FAQ | Wehrhafte Demokratie - Die AfD verbieten: Geht das überhaupt?

Mo 14.10.24 | 15:29 Uhr | Von Oliver Noffke
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Ein abgerissenes Plakat für die Europawahl von der Partei Alternative für Deutschland (AfD)
Bild: dpa | Hauke-Christian Dittrich

Mehrere Bundestagsabgeordnete wollen ein Verbot der AfD auf den Weg bringen. Andere sind skeptisch. Noch lägen dafür nicht genug Beweise vor, sagen sie. Wie würde ein Verfahren ablaufen und wann muss ein Verbot ausgesprochen werden? Von Oliver Noffke

Sollte die AfD verboten werden? Nach den Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und zuletzt in Brandenburg ist diese Diskussion wieder da. Schließlich steht die Partei im Verdacht rechtsextremistisch zu sein. Für einige Landesverbände und Organisationen gilt das als erwiesen. In Brandenburg wird der Landesverband vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft, in Berlin nicht.

Eine parteiübergreifende Gruppe von Abgeordneten will das Thema im Bundestag auf die Tagesordnung im heben. In dem Entwurf für die Einleitung eines Verbotsverfahrens, der rbb24 Brandenburg aktuell vorliegt, heißt es zur Begründung: "Die Würde des Menschen sowie das Diskriminierungsverbot werden durch die AfD, ihre führenden Funktionäre sowie zahlreiche Mandatsträger und Mitglieder mittlerweile unverhohlen infrage gestellt."

Ob es im Bundestag tatsächlich eine Mehrheit für ein Verbotsverfahren gibt, ist ungewiss. Es steht nicht einmal fest, ob sich genug Unterstützer für eine Debatte dazu finden. Fünf Prozent der Parlamentsmitglieder müssen sich für die Einleitung aussprechen, also 37 Abgeordnete.

Doch es herrscht viel Skepsis, ob ein Parteienverbot erfolgreich sein kann. Schließlich wäre das ein schwerer Eingriff in den demokratischen Wettbewerb. Die juristischen Hürden dafür sind zudem hoch und das Vorhaben an sich gilt als politisch äußerst heikel. Wie viele sich der Initiative um Anke Domscheit-Berg (Die Linke) und den sächsischen CDU-Abgeordneten Marco Wanderwitz anschließen, ist bislang unklar.

Warum wird jetzt ein Verbot der AfD diskutiert?

Vor etwa zwei Wochen kam es während der konstituierenden Sitzung des neuen Thüringer Landtags zu Tumulten [tagesschau.de]. Eigentlich sollte die Beschlussfähigkeit des Parlaments festgestellt werden. Die Namen der Abgeordneten sollten vorgelesen werden, anschließend hätten die Abgeordneten einen Präsident oder eine Präsidentin gewählt. Dieses einflussreiche Amt wird üblicherweise aus den Reihen der größten Fraktion besetzt. Das ist Tradition, keine festgeschriebene Regel.

Im Thüringer Landtag stellt die AfD die größte Fraktion. Ihre Kandidatin um das Präsidentenamt, Wiebke Muhsal, wurde von den anderen Fraktionen abgelehnt. Grundsätzlich, weil sie zur AfD gehört, die in Thüringen als gesichert rechtsextrem gilt. Aber auch, weil Muhsal eine verurteilte Betrügerin ist. Sie hatte einen Vertrag mit einer Angestellten in ihrem Abgeordnetenbüro vordatiert und unrechtmäßig Geld bei der Landtagsverwaltung abgerechnet [mdr.de].

Die übrigen Parteien wollten eigene Kandidaten aufstellen und entsprechend dafür Anträge einbringen. Die Geschäftsordnung sollte dafür geändert werden. Das wurde nicht zugelassen, die Sitzung endete im Chaos.

Geleitet wird eine konstituierende Sitzung vom ältesten Mitglied eines Parlaments. In Erfurt war dies der 73 Jahre alte AfD-Politiker Jürgen Treutler. Doch Treutler setzte seine Aufgabe erst um, nachdem das Landesverfassungsgericht ihn dazu aufgefordert hatte [tagesschau.de]. In der Geschichte der Bundesrepublik gab es das noch nie.

Von vielen Befürwortern eines AfD-Verbots wird dieser Vorfall als Beweis angesehen, dass sich die Partei nicht an die Regeln des Rechtsstaats hält. Dass sie Macht missbraucht und die Demokratie untergräbt.

