Symbolbild: Ein Schild "POLIZEI" an einer Polizeiwache. (Quelle: IMAGO/Christoph Hardt)

Brandenburg Jugendlicher aus Zossen nach mutmaßlichem Anschlagsplan wieder auf freiem Fuß

Stand: 02.01.2025 16:18 Uhr

Am ersten Weihnachtsfeiertag wurde ein 15-Jähriger in Zossen festgenommen, weil er einen Anschlag auf eine Kirche in Berlin geplant haben soll. Doch die Staatsanwaltschaft fand keine ausreichenden Beweise, um den Jugendlichen weiter in Gewahrsam zu halten.

Nach der Festnahme eines Jugendlichen in Zossen (Teltow-Fläming) wegen eines mutmaßlichen Anschlagsplans an Weihnachten ist der Verdächtige aus dem Polizeigewahrsam entlassen worden.
 
Nach richterlicher Entscheidung sei der Jugendliche am Mittwochnachmittag entlassen worden und somit wieder auf freiem Fuß, erklärte eine Sprecherin der Polizei am Donnerstag. Es seien zum aktuellen Zeitpunkt keine hinreichenden Anhaltspunkte gewonnen worden, die eine weitere Ingewahrsamnahme begründen würden, hieß es weiter.

Symbolbild: Ein Polizei am Weihnachtsmarkt (Quelle: dpa/Thomas Bartilla)
15-Jähriger plante möglicherweise Anschlag auf Berliner Kirche
Die Polizei Brandenburg hat am ersten Weihnachtsfeiertag einen 15-Jährigen aus Teltow-Fläming in Gewahrsam genommen. Sicherheitsbehörden hatten Hinweise darauf, dass er einen Anschlag auf eine Kirche in Berlin verüben wollte.mehr

Der 15-Jährige wurde am ersten Weihnachtsfeiertag festgenommen. Es gab nach Angaben der Staatsanwaltschaft Hinweise auf eine mutmaßlich politisch motivierte Anschlagsplanung in der Weihnachtszeit. Nach ersten Erkenntnissen soll es sich bei dem Anschlagsziel um eine Kirche in Berlin gehandelt haben. Laut ARD-Terrorismusexperte Michael Götschenberg stand der Jugendliche per Telegram in Kontakt mit Personen, die beim Islamischen Staat (IS) vermutet werden. Ein ausländischer Nachrichtendienst habe dem Bundesamt für Verfassungsschutz die entscheidenden Hinweise geliefert, sagte Götschenberg unter Berufung auf Quellen bei den Sicherheitsbehörden.
 
Nach der Festnahme kam der Jugendliche in sogenannten Präventiv-Gewahrsam, um eine Straftat zu verhindern. Nach dem brandenburgischen Polizeigesetz ist die Ingewahrsamnahme zur Abwehr von Gefahren des Terrorismus für zwei Wochen möglich und kann noch einmal verlängert werden. Bei Minderjährigen muss die Verhältnismäßigkeit aufgrund des Jugendschutzes besonders geprüft werden.
 
Der Staatsschutz des brandenburgischen Landeskriminalamtes ermittelt in dem Fall.

Sendung: rbb24 Inforadio, 02.01.2025, 14:00 Uhr