Normenkontrollantrag von Eltern - Maskenpflicht und Zutrittsverbot an Grundschulen waren laut OVG rechtsgemäß

Fr 28.02.25 | 12:00 Uhr
Symbolbild: Schild Maskenpflicht in einer Grundschule am 22.09.2022. (Quelle: IMAGO/Michael Gstettenbauer)
Audio: rbb24 Inforadio | 28.02.2025 | Ingo Janssen | Bild: IMAGO/Michael Gstettenbauer

Die Maskenpflicht in Brandenburger Grundschulen während der Corona-Pandemie im Frühjahr 2021 waren rechtmäßig - ebenso das Zutrittsverbot für Ungetestete. Das teilte am Freitag das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG 5 A 39/22) mit.

Hintergrund hierfür war ein entsprechender Normenkontrollantrag von Eltern eines minderjährigen Sohns, die eine entsprechende Regelung der 7. Brandenburger SARS-CoV 2-Eindämmungsverordnung angegriffen hatten.

Maskenpflicht und Zutrittsverbot für Ungetestete hätten laut Oberverwaltungsgericht dem Schutz des Lebens und der Gesundheit einer Vielzahl von Menschen gedient, hieß es zur Begründung. Angeführt werden außerdem die "zahlreichen Ausnahmen und Abmilderungen".

So hätten Grundschulkinder etwa während der Pausen im Freien oder im Sportunterricht keine Maske tragen müssen. Für Kinder, die sich keinen Corona-Tests unterziehen wollten, habe es außerdem die Möglichkeit von Distanzunterricht gegeben. Dem verfassungsrechtlichen Bildungsanspruch sei damit genügt worden.

Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wurde nicht zugelassen. Dagegen ist jedoch eine Beschwerde möglich.

Sendung: rbb24 Inforadio, 28.02.2025, 14:20 Uhr

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