Wie läuft ein Verbotsverfahren gegen eine Partei ab?

Parteien, die verfassungswidrige Ziele verfolgen oder sich entsprechend verhalten, können verboten werden. Die Entscheidung darüber darf nur das Bundesverfassungsgericht treffen [gesetze-im-internet.de/gg]. Nur Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung können ein Parteiverbot beantragen.

Bevor es zur Hauptverhandlung kommt, prüft das Bundesverfassungsgericht, wie aussichtsreich so ein Antrag ist [bundesverfassungsgericht.de]. Das geschieht "nach Aktenlage". Erkenntnisse und Einschätzungen, die von den Verfassungsschutzbehörden veröffentlicht wurden, könnten dazugehören.

Wird ein Hauptverfahren zugelassen, prüft das Bundesverfassungsgericht, ob die Partei tatsächlich verfassungswidrig ist. Bestätigt sich dies, wird die Partei aufgelöst. Das Verbot gilt dann auch für alle Nachfolgeorganisationen.

Was bedeutet "verfassungswidrig" für eine Partei?

Organisationen oder Personen gelten als extremistisch, wenn sie sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Land richten, diese gefährden oder aktiv beseitigen wollen. Einzuschätzen, ob das zutrifft, ist Aufgabe der Inlandsgeheimdienste.

Politische Parteien gelten als verfassungswidrig, wenn sie außerdem eine "aktiv kämpferische, aggressive Haltung" zeigen, mit der sie ihre Ziele umsetzen wollen, so das Bundesverfassungsgericht. Außerdem wird bewertet, wie realistisch es ist, dass die Partei ihre Ziele wirklich umsetzen kann.

Trifft das auf die AfD zu?

Das ist die entscheidende Frage, mit der sich das Bundesverfassungsgericht beschäftigen müsste.

Der AfD-Bundesverband wird vom Bundesverfassungsschutz als "rechtsextremistischer Verdachtsfall" geführt [verfassungsschutz.de]. Die Behörde hat also noch kein abschließendes Urteil getroffen und beobachtet die Partei. Am Montag kündigte der Bundesverfassungsschutz an, bis Ende des Jahres ein neues Gutachten zur AfD vorzulegen. Ob sich an der Einschätzung als Verdachtsfall etwas ändert, blieb offen.

"Die AfD beweist täglich, dass sie mit dem Grundgesetz im Konflikt steht", so Anke Domscheit-Berg. Die Bundestagsabgeordnete (Linke) aus Oberhavel ist Mit-Initiatorin der Initiative für ein AfD-Verbotsverfahren.

René Springer, AfD-Bundestagsabgeordneter und Brandenburger Landesvorsitzender, sieht darin den Versuch, die Opposition auszuschalten. "Ein Verbot unserer Partei würde den politischen Wettbewerb um vernünftige Lösungen willkürlich beseitigen und nicht nur das Vertrauen in unsere Demokratie, sondern die Demokratie selbst zerstören."

Inwiefern sich die AfD "aktiv kämpferisch-aggressiv" gegen die Freiheit und Demokratie engagiert, ist zudem umstritten. Besonders deutlich zeigt sich das an der chaotischen Landtagssitzung in Thüringen.

Die Art und Weise, in der Alterspräsident Treutler von der AfD die Sitzung führte, Anträge der Abgeordneten ignorierte oder sie nicht zu Worten kommen lassen wollte, ist einzigartig. Anträge aus anderen Fraktionen zu ignorieren oder Volksvertretern das Wort abzustellen, ist ein schwerer Eingriff in die Arbeit eines Parlaments. Der Rechtswissenschaftler und frühere Bundesrichter Thomas Fischer bezeichnete Treutlers Vorgehen in seiner Spiegel-Kolumne etwa als "im Kern satanische" Inszenierung [spiegel.de, Bezahlinhalt].

Der Zeit-Journalist Heinrich Wefing wies hingegen darauf hin, dass der Fall auch zeige, die demokratischen Institutionen funktionierten. Das zuständige Gericht hat sich schnell mit dem Fall beschäftigt und Treutler hat daraufhin seine Aufgabe umgesetzt. "Schließlich hat die AfD das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs sofort akzeptiert." Ob aus Respekt oder Taktik sei dabei unerheblich, so Wefing [zeit.de, Bezahlinhalt].

Könnten einzelne Landesverbände oder Ableger der AfD verboten werden?

