Archivbild: Der Eingang zur Anlage der Haasenburg GmbH. (Quelle: dpa/Gabbert)

Brandenburg Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg: Schließung von Haasenburg-Heimen vor mehr als zehn Jahren war rechtswidrig

Stand: 20.07.2024 10:48 Uhr

Die Schließung von drei Heimen der Haasenburg GmbH vor mehr als zehn Jahren in Brandenburg war rechtswidrig.
 
Wie das brandenburgische Bildungsministerium in Potsdam mitteilte, wies das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg jetzt einen gegen ein entsprechendes Gerichtsurteil gerichteten Antrag des Landes ab. Damit bleibe das Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus gegen die Entziehung der Betriebserlaubnis für die Haasenburg-Einrichtungen vom 23. November 2023 rechtskräftig.

Richter des Verwaltungsgerichts Cottbus beginnen mit der Verhandlung zum Klageverfahren der Haasenburg GmbH (Foto: dpa/Pleul)
Schließung der Haasenburg-Heime war unrechtmäßig

Seit zehn Jahren sind drei Jugendheime der Haasenburg GmbH geschlossen. Grund waren Vorwürfe, dass Bewohner drangsaliert wurden. Nun hat das Cottbuser Verwaltungsgericht entschieden, dass die Schließung unrechtmäßig war.mehr

2013: Bericht über Misshandlungsvorwürfe

Das Verwaltungsgericht Cottbus hatte im vergangenen November der Klage der Haasenburg GmbH stattgegeben. Das Bildungsministerium stellte daraufhin einen Antrag auf Zulassung der Berufung, der aber nun vom Oberverwaltungsgericht abgewiesen wurde. Damit seien die Rechtsmittel für das Land Brandenburg nunmehr ausgeschöpft, erklärte das Bildungsministerium.
 
2013 hatte die Berliner "Tageszeitung" Misshandlungsvorwürfe gegen die Haasenburg GmbH veröffentlicht. Die damalige Bildungsministerin Martina Münch (SPD) setzte daraufhin eine Untersuchungskommission ein. Diese stellte schwere Mängel fest, woraufhin die Heime geschlossen wurden.
 
Die Haasenburg GmbH betrieb seinerzeit drei Einrichtungen für schwer erziehbare Kinder und Jugendliche in Unterspreewald, Schwielochsee und Müncheberg. In den Haasenburg-Heimen waren Kinder und Jugendliche untergebracht, die als Gefahr für sich oder andere galten, erfolglos andere Maßnahmen durchlaufen hatten oder von anderen Einrichtungen abgelehnt wurden.

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