Tödlicher Schuss in Gartenlaube: Bewährungsstrafe für 42-Jährigen

Stand: 17.04.2025 12:41 Uhr
Eine Nahaufnahme von einer Pistole in den Händen einer Person
Der Schuss aus der Pistole löste sich versehentlich, urteilte das Gericht. (Themenbild)

Das Amtsgericht Seesen (Landkreis Goslar) hat einen 42-Jährigen am Montag wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Nach Ansicht des Gerichts hatte der Mann im Dezember 2020 einen 34-jährigen Freund in einer Gartenlaube in Seesen versehentlich durch einen Schuss in den Kopf getötet. Der Angeklagte hatte vor Gericht ausgesagt, dass er mit dem Freund zur Gartenlaube seiner Schwester gefahren sei, um nach einem Baseballschläger zu suchen. Mit dem Schläger habe er sich bei einem geplanten Treffen mit dem Ex-Partner seiner Freundin verteidigen wollen. In der Laube habe der 34-Jährige ihm eine Tüte mit einer Pistole gegeben. Diese sei heruntergefallen. Als der Freund die Tüte aufheben wollte, habe sich ein Schuss gelöst, der den Freund in den Kopf traf. Laut Gericht stützten die gefundenen Beweise die Version des Angeklagten, nach der es sich um einen Unfall gehandelt hat.  

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