Die Geheimdienste sagen noch mehr über die AfD. Die Landesverbände in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind den jeweiligen Jahresberichten der Landesverfassungsschutzbehörden zufolge gesichert rechtsextrem.

In den drei Ländern sowie in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern wird auch die Junge Alternative für Deutschland (JA), die Nachwuchsorganisation der AfD, als gesichert rechtsextrem angesehen. Unter anderem, weil Kontakte zu rechtsextremen oder faschistischen Gruppen bestünden, so die Verfassungsschützer. Der Bundesverband der JA wurde 2023 ebenfalls so eingestuft. Dagegen hat sich die JA vor Gericht gewehrt. Im Februar wurde ihr Eilantrag abgewiesen [tagesschau.de].

Zudem gelten mehrere Führungspersönlichkeiten als Rechtsextremisten. Darunter mehrere Abgeordnete in oder aus Brandenburg. Ein Verbot einzelner Landesverbände kann beantragt werden [bundestag.de]. Allerdings hat es diesen Fall noch nie gegeben. Auch die JA könnte verboten werden. Da es sich dabei nicht um eine Partei handelt, sondern um einen Verein, wäre das Bundesinnenministerium dafür zuständig.

Vereinsverbote sind selten, aber nicht ungewöhnlich [bmi.bund.de]. Unter Juristen sind sie jedoch äußerst umstritten. Ein Jugendverband einer Partei ist noch nie verboten worden. Und es gibt sehr unterschiedliche Ansichten unter Verfassungsrechtlern zu der Frage, ob Jugendorganisationen von Parteien wirklich selbstständige Organisationen sind? Oder sind sie Teil der Partei und müssen über ein Parteiverbot quasi "mitverboten" werden [tagesschau.de]?

Tatsächlich ist ein Vereinsverbot ein Verwaltungsakt, gegen den sich die Betroffenen juristisch wehren können. Spricht das Bundesinnenministerium das Verbot aus, ist immer das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zuständig - in erster und gleichzeitig letzter Instanz.

Welche Parteien sind bereits verboten?

In der Geschichte der Bundesrepublik wurden zwei Parteiverbote ausgesprochen. 1952 wurde die Sozialistische Reichspartei (SRP) verboten. Vier Jahre später die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD).

Ein Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD (heute Die Heimat) scheiterte hingegen gleich zweimal. 2003 aus "verfahrensrechtlichen Gründen", weil die Partei zu stark von V-Leuten durchsetzt war. Bei einem zweiten Anlauf wurde die Partei 2017 als zu unbedeutend angesehen, als dass sie ihre verfassungsfeindlichen Ziele tatsächlich umsetzen könnte [bundesverfassungsgericht.de].

Wieso gelten Verbotsverfahren gegen Parteien als politisch heikel?

Die AfD ist allerdings deutlich bedeutender und einflussreicher. Elf Jahre nach ihrer Gründung hat sie sich etabliert. Seit sieben Jahren sitzt sie im Bundestag und stellt Fraktionen in fast allen Landesparlamenten – abgesehen von Bremen und Schleswig-Holstein. Bei den jüngsten Landtagswahlen erzielte sie Rekordwerte. In Brandenburg stellt sie nun mehr als ein Drittel der Abgeordneten und verfügt über großen Einfluss.

Eines habe die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im zweiten NPD-Verbotsverfahren klargestellt, schreibt Verfassungsrechtler Klaus Ferdinand Gärditz: "Konsequenterweise erleichtern dann gerade Wahlerfolge, die konkrete Machtperspektiven jedenfalls in greifbare Nähe rücken, den Nachweis der Potentialität erheblich." Mit anderen Worten: Die AfD ist nicht zu groß, um sie zu verbieten, so Gärditz [rsw.beck.de].

Er schreibt aber auch: "Die Politik muss sich der Realität stellen, dass Teile der Bevölkerung extremistische Einstellungen pflegen, extremistische Politik wollen und genau das wählen, was sie wollen." Daran werde ein Verbot nichts ändern.

Aus diesem Grund sehen viele Politiker einen Verbotsantrag kritisch. Das Risiko damit zu scheitern sei zu groß, sagte etwa der SPD-Bundestagsabgeordnete für Barnim/Uckermark, Stefan Zierke, rbb24 Brandenburg aktuell: "Dann jubelt die Gegenseite und wir Demokraten haben nichts erreicht."

