Keine Scheu vor rechtsextremen Parolen: Das Compact Magazin

Hessen Compact-Verbot: Durchsuchungen in Gießen und im Kreis Waldeck-Frankenberg

Stand: 16.07.2024 16:48 Uhr

Im Rahmen des Verbots der rechtsextremen Zeitschrift Compact hat es auch in Hessen Hausdurchsuchungen gegeben. Betroffen waren die Räumlichkeiten eines Vereins im Kreis Waldeck-Frankenberg und ein Wohnhaus in Gießen.

Bei dem durchsuchten Objekt in Gießen handelt es sich nach Angaben des Hessischen Landeskriminalamtes (HLKA) um ein Haus mit zwei Wohnungen, in dem ein 53-jähriger Mann und eine 56-jährige Frau leben. Die beiden sollen für Compact tätig sein.

Bei ihnen wurden demnach zahlreiche Speichermedien, wie zum Beispiel Computer, Festplatten und USB-Sticks aufgefunden und beschlagnahmt. "Des Weiteren aber auch eine Menge Bargeld, Wertgegenstände wie Sammlermünzen, zwei Fahrzeuge und auch Flyer und Magazine, die der Organisation zuzurechnen sind", wie eine HLKA-Sprecherin ausführte.

Im südwestlichen Teil des Kreises Waldeck-Frankenberg durchsuchten die Ermittler eine Vereinsräumlichkeit, von der die Behörden inzwischen ausgehen, dass es sich um eine Briefkastenfirma handelt.

"Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene"

Das Bundesinnenministerium hatte am Dienstagmorgen das rechtsextremistische Compact-Magazin und ihre Teilorganisation Conspect Film GmbH verboten und Durchsuchungen in Hessen, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt angeordnet. In Hessen waren dabei nach Angaben des Innenministeriums in Wiesbaden 31 Polizistinnen und Polizisten im Einsatz.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) begründet das Verbot damit, dass Compact ein "zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene" sei. Ziel der Razzien sei die Beschlagnahmung von Vermögenswerten und Beweismitteln, hieß es in einer Mitteilung. Der Verfassungsschutz bewerten das Medium seit Ende 2021 als "gesichert rechtsextremistisch".

Poseck begrüßt Verbot

Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) begrüßte in einer ersten Stellungnahme das Verbot. Bei der Compact-Magazin GmbH handele es sich "um einen Verein, der sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung" richte, so Poseck.

"Unser Rechtsstaat hat heute ein klares Signal gegen Rechtsextremismus, Demokratie- und Menschenfeindlichkeit gesetzt", teilte der Innenminister mit. Mit dem Verbot der Vereinigung werde ein Nährboden für rechtsextremistisches Gedankengut erstickt.

"Die durch die Vereinigung offen rassistisch, antisemitisch, fremden- und verfassungsfeindlichen Äußerungen dürfen wir nicht zulassen. Sie sind ein fundamentaler Verstoß gegen unsere Werteordnung", erklärte Poseck.

Lambrou: Unsägliche Meinungen aushalten

Deutliche Kritik an dem Verbot äußerte im Gespräch mit dem hr derweil der Co-Vorsitzende der hessischen AfD, Robert Lambrou. Er attestierte Bundesinnenministerin Faeser "zu weit gegangen zu sein": "Das ist ganz dünnes Eis für die Bundesinnenministerin, denn wir haben in Artikel 5 des Grundgesetzes Meinungsfreiheit und auch Pressefreiheit. Und sie hat hier ein Presseorgan verboten mit allen Konsequenzen."

Lambrou betonte, es obliege nicht der Exekutive ein Medium zu verbieten. Darüber müsste im Zweifel ein Gericht entscheiden. Eine Demokratie müsse abweichende Meinungen aushalten. Im Zweifel auch unsägliche.