm Parkplatz und dank des Presserummels hat sich jemand richtig gekümmert - mit Erfolg. Ansonsten ist das Privatgelände und ohne Straftatverdacht, Ersuchen des Verantwortlichen oder Betroffenen sind polizeiche Maßnahmen dort erstmal ganz dünnes Eis.

  8. 46.

    Das ist der Unterschied zwischen Theorie und Praxis. Eine simple Fahndungsabfrage zum Kennzeichen bringt bei negativem Ergebnis nichts. Die zusätzliche Abfrage zum Kennzeichen fördert den Fahrzeugtyp und -hersteller ans Tageslicht. Die FIN (Beim Golf 5 i.d.R. vorn rechts hinter der Windschutzscheibe - sofern nicht abgedeckt, was auch nicht verboten ist. Stimmt in diesem Fall das Kennzeichen mit dem Typ und Hersteller vor Ort überein und sind keine weiteren Anhaltspunkte vorhanden ist eine Öffnung des Fahrzeuges zur Kontrolle der FIN rechtlich nicht zu rechtfertigen. Ende der Maßnahmen.) wird auf Nachfrage mitgeteilt. Ist der Abgleich positiv, ist alles schick. Ist er negativ, hat man eine Handlungsgrundlage (Kennzeichen gehört nicht zum Fahrzeug). Das bundesweite Fahndungssystem hat bekanntermaßen einen Nachlauf. Dieser variiert schon mal "etwas". Während Diebstahlsfahndungen recht fix "drin" sind, kann es bei Ersuchen der zuständigen Zulassungsstelle (abgelaufene Versicherung,

  9. 45.

    Ein weiterer Beweis wie weit Deutschland bei so einer simplen Sache beim Thema Digitalisierung und Bürokratie hinterher hinkt. Nach Eingabe von Kennzeichen und/oder FIN sollte sofort klar sein wem das Fahrzeug gehört, ob es abgemeldet oder gestohlen wurde. Das da möglicherweise auch eine Straftat im Raum steht sollte auch die Polizei trotz Privatparkplatz auf den Plan rufen.

  10. 44.

    Genau so ist es. Der Betreiber bzw. Eigentümer darf nach Ablauf der Parkzeit abschleppen lassen. Hier wurde wohl geschlampt

  11. 43.

    Die Zuständigkeit ist doch klar geregelt: privates Grundstück, also sind Polizei und Ordnungsamt nicht zuständig.

  12. 42.

    Und wieder so ein Fall , wo sich Ämter,Behörden, priv.Parkplatzbetreiber und sogar die Polizei sich nicht über die Zuständigkeit einigen können. Sehr bezeichnend. Nun ist das Auto erstmal dort weg. Würde mich trotzdem interessieren wie das jetzt weiter geht.Über die FIN müsste der Eigentümer ermittelbar sein unabhängig vom Kennzeichen und liebe Hannoveraner, es soll schon vorgekommen sein das ein Amtl. Kennzeichen doppelt vergeben wurde . Ist das hier vielleicht passiert ? Wäre peinlich?

  13. 40.

    sehr gute Antwort.
    Dies sollten alle diejenigen lesen, die sich hier den Kopf zerbrechen.

    Aber ernsthaft: Ist das ein Thema für ein Nachrichtenportal wie rbb24?
    Doch eher was für die Blöd-Zeitung...

  14. 39.

    200.000€! So ein Unsinn.
    Fürs Umstellen und vielleicht eine Ordnungsstrafe werden fällig.
    Wo keine Story ist wird auch keine draus.

  15. 38.

    Woher weiß man denn, dass keine Gefahr davon ausgeht bzw. noch ausgehen könnte?
    Ist doch ideal, um direkt vor dem Gebäude etwas zu deponieren.

    Satire: Aah, die Polizei hat es es ja bewacht.

  16. 37.

    Hoppla, ging ja dann doch fix. Drohte etwa die Erteilung der Denkmalwürdigkeit durch das Landesamt für Denkmalpflege?:-)

  17. 34.

    Sie Arbeiten wohl bei der BILD? Schön aus dem Kontext zitiert. Er sagte, "Ich würde da einfach mit einem Trailer rauffahren und den Wagen mitnehmen und gut ist. Also wenn ich Halter wäre und den Wagen einfach vergessen hätte"

    So macht man es heute. Ausschnitt zitieren der einem gefällt, egal was die Aussage ist ...

    Pfui