Die Bevölkerung ist in der Frage ebenfalls gespalten. 42 Prozent der Befragten hielten die Einleitung eines Verbotsverfahren gegen die AfD für angemessen. 46 Prozent für nicht angemessen [tagesschau.de].

Sendung: rbb24 Inforadio, 12.10.2024, 13:05 Uhr

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78 Kommentare

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  1. 78.

    Die AfD verbieten? Geht das überhaupt? >> Wenn >>man >>will >> geht alles Die Frage ist: Will << man << es << überhaupt?

  2. 77.

    An die Redaktion: Guten Abend, ich schrieb folgenden Beitrag vor gut 4 Stunden. Bitte teilen sie mir mit, warum der nicht veröffentlicht wird-oder veröffentlichen sie ihn.
    Mit freundlichen Grüßen
    Siegbert Bruders

    Warum soll das nicht gehen?? Die Partei und ihre Funktionäre sind klar gegen unsere demokratische Grundordnung und eine wehrhafte Demokratie kennt nun mal das Verbot. Das sie verfassungsfeindlich ist, hat die afd ja mehrfach bewiesen. Das sie die Gesellschaft spaltet und die Schwächsten (namlich Mennschen die hierher fliehen) zu ihrem Gegner macht hat sie auch bewiesen. Also sollten die Staatsorgane nun auch aktiv werden und die Partei verbieten. Mit den Wählern muss man sich natürlich anderes auseinandersetzen - aber auch das sollte einer Demokratie gelingen.

  3. 76.

    Ganz grds. hat es eine Konsequenz, legislativ und juristisch, zu geben, sobald eine Partei als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird. Es muss sich ein Prüfungsverfahren anschließen, dass genau den Punkt der Verfassungstreue untersucht. Genau diese Konsequenz gibt es aber bisher nicht und ein etwaiges Verbotsverfahren muss individuell beantragt werden, von Abgeordneten. Das ist nicht demokratisch wehrhaft.

    Abgesehen davon ist es mitnichten so, dass der Verfassungsschutz die einzige Instanz sei, die angerufen werden könne dahingehend, wer rechtsextrem ist: Expertise, Fakten, Kenntnisse sind seit Jahren in der WIssenschaft vorhanden - sie werden nur nicht berücksichtigt, auch im Journalismus nicht. Was Rechtsextreme in Parlamenten in Arbeitserschwernissen unternehmen, damit Parlamente eben nicht arbeiten sowie ihre wiederholte Delegitimation von zivilgesellschaftl. Akteur*innen, ob Vereine, Theater etc., lässt sich in den Redeprotokollen nachvollziehen.

  4. 75.

    Oh ha, da gab's doch etwas mit ,ganz dünnem Eis' oder auch ,wer im Glashaus sitzt' ...
    U.a. ganz aktuell Ihr Kommentar zum Biden-Besuch.

  5. 74.

    Wird heute wieder die Netiquette zugunsten von Rechtsextremisten verbogen oder wo ist der Bezug zum Thema?

  6. 73.

    Wenn sich Rechtsextremisten jetzt auch noch als Juristen ausgeben... so langsam wird es lächerlich.

  7. 72.

    Etwas wirklich Neues und wahrhaft Demokratisches würden die Damen und Herren Politiker schaffen, wenn sie sich in allen Parlamenten dieser Republik endlich einmal ehrlich an die Arbeit machten und, -gerne mit wechselnden Mehrheiten und unabhängig von Personen und Parteien-, eine zielführende, sachdienliche, am Wählerwillen orientierte, politische Willensbildung in Sachthemen zuließen. Parteiverbote wären ebenso wie die Frage nach dem Zustand und der Glaubwürdigkeit der Demokratie kein Thema mehr.

  8. 70.

    Mit den eigentlich grundsätzlich richtigen Erkenntnissen müssen Sie aufpassen, nicht die nur in die rechte, sondern in die rechtsextreme Ecke verortet zu werden. Allein schon die Formulierung „Unabhängig und neutral“ ist in dieser Frage ohnehin niemand, wird in gewissen Kreisen keine besonders große Freude oder Euphorie erzeugen. Besonders bei denen, die eine Demokratie-Fassade errichtet haben und Brandmauern als geniale politisch architektonische Meisterleistung begeistert feiern.

  9. 69.

    AfD und BSW haben im Landtag auch eine Mehrheit! Das BSW hätten sogar seine Position nutzen können für echte Veränderungen: Wenn die stärkste Fraktion nicht den Landtagspräsidenten stellt, warum dann die CDU? Weil man mit denen regieren will? Wäre eine Machtbalance nicht viel moderner? Ein Landtagspräsident vom BSW oder die Nominierung von Bodo Ramelow: Das wäre doch mal etwas Neues gewesen! Und da hätte man gegenüber der AfD wirklich ein Argument gehabt. (siehe P. Lengsfeld )

  10. 68.

    Sie können doch gleich die entsprechenden Wikipedia-Adresse posten. Dann brauchen Sie auch nicht soviel weglassen, was Ihnen nicht in den Kram zum militanten ehemaligen Vizekanzler passt. Nach der Verjährung sind auch die Ermittlungs-Akten zufällig wieder aufgetaucht. Der Ehrlichkeitshalber sollten auch Sie mal eine Liste der ganzen Spitzbuben von anderen Parteien publizieren, anstatt nur einseitig herum zu reiten.

  11. 67.

    Es darf jeder selbst beurteilen. Dabei hilft die alte Weisheit „wes‘ Brot ich ess‘, des‘ Lied ich sing.“
    „Unabhängig und neutral“ ist in dieser Frage ohnehin niemand. Kein Medium, keine Behörde, kein Richter.
    Denn alle ziehen Anzug oder Robe mal aus, gehen nach Feierabend nach Hause und sind dort ebenso wie jeder Andere der gesellschaftlichen Auseinandersetzung, medialer Beeinflussung und der Ausprägung ihres direkten Umfeldes ausgesetzt.
    „Neutralität und Fairness“ müssen so Theorie bleiben. Es geht um Macht, um Geld, um Deutungshoheit und die Durchsetzung des jeweils eigenen Gesellschafts-Idealbildes, auch Ideologie genannt. Die Sachebene haben wir längst vollständig verlassen.

  12. 63.

    Die betreffende Landtagssitzung war für alle Beteiligten kein Ruhmesblatt.
    Wer da alles ausschließlich mit dem Ziel, medienwirksamen Krawall zu veranstalten, agierte, war nur noch peinlich.
    Demokratie verkommt in diesem Land zu einem unwürdigen Polittheater. Und zwar unabhängig von der Parteizugehörigkeit.
    Autoritär und am Wohlergehen der Bürger nur bei wenigen Minderheiten interessiert sind zum Beispiel auch die Grünen.
    Die Demokratie stirbt entweder an allen Beteiligten dieser unwürdigen Farce, oder sie überlebt als Ganzes die heutigen „Lagerakteure“. Ein AfD Verbot ist dafür nicht entscheidend.

  13. 62.

    Wenn einfach ganz viele Leute in die AFD eintreten würden und die innerparteiliche Vielfalt erhöhen, dann könnte nicht einzelne radikale dominieren.
    Mit Verboten erwirkt man Trotz und Unruhen. Es würden neue mit neuen Namen kommen, und die Ideen vermutlich nach und nach immer radikaler, während sie einfach immer besser formuliert werden, dir sie legitim klingen.
    Der Moment diese Partei loszuwerden wurde verpasst - mit großer Unterstützung der regierenden Parteien und der Presse.

  14. 61.

    Nein, das ist nur ein vorgeschobenes Argument. Woher haben Sie die Informationen, die Sie hier rein stellen? Ich habe nichts gefunden, was Richtung Opposition gehen könnte.

  15. 60.

    Das Zerreden und das Umkehren von Wahrheit ist übrigens eine Strategie der Rechten, kommt bei mir nicht an.
    Wird auch mit der Zeit langweilig.

  16. 59.

    als Jurist sehe ich die meisten hier beschriebenen Äußerungen mehr als kritisch. Auch ist das BVerG nicht die letzte Instanz. ein Parteiverbot in innerhalb der EU berührt nicht nur nationale Fragen. Alle hier als "extremistisch" und gegen die Verfassung gerichteten politischen Inhalte sind europaweit legtim. Die Auslegung der Artikel des Grundgesetzes ist ideologisch gefärbt. Darum soll ja auch in der Frage der Besetzung bald die 2/3 Mehrheit gelten. Insbesondere Art 1 wird dafür gerne herangezogen. Daraus folgt, dass letztlich jegliche Haltung gegen eine multikulturelle Gesellschaft als gegen die Menschenwürde eingestuft wird. Das wird sogar invers genutzt und führt zu der medienwirksamen Eisntufung als Rechtsextrem durch den VS. Ebenfalls eine politisch ideologische Einrichtung.